Laut einer
Pressemitteilung des BMJ wird das
VVG überarbeitet.
So soll laut
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das neue VVG die Rechte des Versicherungskundens stärken.
Einige der Neuerungen im Detail:
Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer
Die Versucherungsunternehmen müssen die Kunden zukünftig vor dem Abschluss eines Vertrages besser beraten und informieren. Auch muss das Beratungsgespräch dokumentiert werden. Wenn Gründe bestehen, z.B. Änderung der Lebenslage, ist auch im laufenden Vertragsverhältnis zu beraten. Ein gutes Beispiel hierfür ist die vorzeitige Kündigung einer laufenden Lebensversicherung.
Neben der bedarfsorientierten Beratung durch die Versicherungsgesellschaften muss auch die Dokumentation des Beratungsgesprächs dem Kunden überlassen werden. Dies vereinfacht für den Endverbraucher die Beweisführung im Fall einer Falschberatung. Die Dokumentationspflicht gilt auch für den Versicherungsvermittler.
Die Versicherungsunternehmen müssen dem Kunden zukünftig Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer künftig Vertragsbestimmungen und die
allgemeinen Versicherungsbedingungen vor Unterschrift des Vertrages zukommen lassen.
Vorvertragliche Anzeigepflichten
Eine wichtige Neuerung betrifft auch die vorvertragliche Anzeigepflicht: Bisher musste der Kunde praktisch alle gefahrerhöhende Umstände im Antrag angeben, um seine vorvertraglichen Anzeigepflicht zu erfüllen. Vor allem im Bereich der Personenversicherungen wie die
privaten Krankenversicherung kam es immer wieder zu
Streitigkeiten aufgrund dieser Anzeigepflicht.
Nach der neuen Regelung hat der Kunde vom Grundsatz nur noch die Umstände anzuzeigen, nach denen das Versicherungsunternehmen in Textform gefragt hat. Die Einschätzung, ob ein Umstand der Gefahrerhöhung vorliegt, liegt nun beim Versicherungsunternehmen. Neugeregelt wurde auch der Fall der Anzeigepflicht-Verletzung. So muss das Versicherungunternehmen Rechte aus der Anzeigepflichtsverletzung binnen fünf Jahren geltend machen. Konkret bedeutet diese Frist für den Endverbraucher, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine Rückabwicklung oder eine rückwirkende Anpassung des Vertrags wegen Verletzung der Anzeigepflicht nach vielen Jahren kann den Versicherungsnehmer unzumutbar belasten.
Direktanspruch in der Pflichtversicherung
Bei allen Pflichtversicherungen erhält der Geschädigte künftig einen Direktanspruch gegen den Versicherer.
Allgemeines Widerrufsrecht
Künftig können alle Versicherungsverträge ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen, in der Lebensversicherung 30 Tage. Die Frist für den Widerruf beginnt erst, wenn dem Kunden sämtliche Vertragsbedingungen und Informationen übermittelt worden sind.
Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips
Verletzt der Versicherungskunde nach Vertragsschluss Anzeigepflichten bzw. Obliegenheiten, bemessen sich die Folgen künftig danach, wie stark sein Verschulden wiegt.
Bisher verwirkte ein Versicherungsnehmer seineAnsprüche aus dem Versicherungsvertrag, wenn er den
Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hatte.
Die Unteilbarkeit der Prämie wird abgeschafft
Wird ein Vertrag im Laufe des Versicherungsjahres gekündigt oder durch Rücktritt beendet, muss der Kunde die Prämie auch nur bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
Nach dem bisherigen Recht musste die Prämie bis zum Ende der Versicherungsperiode bezahlt werden.
Wegfall der Klagefrist
Wichtig für die Versicherungskunden ist auch die Streichung der Klagefrist. Bislang muss der Kunde seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung binnen sechs Monaten geltend machen, nachdem das Versicherungsunternehmen die Leistung schriftlich abgelehnt hat (§ 12 Abs. 3 VVG).
Modernisierung der Lebensversicherung
Anspruch auf Überschussbeteiligung
Der Anspruch auf Überschussbeteiligung nach den Urteilen des BGH wird gestzlich verankert.
Modellrechnung
Der Versicherungskunde ist darüber zu informieren, welche
Ablaufleistungen zu erwarten sind. Noch deutlicher als bisher werden die Unternehmen verpflichtet, dass es sich bei den Modellrechnungen um Prognosen und nicht um garantierte Leistungszusagen handelt. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Unternehmen verpflichtet, eine Modellrechnung zu überlassen, bei der die mögliche Ablaufleistung unter Zugrundelegung realistischer Zinssätze dargestellt wird.
Berechnung des Rückkaufswerts
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung oder auch Rentenversicherung ist künftig nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen.
Frühstorno
Die
Abschlusskosten in der Kapitallebensversicherung werden künftig auf die ersten 5 Vertragsjahre verteilt.