Mittwoch, 31. Mai 2006
Das Statistische Bundesamt hat einen Bericht zu den gesetzlichen Sozialversicherungen veröffentlicht: Die Sozialversicherungen haben im letzten Jahr 3.300.000.000 Euro Verlust eingefahren. Und das nach einem doch sehr erfreulichen Bericht für das Jahr 2004. Damals hatten die Sozialversicherungen mit einem Plus von 2,1 Milliarden abgeschnitten.
Diese Negativ-Bilanz wurde ja bereits erwartet. Die wirklich brennenden Themen sind die gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenversicherung.
Die derzeitig viel gerühmte Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll ja das Gesundheitswesen wieder auf ein solides finanzielles Fundament stellen, wobei einige Stimmen bereits heute vor 'kleinen' Löchern im Finanzgebilde des Gesundheitswesens warnen. So sprach der Vorstand der Barmer, Dr. Eckart Fiedler, von zukünftig 7 Milliarden Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit wäre wohl das diesjährige Plus in der gesetzlichen Krankenkasse von 1,5 Milliarden Euro relativiert.
Als größter Negativ-Posten in der Bilanz ist die gesetzliche Rentenversicherung zu nennen. Die gesetzliche Rentenversicherung schlug mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro Defizit zu Buche.
Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes steht hier zur Verfügung.
Dienstag, 30. Mai 2006
Die leidige Geschichte um die Abmahnungen der Burda-Tochter Ino24 AG gegen Google Adwords-Werbende wegen Werbeaussagen wie PKV Online-Beratung: Private Krankenversicherungen vergleichen und bares Geld sparen beschäftigt auch heute noch die Beteiligten. So besuchen laut den Logfiles unseres Blogs die Ino24 oder auch die Burda-Gruppe immer wieder das Versicherungs-Blog.
Aber viel wichtiger als diese kleinen 'Scharmützel' ist wohl eine Rede der Bundesjustizministerin, Frau Brigitte Zypries, auf der Zentralveranstaltung des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln.
Einige Passagen aus dieser Rede lassen die Hoffnung keimen, dass die rechtlichen Grundlagen für Abmahnungen überdacht und überarbeitet werden.
Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.
Aber: In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!
Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.
Ich möchte aber auch die Anwaltschaft bitten, solche Fälle im Blick zu behalten, vor allem zu sensibilisieren und zu informieren. Und ich bitte Sie: In Missbrauchsfällen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden. Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben.
Ich schließe mit den Worten von Udo Vetter vom LawBlog:
Das Problem, Frau Zypries, beschränkt sich allerdings nicht nur auf Privatleute und das Urheberrecht. Auch im Markenrecht wird abgezockt. Und was ist mit den Anschlägen auf die Meinungsfreiheit, die über den Geldbeutel gewonnen werden? Um nur zwei Beispiele zu nennen.
Viele Abgemahnte sind überdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits länger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.
Sogar aus Anwaltssicht ist der Abmahnsumpf ein unappetitliches Terrain. Er gehört trockengelegt.
Tja, treffender als Udo Vetter kann ich es nicht ausdrücken.
Montag, 29. Mai 2006
Der Tagesspiegel berichtet über eine Diskussion zwischen Herrn Norbert Blüm (ja genau, Mister 'Die Rente ist sicher') und der Autorin Harriet Köhler.
Es sei ein Zitat des Artikels im Tagesspiegel erlaubt:
BLÜM: Da wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Erstens: Meine Eltern haben zur Rentenversicherung zehn Prozent Beitrag gezahlt. Ihre Enkel zahlen fast 20 Prozent. Aber das verfügbare Einkommen meiner Eltern war wesentlich geringer als das ihrer Enkel. Zweitens: Mich stört, dass pausenlos verlangt wird, anzugeben, wie hoch die Rente eines 20-Jährigen ist, wenn er 70 ist. Siemens kann den Kurs der Aktie nicht für das nächste halbe Jahr voraussagen. Da soll jemand die Höhe der Rente in 50 Jahren kennen? Als ich 20 war, hat mich gar nicht interessiert, wie hoch meine Rente sein wird. Diese Übervorsicht einer Generation, die sich doch so kreativ und frei geriert, ist mir völlig fremd.
