Kommen wir doch mal in dieser
Artikel-Serie um Abmahnungen der Ino24 AG gegen Google-Adwords-Werbende auf den eigentlichen Punkt:
Es geht um Geld.
Um Geld das die Burda-Tochter Ino24 angeblich durch Google-Adwords Werbe-Aussagen wie
PKV Online-Beratung: Private Krankenversicherungen vergleichen und bares Geld sparen
nicht verdient hat.
Um Geld, das die gegnerischen Anwälte gerne vom Verlierer der gerichtlichen Auseinandersetzung haben möchten und dies auch liebend gerne durch den zuständigen Gerichtsvollzieher beitreiben lassen.
Um Geld, das eingentlich viel zu schwer verdient ist, um es
Ferkelstechern einfach in den Rachen zu werfen.
Es geht um Streitwerte, die in diesen wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten nach Gutdünken des Klägers in Abmahnverfahren festgesetzt werden. Damit ist sicher gestellt, dass kleine und mittelständische Unternehmen oder auch abgemahnte Privatpersonen natürlich vor dem Prozesskosten-Risiko zurückschrecken.
Es geht um Kosten, die selbst bei einer ungerechtfertigten Abmahnung für den Beklagten anfallen.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hat in seinem Blog in einem anderen Fall mit einer
Spenden Aktion alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Um für den konkreten Fall und darüber hinaus allgemein Rechtssicherheit für die Problematik der Foren-Haftung zu schaffen, hat sich der Betreiber nunmehr entschieden, negative Feststellungsklage zu erheben und ruft hierfür aktuell zu einer Spendenaktion auf.
Man kann diesen Aufruf nur unterstützen.
Die Abmahnungs-Welle der Burda-Tochter Ino24 gegen diverse Google Adwords Werbende wegen Werbeaussagen wie PKV Online Beratung: Private Krankenversicherungen Vergleichen und bares Geld sparen bewegt die Beteiligten noch immer. Wir hatten ja bereits ü
Aufgenommen: Nov 02, 12:59