Haufe berichtete über die Neuregelungen vor allem über das „
Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-Rechts“ und dazu gehörender Verordnung. Es wird immer deutlicher, dass auf den Verbraucherschutz immer größere Gewichtung gelegt wird.
Ab dem Jahr 2007 sollen
Versicherungsvermittler gezwungen werden sich entweder bei der örtlichen IHK um eine Zulassung zu bemühen, oder einen Agenturvertrag mit einer Haftungsübernahme vorweisen müssen. Es wird laut dem
Haufe-Artikel allerdings noch eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2008 geben, um die Qualifikation nachzuweisen.
Betroffen von dieser Regelung sind vor allem Vermittler, die seit dem 31.8.2000
Versicherungen vermitteln und noch keine Qualifikation wie den
Versicherungsfachmann/-frau des BWV oder eine gleichwertige Qualifikation vorweisen können.
Im Zusammenhang mit der EU-Vermittlerrichtlinie berichteten wir über die Veränderungen und Auswirkungen der neuen Gesetzeslage. Die Überarbeitung der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft geht da mit sehr viel weniger Aufmerksamkeit voran. D
Aufgenommen: Mai 18, 14:18
Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist am 22. Mai 2007 in Kraft getreten. Da diese Regelung mich, meine Firma, sowie auch jeden Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler explizit trifft, möchte ich darüber umf...
Aufgenommen: Jan 04, 10:02