Seit wenigen Tagen sind die
Eckpunkte der Gesundheitsreform im Umlauf.
Ein wichtiger Punkt ist hierbei noch nicht klar genug rausgekommen: Freiwillige Mitglieder der GKV werden künftig nur nach der Erreichung von bestimmten Vorraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln können.
So heisst es im 16. Absatz des Stratregiedokuments:
Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann möglich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
Konkret bedeutet dies für freiwillige Mitglieder in der GKV beim Wechsel in die
privaten Krankenkassen: Versicherte, die im nächsten Jahr erstmals die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, müssen dies auch noch zwei weitere Jahre tun, um in die privaten Krankenkassen wechseln zu können.
Dies heisst für den Einzelnen: Ein höheres
Eintrittsalter, damit höhere
Beiträge und zugleich das Risko der
Gesundheitsprüfung, denn bei zwischenzeitlichen Erkrankungen kann der Wechsel in die privaten Krankenkassen ganz verwehrt werden.
Interessant ist vor allem, dass die offiziellen Stellen wie das Gesundheitsministerium sich über den Stichtag in Schweigen hüllen.