Die leidige Geschichte um die
Abmahnungen der Burda-Tochter Ino24 AG gegen Google Adwords-Werbende wegen Werbeaussagen wie
PKV Online-Beratung: Private Krankenversicherungen vergleichen und bares Geld sparen
beschäftigt auch heute noch die Beteiligten. So besuchen laut den Logfiles unseres Blogs die Ino24 oder auch die Burda-Gruppe immer wieder das Versicherungs-Blog.
Aber viel wichtiger als diese kleinen 'Scharmützel' ist wohl eine
Rede der Bundesjustizministerin, Frau Brigitte Zypries, auf der Zentralveranstaltung des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln.
Einige Passagen aus dieser Rede lassen die Hoffnung keimen, dass die rechtlichen Grundlagen für Abmahnungen überdacht und überarbeitet werden.
Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.
Aber: In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!
Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.
Ich möchte aber auch die Anwaltschaft bitten, solche Fälle im Blick zu behalten, vor allem zu sensibilisieren und zu informieren. Und ich bitte Sie: In Missbrauchsfällen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden. Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben.
Ich schließe mit den Worten von
Udo Vetter vom LawBlog:
Das Problem, Frau Zypries, beschränkt sich allerdings nicht nur auf Privatleute und das Urheberrecht. Auch im Markenrecht wird abgezockt. Und was ist mit den Anschlägen auf die Meinungsfreiheit, die über den Geldbeutel gewonnen werden? Um nur zwei Beispiele zu nennen.
Viele Abgemahnte sind überdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits länger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.
Sogar aus Anwaltssicht ist der Abmahnsumpf ein unappetitliches Terrain. Er gehört trockengelegt.
Tja, treffender als Udo Vetter kann ich es nicht ausdrücken.