Die leidige Geschichte um die
Abmahnungen der Burda-Tochter Ino24 AG gegen Google Adwords-Werbende wegen Werbeaussagen wie
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besch?ftigt auch heute noch die Beteiligten. So besuchen laut den Logfiles unseres Blogs die Ino24 oder auch die Burda-Gruppe immer wieder das Versicherungs-Blog.
Aber viel wichtiger als diese kleinen 'Scharm?tzel' ist wohl eine
Rede der Bundesjustizministerin, Frau Brigitte Zypries, auf der Zentralveranstaltung des 57. Deutschen Anwaltstages in K?ln.
Einige Passagen aus dieser Rede lassen die Hoffnung keimen, dass die rechtlichen Grundlagen f?r Abmahnungen ?berdacht und ?berarbeitet werden.
Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in gro?em Stil Geld zu verdienen, m?ssen sich die Gesch?digten selbstverst?ndlich dagegen wehren k?nnen ? nat?rlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Gro?en und Ganzen gesund.
Aber: In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die f?r die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15j?hriges M?dchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat ? oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt f?r den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch h?re, dass eine Anwaltskanzlei t?glich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!
Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert pr?ziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte F?lle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung d?rfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro f?r Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.
Ich m?chte aber auch die Anwaltschaft bitten, solche F?lle im Blick zu behalten, vor allem zu sensibilisieren und zu informieren. Und ich bitte Sie: In Missbrauchsf?llen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden. Das sind Sie der ?berw?ltigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei aus?ben.
Ich schlie?e mit den Worten von
Udo Vetter vom LawBlog:
Das Problem, Frau Zypries, beschr?nkt sich allerdings nicht nur auf Privatleute und das Urheberrecht. Auch im Markenrecht wird abgezockt. Und was ist mit den Anschl?gen auf die Meinungsfreiheit, die ?ber den Geldbeutel gewonnen werden? Um nur zwei Beispiele zu nennen.
Viele Abgemahnte sind ?berdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits l?nger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grunds?tzlich kostenfrei halten.
Sogar aus Anwaltssicht ist der Abmahnsumpf ein unappetitliches Terrain. Er geh?rt trockengelegt.
Tja, treffender als Udo Vetter kann ich es nicht ausdr?cken.