Nicht nur für die
Rentner, sondern auch für die Pensionäre hat sich etwas Grundlegendes verändert:
Wer im Jahr 2006 erstmals eine Pension bezieht, darf seit 1.1.2006 nur noch 38,4 Prozent Versorgungsfreibetrag von seiner steuerpflichtigen Pension abziehen. Dieser Versorgungsfreibetrag beträgt maximal 2880 Euro im Jahr.
Darüber hinaus kann ein Zuschlag in Höhe von 864 Euro von der zu versteuernden Pension in Abzug gebracht werden.
Für Pensionäre, die bereits vor dem 1.1.2006 eine Pension bezogen haben, bleibt der 40-prozentige Versorgungsfreibetrag in Höhe von maximal 3000 Euro und 900 Euro steuerfreier Zuschlag gleich.
Personen die erstmalig im Jahr 2006 ihre Pensionen beziehen, dürfen seit 1.1.2006 jetzt nur noch 38,4 Prozent Versorgungsfreibetrag von der steuerpflichtigen Pension abziehen. Der Versorgungsfreibetrag beträgt jetzt maximal 2.880 Euro im Ja...
Aufgenommen: Jan 18, 14:25