Bisher war der Schutz der Arbeitslosenversicherung nur den abhängig Beschäftigten vorbehalten. Zwar sah das SGB III bereits die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vor, was aber nur auf einen begrenzten Personenkreis beschränkt war.
Inzwischen können auch Selbstständige und Freiberufler einen Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung stellen, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich berufstätig sind und in den letzten 24 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens ein Jahr in der Arbeitslosenversicherung pflichtig versichert waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
Wichtig für Existenzgründer ist, dass der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbststädnigkeit gestellt wird. Bis Ende 2006 können auch Selbstständige und Freiberufler einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen, unabhängig davor wie lange sie schon selbstständig sind. Vor allem gilt es zu beachten, dass dieser Antrag zu einer Plichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung führt.
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Informationen bietet die Arbeitsagentur in einem Hinweisblatt. (als pdf)
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Aufgenommen: Mai 22, 11:43