Seit wenigen Tagen sind die
Eckpunkte der Gesundheitsreform im Umlauf.
Ein wichtiger Punkt ist hierbei noch nicht klar genug rausgekommen: Freiwillige Mitglieder der GKV werden k?nftig nur nach der Erreichung von bestimmten Vorraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln k?nnen.
So heisst es im 16. Absatz des Stratregiedokuments:
Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann m?glich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze ?berschritten wird.
Konkret bedeutet dies f?r freiwillige Mitglieder in der GKV beim Wechsel in die
privaten Krankenkassen: Versicherte, die im n?chsten Jahr erstmals die Jahresarbeitsentgeltgrenze ?berschreiten, m?ssen dies auch noch zwei weitere Jahre tun, um in die privaten Krankenkassen wechseln zu k?nnen.
Dies heisst f?r den Einzelnen: Ein h?heres
Eintrittsalter, damit h?here
Beitr?ge und zugleich das Risko der
Gesundheitspr?fung, denn bei zwischenzeitlichen Erkrankungen kann der Wechsel in die privaten Krankenkassen ganz verwehrt werden.
Interessant ist vor allem, dass die offiziellen Stellen wie das Gesundheitsministerium sich ?ber den Stichtag in Schweigen h?llen.