In der Story um die
Versicherungspflicht der gesellschaftenden Gesch?ftsf?hrer in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung.
So hei?t es in der
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung:
Die Deutsche Rentenversicherung hat beschlossen, dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005 (B 12 RA 1/04 R) zur Rentenversicherungspflicht von selbst?ndigen GmbH - Gesellschafter - Gesch?ftsf?hrern ?ber den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht zu folgen. Das Bundesministerium f?r Arbeit und Soziales wurde um eine gesetzliche Klarstellung im Sinne der bisherigen Praxis gebeten.
Dies bedeutet wohl, dass die Spekulationen in den Medien verstummen d?rften und ?ngste der GGF sich in Wohlgefallen aufl?sen d?rften.
Auf der anderen Seite ist eine h?chstrichterliche Entscheidung. welche die maroden Rentenkassen mit neuen Einnahme-Quellen versorgen k?nnte sowas wie ein Rettungs-Anker.