Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, bis zu ein Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert ist, steigt auf 3937,50 Euro. Nur wer über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann in die
private Krankenversicherung wechseln .
Auch die
Beitragsbemessungsgrenze wurde von 3525,00 Euro auf 3562,50 Euro angehoben. Für den Einzelnen bedeutet die Anhebung der BBG, daß bis zu diesem Betrag Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten sind.
Allerdings gilt es auch zu beachten, dass einige gesetzliche Krankenversicherungen auch die Beitragssätze anheben. (
Wir berichteten) Versicherte können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. (
Wir berichteten)
Als echte Alternative zur GKV ist natürlich die private Krankenversicherung zu sehen. Vor dem Wechsel in die PKV sollte natürlich eine Beratung und ein
Vergleich der privaten Krankenversicherungen durch einen fachkundigen
Versicherungsmakler erfolgen.
Wie bei der Krankenversicherung ändern sich auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Einkommensgrenzen. Diese Erhöhungen gelten allerdings nur in den alten Bundesländern. Zukünftig sind in der Rentenversicherung und auch der Arbeitslosenversi
Aufgenommen: Jan 27, 11:17