Wie Experten der
ARAG feststellten, sind Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II empfangen, grundsätzlich Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse, auch wenn sie älter als 55 Jahre sind.
Vor Einführung des ALG II blieb älteren privat Krankenversicherten eine Rückkehr in die Pflichtversicherung verwehrt.
Nach Auskunft der
Arag-Experten müssen sogar diejenigen von der gesetzlichen Krankenversicherung wieder aufgenommen werden, die sich vor dem Leistungsbezug von ALG II von der Krankenversicherungs-Pflicht ausdrücklich haben befreien lassen.
Langzeitarbeitslose, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchten, erhalten lediglich einen monatlichen Zuschuss von 125 € für die Kranken- und 14,86 € für die Pflegekasse, entsprechend den Höchstbeiträgen, die ansonsten an die gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden würden.