Wie Experten der
ARAG feststellten, sind Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II empfangen, grunds?tzlich Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse, auch wenn sie ?lter als 55 Jahre sind.
Vor Einf?hrung des ALG II blieb ?lteren privat Krankenversicherten eine R?ckkehr in die Pflichtversicherung verwehrt.
Nach Auskunft der
Arag-Experten m?ssen sogar diejenigen von der gesetzlichen Krankenversicherung wieder aufgenommen werden, die sich vor dem Leistungsbezug von ALG II von der Krankenversicherungs-Pflicht ausdr?cklich haben befreien lassen.
Langzeitarbeitslose, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen m?chten, erhalten lediglich einen monatlichen Zuschuss von 125 ? f?r die Kranken- und 14,86 ? f?r die Pflegekasse, entsprechend den H?chstbeitr?gen, die ansonsten an die gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden w?rden.