Bisher war der Schutz der Arbeitslosenversicherung nur den abh?ngig Besch?ftigten vorbehalten. Zwar sah das SGB III bereits die M?glichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vor, was aber nur auf einen begrenzten Personenkreis beschr?nkt war.
Inzwischen k?nnen auch Selbstst?ndige und Freiberufler einen Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung stellen, wenn sie mehr als 15 Stunden w?chentlich berufst?tig sind und in den letzten 24 Monaten vor Beginn der Selbstst?ndigkeit mindestens ein Jahr in der Arbeitslosenversicherung pflichtig versichert waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
Wichtig f?r Existenzgr?nder ist, dass der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbstst?dnigkeit gestellt wird. Bis Ende 2006 k?nnen auch Selbstst?ndige und Freiberufler einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen, unabh?ngig davor wie lange sie schon selbstst?ndig sind. Vor allem gilt es zu beachten, dass dieser Antrag zu einer Plichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung f?hrt.
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Informationen bietet die Arbeitsagentur in einem Hinweisblatt. (als pdf)
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Aufgenommen: Mai 22, 11:43