So vermeldet
Haufe in dem
Artikel, dass die bisherige Regelung zur Riester-Rente gegen EU Recht verstößt. Bisher konnten nur Steuerzahler, die in Deutschland unbeschränt steuerpflichtig waren, die staatlichen Föderungen in Anspruch nehmen.
Genau das wertet die EU Komission als dikriminierend und verstößt somit gegen den EG-Vertrag.
Laut Haufe wurde Deutschland durch die Europäische Kommission aufgefordert, die notwendige Reformen durchzuführen. Ansonsten werde der Europäische Gerichtshof mit der Klärung der Angelegenheit beauftragt.
Nun wird es ernst: Die Europäische Kommission verlautbarte, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland einreichen wird. Die Europäische Kommission sieht in einzelnen Regelungen der steuerlich geförderten Riester-Rente einen Konf
Aufgenommen: Jul 13, 17:08