Im Zusammenhang mit der
EU-Vermittlerrichtlinie berichteten wir über die
Veränderungen und
Auswirkungen der neuen Gesetzeslage. Die Überarbeitung der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft geht da mit sehr viel weniger Aufmerksamkeit voran. Der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die bereits seit 29 Jahren gültigen Wettbewerbsrichtlinien überarbeitet und dem Bundeskartellamt zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt.
Neu an den überarbeiteten Wettbewerbsrichtlinien ist der Punkt der Ausspannung. So wurde der Punkt der Ausspannung im Sach/HUKR überarbeitet. Bisher war es sowohl in den Sparten Sach-, Lebens- und
Krankenversicherung verpönt, Ausspannung zu betreiben. Ausspannung im Bereich Sach / HUK ist in der neuen Fassung nicht mehr schändlich. Die Ausspannung im Bereich Krankenversicherung und der Leben-Sparte ist nach wie vor unerwünscht, weil damit der Kunde in der Regel Nachteile erleidet. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Formulierung 'mit unlauteren Mitteln oder auf unlautere Weise'. Wo nun die 'unlauteren Mittel' und die 'unlautere Weise' bei der Ausspannung beginnen, wird im Einzelfall die Gerichte beschäftigen.