Wie bereits vor einiger Zeit
berichtet stellt die Krankenversicherung unter dem Einfluss von Hartz 4 ein nicht unerhebliches Problem dar.
Denn die Ablehnung des Arbeitslosengeld II-Antrags wirkt sich auf die Krankenversicherung und auch auf die Pflegeversicherung aus.
"Die abgelehnten Arbeitslosengeld II-Bewerber müssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern", erklärt Markus Braun, Pressereferent bei der AOK Bayern. Die zweite Möglichkeit ist der
Wechsel in die private Krankenversicherung.
Die Zeit drängt: Spätestens drei Monate, nachdem man den Ablehnungsbescheid erhalten hat, muss schriftlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine Weiterversicherung beantragt werden. Wer die Frist verpasst, wird von der Kasse gekündigt. Und damit nicht genug: Gekündigte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen auch von keiner anderen gesetzlichen Krankenversicherung mehr aufgenommen werden. "Das hat der Gesetzgeber so bestimmt", sagt AOK-Pressereferent Braun. Diese Fakten sind allerdings vielen Betroffenen nicht bekannt: "Kaum jemand hält es für möglich, dass man aus einer Pflichtversicherung rausfallen kann", sagt Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern.
Betroffenen bleibt nur die Möglichkeit, in die
private Krankenversicherung zu wechseln.
Abgelehnte Alg-II-Bewerber können einen Zuschuss für die private Kasse beantragen. Die maximale Förderung beträgt 125 Euro monatlich für die private Krankenversicherung und 15 Euro für die Pflegepflichtversicherung.
Man kann natürlich auch ganz auf eine Krankenversicherung verzichten. Dieses Risiko gehen immer mehr Deutsche ein. So stieg die Zahl der Patienten ohne Versicherung von 105 000 im Jahr 1995 auf 188 000 (2003).