In der Artikelserie um die Abmahnungen eines Tochterunternehmens der Burdagruppe gegen Google-Adwords-Werbende gibt es inzwischen wieder Neuigkeiten.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte sich vor einiger Zeit der Kooperation der beiden Burda-Unternehmen Focus-Online und Ino24 angenommen und rechtliche Schritte eingeleitet. Die FAZ berichtete über die
Vorwürfe der Schleichwerbung auf Focus-Online.
Inzwischen berichtete Andreas Kunze in seinem Finblog über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von Focus-Online gegenüber der VZBV.
So will Focus-Online laut
Finblog folgendes unterlassen:
1. im Rahmen von redaktionellen Beiträgen ohne textlich vorangegangenen und deutlich hervorgehobenen Hinweis auf den werblichen Charakter Versicherungsvergleiche oder andere kommerzielle Dienstleistungen anzubieten, wie etwa auf nachstehend abgebildeter Internetseite: http://focus.msn.de/finanzen/versicherung und http://focus.msn.de/finanzen/versicherung/krankenversicherung/privatekrankenversicherung.
2. ohne einen textlich ausdrücklich hervorgehobenen und für den Nutzer unmittelbar sichtbaren Hinweis, Daten zu Werbezwecken zu erheben oder von Dritten erheben zu lassen sowie diese zur Nutzung zu Werbezwecken an Dritte weiterzugeben, wie etwa an die ino24 AG, insbesondere wie nachstehend abgebildet, die Weitervermittlung des Nutzers über einen Inline Frame an die ino24 AG durch das Anklicken des Buttons “Jetzt vergleichen!”: http://versicherungsvergleich.focus.msn.de/fwd/partner/kv_voll.jsp;jsessionid=cedz-y9rr4Ic?
Aus dem Pressekodex sei ein Zitat erlaubt:
Regeln für einen fairen Journalismus
Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so z.B.:
...
- Gründliche und faire Recherche
- Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen
...
Ergänzt werden die Grundsätze durch zusätzliche Richtlinien, die aufgrund aktueller Entwicklungen und Ereignisse ständig fortgeschrieben werden.
Ob die klare Trennung zwischen redaktionellem Teil und der Werbung erfolgt, möchte ich doch einfach mal bezweifeln.
Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Als vor sehr langer Zeit die Abmahnwelle der Burda-Tochter Ino24 gegen Google-Adwords Werbende wegen Formulierungen wie PKV Online Beratung: Private Krankenversicherungen vergleichen und bares Geld sparen losgetreten wurde, ahnte niemand der Abmahnenden
Aufgenommen: Jul 26, 17:04
Der Spruch des Tages findet sich bei Andreas Kunze vom Finblog in seinem Artikel über das Neueste Machwerk aus dem Hause Burda: Die Versicherungs-Vertreter-Zeitung 'Versicherungsprofi'. Für 9,90 Euro im Monat erhält man Kundenanfragen die über die Bur
Aufgenommen: Aug 02, 17:35