Diese Frage beschäftigt jene Mitbürger, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind oder bei einer anderen
privaten Krankenkasse. Die Antwort lautet: NEIN
Auch im Versicherungsgewerbe schauen einige Kunden immer wieder nur auf den Preis, geleitet von der 'Geiz-ist-geil' Mentalität. Natürlich stellt sich ein Großteil der Vermittler auf diesen 'Sparwahn' ein und bieten die Billig-Lösungen (das sind vor allem neu gestaltete Tarifwerke, sogenannte 'Kampftarife') der Krankenversicherer an.
In Beratungsgesprächen bekommen wir Makler immer die Frage zu hören, 'ja und warum ist diese Gesellschaft soviel teurer als jene Gesellschaft?'.
Die Antwort ist ganz einfach: Die Leistungen der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich in sehr starkem Maße. Das Problem sind nicht die generellen Leistungen wie Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer sondern die Feinheiten, welche sich in den Tarifbestimmungen der einzelnen Tarife verbergen, wie z.B. die Übernahme der Behandlungskosten über die Höchstgrenzen der GOÄ hinaus, etwaige Einschränkungen durch Heil-und
Hilfsmittel-Kataloge, oder gar, dass manche Leistungen von vornherein nicht mit versichert werden.
Natürlich fallen in Beratungsgesprächen immer wieder von Seiten des Verkäufers die Worte: 'Ja wann waren Sie denn das letzte Mal in psychotherapeutischer Behandlung', um z.B. die Einwände des Kundens zum fehlenden Versicherungsschutz im Fall einer ambulanten Psychotherapie zu entkräften.
Eine Frage an den Leser um diese Thematik zu verdeutlichen: Würden Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abschliessen, wenn in dem Versicherungsvertrag stehen würde: 'Die Versicherung kann im Schadensfall leisten, es ist aber ausdrücklich der Gesellschaft überlassen, ob und wie viel sie leistet.'?
Dass diese 'Verschleierungs-Taktik' im Verkaufsgespräch zu einem echten Problem werden kann, zeigt der jüngste
Bericht in den Medien: Ein Kunde der
Landeskrankenhilfe hatte eine Behandlung durch einen psychologischen Psychotherapeuten in Anspruch genommen, und wollte diese Kosten durch die Krankenversicherung erstattet haben. Nur leider wurde in diesem vorliegenden Fall genau die Behandlung von Privatpatienten durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durch eine Tarifklausel der Landeskrankenhilfe komplett ausgeschlossen.
Kurz und gut: Nicht immer ist der Geiz wirklich 'geil', denn die Zeche kommt immer erst im Leistungsfall auf den Tisch.
Nun, vor über einem Jahr waren die beiden Kontrahenten HUK Coburg und der Makler Claus-Dieter Gorr schon einmal im juristischen Nahkampf gegenüber gestanden. Anscheinend will die HUK Coburg die damaligen Ausseinandersetzungen nun doch noch etwas fortf
Aufgenommen: Sep 12, 18:12
Tagtäglich wird sie verkauft, die PKV. Aber wissen die Kunden eigentlich was sie da versichern? Welche Leistungen wichtig sind, welche sind weniger wichtig und welche wiederum leicht entbehrlich sind? Wissen die Verkäufer, was sie dem Kunden da anbiet
Aufgenommen: Mär 30, 19:09