KÖHLER: Aber das war doch eine ganz andere Zeit, als Sie jung waren. Da konnte man einfach davon ausgehen, wenn man sich anstrengt, dann wird das was. Kein Wunder, dass Sie mit dieser Sicherheit nicht an die Rente gedacht haben. Aber heute ist eben nichts mehr selbstverständlich. Es wird uns pausenlos gesagt, dass wir uns kümmern müssen. Ich bin nicht in einem Anstellungsverhältnis und muss meine Altersvorsorge selbst organisieren. Da muss ich schon schauen, was am Ende rauskommt.
BLÜM: Ich verstehe , dass es in dieser globalisierten Wirtschaft große Verunsicherung gibt. Aber hinter der Panikmache um die Rente stehen handfeste Interessen der privaten Versicherungen, die das Geld der Sparer in ihre Kassen lenken wollen. Das staatliche Rentensystem ist immer noch das sicherste, weil es auf dem Generationenvertrag aufbaut: Die Jungen sorgen für die Alten. Das ist zwar ein Prinzip, das schon im Neandertal galt, es hält trotzdem immer. Außerdem: Gab es schon mal eine Rente, die nicht bezahlt wurde? Seit 120 Jahren hat die gesetzliche Rentenversicherung im Krieg, in Flüchtlingszeiten, nach der deutschen Einheit immer gezahlt – im Gegensatz zu den Privaten.
Aufgrund der Realität in den Sozialsystemen dürfte man die Darstellung des Herrn Blüm wohl etwas überholt wenn nicht sogar weltfremd bezeichnen.
Sonntag, 28. Mai 2006
Die F.A.Z. berichtet in einem Artikel über die weiter angestiegenen Lohnnebenkosten in Deutschland.
Laut Aussage des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zahlten Unternehmen für jeden Vollzeitbeschäftigte im letzten Jahr durchschnittlich 22.000 Euro Lohnnebenkosten, insgesamt 0,8 Prozent mehr als im Jahr 2004.
Eine erschreckende Zahl.
Donnerstag, 25. Mai 2006
Nach einigen technischen Schwierigkeiten kommt der erste Beitrag nach der Umstellung ...
Montag, 22. Mai 2006
Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erregt den Unmut des Instituts der deutschen Wirtschaft. Das Instituts der deutschen Wirtschaft kritisiert das Verhältnis der Beiträgen in Relation zu den entsprechenden Leistungen.
Das IW Köln geht in der Pressemitteilung noch einen Schritt weiter: Denn für den pauschal auf dem niedrigen Niveau von 39,81 Euro festgesetzten Beitrag erhält etwa ein selbstständiger Akademiker, je nach Familienstand, im Bedarfsfall bis zu 1.364 Euro im Monat. Wie preisgünstig er diese Leistung erwirbt, zeigt ein Vergleich mit einem normalen Arbeitnehmer. Soll dieser das Recht auf ein ebenso hohes Arbeitslosengeld haben, müssen für ihn monatlich stolze 191 Euro als Beitrag eingezahlt werden – bei einem Eigenanteil von immerhin 96 Euro. Die Selbstständigen werden somit in der Arbeitslosenversicherung mit bis zu 151 Euro von den abhängig Beschäftigten subventioniert. Vor allem aber lädt das rot-grüne Konstrukt förmlich zum Missbrauch ein. Denn es bietet einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Möglichkeit, sich auf gut Glück selbstständig zu machen und bei ausbleibenden Aufträgen ohne Prüfung auf Bedürftigkeit das Arbeitslosengeld zu kassieren. Im Extremfall könnte ein Selbstständiger zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und sich dann mit deren Leistungen
einen bis zu sechsmonatigen Urlaub gönnen.
Die Grafik verdeutlicht die Hintergründe der Pressemitteilung des IW Köln:
Freitag, 19. Mai 2006
Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen neuen Service an. Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung können Renteninformationen, Versicherungsverläufe und Rentenauskünfte online angefordert werden.
Donnerstag, 18. Mai 2006
Im Zusammenhang mit der EU-Vermittlerrichtlinie berichteten wir über die Veränderungen und Auswirkungen der neuen Gesetzeslage. Die Überarbeitung der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft geht da mit sehr viel weniger Aufmerksamkeit voran. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die bereits seit 29 Jahren gültigen Wettbewerbsrichtlinien überarbeitet und dem Bundeskartellamt zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt.
