Die Versicherungspflichtgrenze f?r die gesetzliche Krankenversicherung, bis zu ein Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert ist, steigt auf 3937,50 Euro. Nur wer ?ber die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann in die
private Krankenversicherung wechseln .
Auch die
Beitragsbemessungsgrenze wurde von 3525,00 Euro auf 3562,50 Euro angehoben. F?r den Einzelnen bedeutet die Anhebung der BBG, da? bis zu diesem Betrag Beitr?ge an die gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten sind.
Allerdings gilt es auch zu beachten, dass einige gesetzliche Krankenversicherungen auch die Beitragss?tze anheben. (
Wir berichteten) Versicherte k?nnen von einem Sonderk?ndigungsrecht Gebrauch machen. (
Wir berichteten)
Als echte Alternative zur GKV ist nat?rlich die private Krankenversicherung zu sehen. Vor dem Wechsel in die PKV sollte nat?rlich eine Beratung und ein
Vergleich der privaten Krankenversicherungen durch einen fachkundigen
Versicherungsmakler erfolgen.
Wie bei der Krankenversicherung ?ndern sich auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Einkommensgrenzen. Diese Erh?hungen gelten allerdings nur in den alten Bundesl?ndern. Zuk?nftig sind in der Rentenversicherung und auch der Arbeitslosenversi
Aufgenommen: Jan 27, 11:17