In der Story um die
Versicherungspflicht der gesellschaftenden Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung.
So heißt es in der
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung:
Die Deutsche Rentenversicherung hat beschlossen, dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005 (B 12 RA 1/04 R) zur Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH - Gesellschafter - Geschäftsführern über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht zu folgen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde um eine gesetzliche Klarstellung im Sinne der bisherigen Praxis gebeten.
Dies bedeutet wohl, dass die Spekulationen in den Medien verstummen dürften und Ängste der GGF sich in Wohlgefallen auflösen dürften.
Auf der anderen Seite ist eine höchstrichterliche Entscheidung. welche die maroden Rentenkassen mit neuen Einnahme-Quellen versorgen könnte sowas wie ein Rettungs-Anker.