Und wieder gibt es Neuigkeiten zu den leidigen Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstösse gegen Google Adwords Werbende durch die Burda Tochter Ino24. (
Wir berichteten)
Die Medien haben inzwischen das Urteil analysiert.
Ulrich Klein von
Ibusiness verfasste ein Vorwort zum Artikel "Gericht verbietet Zeitverzögerung bei Online-Beratung"
Es kann der frömmste nicht in Frieden leben
Ein aktuelles Urteil hat entschieden, dass eine Online-Beratung und ein Online-Vergleich ohne Zeitverzögerung erfolgen muss. Damit dürften nun Online-Dienstleister, die entsprechende Dienste in ihren Websites oder Anzeigen propagieren, gezwungen sein, ihren Onlineauftritt oder sogar die eigene Geschäftsgrundlage zu überdenken.
Ob andere Richter die strenge Begriffsauslegung übernehmen werden oder eine Berufung für klarere Verhältnisse sorgen wird, steht noch in den Sternen. Dem Abmahnsport könnte das aktuelle Urteil auf alle Fälle zu neuen Höhenflügen verhelfen.
Auch Juristen melden sich zu Wort und tun ihre Meinung kund:
So schrieb Arne Trautmann in seinem Artikel "
Was meint “Online”?"im
Law-Blog:
Meines Erachtens kann „Online-Irgendwas“ also nur so verstanden werden, dass eine bestimmte Dienstleistung über ein Online-Medium erbracht wird, hier: über das Internet, wozu ich (und da mag man in der Tat dann streiten können) auch Email zähle. Eine „Online-Beratung“ wäre dann eine solche, bei der man auf einer Webseite seine Angaben macht, nach deren Auswertung man ein Ergebnis erhält. Wie schnell das geht spielt m.E. keine Rolle.
Dr. Martin Bahr formulierte seine Meinung im Artikel "
LG Berlin: Begriffe "Online-Beratung" und "Online-Vergleich" irreführend" wie folgt:
Die Argumentation des Gerichts kann noch nicht einmal im Ansatz überzeugen und verkennt auch die tatsächliche Nutzung des Begriffs im Internet. Auch der durchschnittliche Nutzer im Online-Geschäftsverkehr wird die richterliche Ansicht nicht verstehen können.
Das Gericht interpretiert hier den Begriff "online" als Synonym für Chat, d.h. für einen direkten, unmittelbaren Kommunikationsaustausch. Wie absurd diese Einschätzung ist, zeigen die nachfolgenden Beispiele, deren aktuelle Nutzung praktisch häufig oder niemals unmittelbar erfolgt: Online-Rechtsberatung, Online-Partnervermittlung oder z.B. Online-Anfrage.
Das Urteil kann nur als absolutes Fehlentscheidung bezeichnet werden.
In diesem Sinne ...
Und wieder gibt es Neues zu Berichten aus der Artikelserie um die Abmahnungen der Burda Tochter Ino24 gegen diverse Versicherungs-Webseiten, die mit Fomulierungen wie PKV Online Beratung und dergleichen bei Google Adwords Werbung geschaltet hatten. Na
Aufgenommen: Dez 06, 12:00
Forenbetreiber müssen jeden Beitrag vor Veröffentlichung kontrollieren. Eine einstweilige Verfügung wird zur Einnahme Quelle für Rechtsanwälte. ...
Aufgenommen: Mär 03, 16:47
Manchmal ist es wirklich verwunderlich, womit sich Unternehmen beschäftigen können. Die einen überziehen Google Adwords Werbende wegen Begriffen wie 'PKV Online Vergleich' oder 'PKV Online Beratung' mit einer Klageflut, ohne dass dabei die Begriffe 'Onl
Aufgenommen: Jan 27, 23:59