In dem
Verfahren um die Versicherungspflicht von Gesch?ftsf?hrern der klassischen Ein-Mann-GmbH (B 12 RA 1/04 R) liegt nun die
vollst?ndige Urteilsbegr?ndung vor.
Die Begr?ndung des Bundessozialgerichts geht noch weiter als die Fachwelt bereits erwartet hat. So sollen nun auch selbstst?ndig t?tige GmbH-Gesch?ftsf?hrer der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen.
Das BSG hat diese in der Urteilsbegr?ndung ausdr?cklich mit eingeschlossen. So zitiert
Haufe in dem Artikel
Definition: Selbstst?ndig ist ein GF t?tig, der auf Grund einer Sperrminorit?t oder weil er Mehrheitsgesellschafter ist, kraft seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung als Gesch?ftsf?hrer und GF in der Lage ist, ihm nicht genehme Entscheidungen der Gesellschaft zu verhindern (unter Hinweis auf die Urteile des BSG v. 30.6.1999, B 2 U 35/98 R und vom 17.5.2001, B 12 KR 34/00 R).
In der Story um die Versicherungspflicht der gesellschaftenden Gesch?ftsf?hrer in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung. So hei?t es in der Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung:
Aufgenommen: Apr 07, 09:37