Die
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erregt den Unmut des Instituts der deutschen Wirtschaft. Das Instituts der deutschen Wirtschaft kritisiert das Verhältnis der Beiträgen in Relation zu den entsprechenden Leistungen.
Das IW Köln geht in der Pressemitteilung noch einen Schritt weiter:
Denn für den pauschal auf dem niedrigen Niveau von 39,81 Euro festgesetzten Beitrag erhält etwa ein selbstständiger Akademiker, je nach Familienstand, im Bedarfsfall bis zu 1.364 Euro im Monat. Wie preisgünstig er diese Leistung erwirbt, zeigt ein Vergleich mit einem normalen Arbeitnehmer. Soll dieser das Recht auf ein ebenso hohes Arbeitslosengeld haben, müssen für ihn monatlich stolze 191 Euro als Beitrag eingezahlt werden – bei einem Eigenanteil von immerhin 96 Euro. Die Selbstständigen werden somit in der Arbeitslosenversicherung mit bis zu 151 Euro von den abhängig Beschäftigten subventioniert. Vor allem aber lädt das rot-grüne Konstrukt förmlich zum Missbrauch ein. Denn es bietet einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Möglichkeit, sich auf gut Glück selbstständig zu machen und bei ausbleibenden Aufträgen ohne Prüfung auf Bedürftigkeit das Arbeitslosengeld zu kassieren. Im Extremfall könnte ein Selbstständiger zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und sich dann mit deren Leistungen
einen bis zu sechsmonatigen Urlaub gönnen.
Die Grafik verdeutlicht die
Hintergründe der Pressemitteilung des IW Köln:
Die F.A.Z. berichtet in einem Artikel über die weiter angestiegenen Lohnnebenkosten in Deutschland. Laut Aussage des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zahlten Unternehmen für jeden Vollzeitbeschäftigte im letzten Jahr durchschnittlich 22.000 Euro
Aufgenommen: Mai 28, 12:06