Wir berichteten bereits über die
Veränderungen ab dem 1.Juli diesen Jahres im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein nicht unerheblicher Gesichtspunkt ist auf diesem Wege noch nicht richtig Beachtung geschenkt worden.
Wie berichtet müssen die Mitlieder der gesetzlichen Krankenversicherungen ab dem 1.7.2005 einen um 0,9 Prozent höheren Beitragssatz hinnehmen, um wie bisher in den Genuss von Zahnersatz und Krankengeld zu kommen.
Im Gegenzug senken die Krankenkassen deren allgemeinen Beitragssatz um diese 0,9 Prozent.
Was bewirkt diese Veränderung?
Der zu bezahlende Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt gleich. Zeitgleich sinkt der Arbeitgeberanteil um die auf die Arbeitnehmer verlagerten 0,9 Prozent und die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer bezahlen insgesamt mehr als vor dieser Veränderung.
Anhand eines Zahlenbeispiel lässt sich das Ganze wohl am besten verdeutlichen:
Der bisherige Beitragssatz einer gesetzlichen Krankenversicherung lag bisher bei 14 Prozent. Ab 1.7.2005 sinkt der allgemeine Beitragssatz auf 13,1 Prozent. In der Summe mit den verlagerten 0,9 Prozent, die der Arbeitnehmer mehr bezahlen muss, erhält die Krankenkasse wie bisher 14 Prozent.
Was bewirkt diese Veränderung für den Arbeitgeber?
Bisher wurde der Beitrag hälftig geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ab dem 1.7. verschiebt sich das Beitragsverhältnis zu Gunsten des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber zahlte bisher den hälftigen Beitragssatz, in unserem Fall 7 Prozent. Ab 1.7. muss der Arbeitgeber nur noch die Hälfte des neuen Beitragssatzes bezahlen, das bedeutet in Zahlen die Hälfte von 13,1 Prozent, nämlich 6,55 Prozent. Die Arbeitgeber werden um 0,45 Prozent vom Beitragssatz entlastet.
Was bedeutet diese für den Arbeitnehmer?
Der Arbeitnehmer muss statt bisher 7 Prozent immerhin 7,45 Prozent bezahlen. Der Beitragssatz setzt sich aus
Anstelle von 7 Prozent bezahlt der Arbeitgeber nur noch 6,55 Prozent (= halber allgemeiner Beitragssatz), den Rest in Höhe von 7,45 Prozent trägt der Arbeitnehmer (=halber allgemeiner Beitragssatz plus zusätzlicher Beitragssatz).
Was bedeuten diese Änderung für privat krankenversicherte Arbeitnehmer?
Diese gesetzliche Neuregelung, die eigentlich zur Entlastung der Arbeitgeber dienen soll um die Lohnnebenkosten zu senken, wirkt sich auch auf den Arbeitgeberanteil aus, den Arbeitnehmer die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Der durchschnittliche Beitragssatz, der zur Berechnung des Höchstzuschusses herangezogen wird, sinkt auch von 14,3 auf 13,4 Prozent. Das bedeutet konkret, dass der Arbeitgeber ab 01.07.2005 nur noch statt wie bisher bis zu 252 Euro 236 Euro monatlich bezahlen.
Die
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