Neu an den überarbeiteten Wettbewerbsrichtlinien ist der Punkt der Ausspannung. So wurde der Punkt der Ausspannung im Sach/HUKR überarbeitet. Bisher war es sowohl in den Sparten Sach-, Lebens- und Krankenversicherung verpönt, Ausspannung zu betreiben. Ausspannung im Bereich Sach / HUK ist in der neuen Fassung nicht mehr schändlich. Die Ausspannung im Bereich Krankenversicherung und der Leben-Sparte ist nach wie vor unerwünscht, weil damit der Kunde in der Regel Nachteile erleidet. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Formulierung 'mit unlauteren Mitteln oder auf unlautere Weise'. Wo nun die 'unlauteren Mittel' und die 'unlautere Weise' bei der Ausspannung beginnen, wird im Einzelfall die Gerichte beschäftigen.
Mittwoch, 17. Mai 2006
Über 5.000 Besucher und Leser durften wir inzwischen auf dem Versicherungs-Blog begrüßen.
Da kommt doch ein Gläschen Sekt mit dem Trinkspruch "Auf die nächsten 5000!" grade recht.
Dienstag, 16. Mai 2006
Das Thema Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigt uns immer wieder. Vor wenigen Tagen noch waren 'nur' die Abgeordneten im Bundestag entsetzt über die Risiken, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung schlummern.
Nun bekommt das Thema in die Medien erneut Aufmerksamkeit: Spiegel Online berichtet über eine mögliche Erhöhung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auf bis zu 20,2 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Entgegen den Plänen der großen Koalition müssen sich Arbeitnehmer und Wirtschaft 2008 erneut auf steigende Beitragszahlungen an die Rentenkassen einstellen, so die Prognose der Rentenschätzer - es sei denn, der Aufschwung halte weiter an.
Nun denn, dann hat wohl 'Papa' Franz Müntefering wohl einiges zu richten in dem Hause gesetzliche Altersvorsorge.
Das Versicherungs-Blog wird immer mehr gelesen und von den Pressestellen der Unternehmen als ernst zu nehmendes Medium akzeptiert. Zumindest flattern immer wieder Pressemitteilungen diverser Banken und Versicherungsgesellschaften per Fax auf den Tisch des Hauses.
Donnerstag, 11. Mai 2006
Der Rentenbeitragssatz klettert bald auf über 20 Prozent. So befürchtet zumindest die Opposition im Bundestag, dass die gesetzliche Rentenversicherung in den nächsten Jahren große finanzielle Probleme erwartet. Die Tatsachen der letzten Monate und Jahren begründen diese Befürchtungen.
Aus einem Artikel im Handelsblatt: Nach den bisherigen Plänen der Koalition soll der Rentenbeitrag 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent steigen. Damit soll die Schwankungsreserve knapp über dem Mindestwert gehalten werden. Für 2008 hat das Sozialministerium bereits einen Fehlbetrag von 600 Mill. Euro eingeräumt, dessen Deckung noch offen ist.
Mir schweben da immer noch die Prognosen von Bernd Raffelhüschen vor: 32 Prozent Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung plus 23 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung
Mittwoch, 10. Mai 2006
Haufe berichtete über die Neuregelungen vor allem über das „ Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-Rechts“ und dazu gehörender Verordnung. Es wird immer deutlicher, dass auf den Verbraucherschutz immer größere Gewichtung gelegt wird.
Ab dem Jahr 2007 sollen Versicherungsvermittler gezwungen werden sich entweder bei der örtlichen IHK um eine Zulassung zu bemühen, oder einen Agenturvertrag mit einer Haftungsübernahme vorweisen müssen. Es wird laut dem Haufe-Artikel allerdings noch eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2008 geben, um die Qualifikation nachzuweisen.
Betroffen von dieser Regelung sind vor allem Vermittler, die seit dem 31.8.2000 Versicherungen vermitteln und noch keine Qualifikation wie den Versicherungsfachmann/-frau des BWV oder eine gleichwertige Qualifikation vorweisen können.
Donnerstag, 4. Mai 2006
Unter diesem Motto steht die EU-Vermittlerrichtlinie: Gestern wurde das Vermittlergesetz im Kabinett beschlossen, und somit kommt endlich Bewegung in die festgefahrene Situation.
Zeitgleich spricht die Verordnung über die Versicherungsvermittlung (Versicherungsvermittlungsverordnung –VersVermV) ein klares Machtwort in Richtung Verbraucherschutz und -Orientierung.
So wird die Vorraussetzung für den Versicherungsvermittler klar festgelegt: Neben der witschaftlichen Zuverlässigkeit muss der Vermittler auch die angemessene Qualifikation nachweisen.
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