Das Bundessozialgericht hat eine Medien-Information (Nr. 8/06 zum Urteil B 12 RA 1/04 R) ver?ffentlicht.
Bisher war es f?r z.B. gesellschaftende Gesch?ftsf?hrer der klassischen Ein-Mann-GmbH kein Problem, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Kraft Gesetzes sind seit 1.1.1999 alle Selbstst?ndigen rentenversicherungspflichtig, wenn diese auf Dauer und im Wesentlichen nur f?r einen Auftraggeber t?tig sind und im Rahmen dieser T?tigkeit nicht selbst einen Arbeitnehmer besch?ftigen.
Aus der Meldung des BSG:
Das Bundessozialgericht hat nunmehr in einem Urteil vom 24. November 2005 (B 12 RA 1/04 R) entschieden, dass die Neuregelung auch auf selbstst?ndige GmbH-Gesch?ftsf?hrer Anwendung findet. Entscheidend ist dabei allein, ob der Gesch?ftsf?hrer selbst die genannten Voraussetzungen der Versicherungspflicht erf?llt, insbesondere ob die GmbH sein einziger Auftraggeber ist. Dagegen kommt es auf die Verh?ltnisse der GmbH, das hei?t die Frage, wie viele Auftraggeber diese ihrerseits hat und ob sie wenigstens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer besch?ftigt, nicht an. Der 12. Senat ist insofern einer bisher von den Versicherungstr?gern vertretenen Auffassung nicht gefolgt. Diese hatten angenommen, die Rentenversicherungspflicht des Gesch?ftsf?hrers h?nge von der ihm zuzurechnen?den Situation der GmbH ab.
In dem Verfahren um die Versicherungspflicht von Gesch?ftsf?hrern der klassischen Ein-Mann-GmbH (B 12 RA 1/04 R) liegt nun die vollst?ndige Urteilsbegr?ndung vor. Die Begr?ndung des Bundessozialgerichts geht noch weiter als die Fachwelt bereits erwart
Aufgenommen: Mär 24, 11:18
Der 4. Senat des Bayerischen Landessozialgerichtes hat mit dem Urteil L 4 KR 3/04 vom 14.12.2006 neue Wege beschritten: So sind von nun an die Ehegatten, welche in der Familien-GmbH als Gesch?ftsf?hrer besch?ftigt sind, versicherungspflichtig in der S
Aufgenommen: Mai 02, 17:13