Montag, 30. Oktober 2006
Diese interessante Frage besch?ftigt zur Zeit alle freiwillig gesetzlich Versicherten, die Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzlichen Krankenkassen haben, und vor allem den Bundesfinanzhof ( BFH,Az. XI R 12/06, Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.6.2005, Az. 1 K 303/01).
Aktuell gilt w?hrend des Bezugs von sogenannten Lohnersatzleistungen, dass diese zwar das zu versteuernde Einkommen nicht erh?hen, allerdings k?nnen diese Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Dieser Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das jeweilige Finanzamt einen h?heren Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen anwendet.
In der privaten Krankenvollversicherung wird auch zumeist ein Krankentagegeld versichert. Dieses Krankentagegeld in der privaten Krankenvollversicherung unterliegt eben nicht dem Progressionsvorbehalt.
Genau dagegen hat ein freiwillig gesetzlich versicherter Unternehmer geklagt, vor allem deswegen weil das Krankengeld einer privat abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also bei der Besteuerung ?berhaupt keine Rolle spielt.
Freitag, 27. Oktober 2006
Der Deutschen Bundestag ber?t zu dieser Stunde ?ber das liebste Kind unserer Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Gesundheitsreform 2006.
In der Diskussion geht es wirklich heftig zur Sache.
Einige Stimmen zu der Gesundheitsreform:
Merkel-Murks (Gr?nen-Fraktionschefin K?nast)
Lieber keine Reform als eine so schlechte. (FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr)
Jung und gesund muss nicht l?nger f?r alt und krank zahlen und Zwei-Klassen-Medizin so die Worte von Gregor Gysi
Das mit der Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krankenversicherung ist ja bei unseren Volksvertretern ein bekanntes Thema, denn immerhin ist laut Angaben der Pressestelle derzeit die Mehrheit der Volksvertreter ?ber eine private Krankenversicherung versichert.
Ein Schelm der B?ses dabei denkt.
Mittwoch, 25. Oktober 2006
Ein Wettbewerb ist ziemlich in Vergessenheit geraten:
Der Internationale Weblog-Award 2006 oder auch kurz " BOBs" der Deutschen Welle.
Die Jury hat eine Vor-Auswahl der besten Blogs aus 5.500 teilnehmenden Blogs getroffen. In jeder der 15 Kategorien wurden die zehn besten Blogs ausgew?hlt.
Nun geht es ins Finale, in die Abstimmungsphase des Best-of-Blogs-Awards, und wir rufen die User zur regen Teilnahme auf.
Auch das Versicherungs Blog nahm an der Vorauswahl teil. In die Finalrunde haben wir es nicht geschafft. Unter anderem wurden wir von Blogs wie dem Handelsblatt-Blog Indiskretion Ehrensache ?berholt.
Dennoch, unsere Stimme bei der Abstimmung geh?rt Thomas Kn?wer, dem wir an dieser Stelle f?rs Finale viel Gl?ck w?nschen.
Zur Abstimmung des BOBs Awards...
Samstag, 21. Oktober 2006
Arzt und Patient - Eine Beziehung im Wandel
von Volker Schumpelick und Bernhard Vogel
598 Seiten , erschienen im Herder-Verlag Freiburg
Auflage: 1 (September 2006) ISBN: 3-451-23041-0
Die zunehmende ?konomisierung des Gesundheitssystems ver?ndert auch die Beziehung zwischen Arzt und Patient. Von einem neuen, partnerschaftlichen Verh?ltnis ist die Rede, in dem der Arzt zugleich "Gesundheitsmanager", der kranke Mensch "m?ndiger Patient" sein soll. Ein grundlegender Wandel, der nicht immer ohne Komplikationen verl?uft. Die Autoren dieses Bandes fragen nach den Bedingungen einer vertrauensvollen Partnerschaft und beleuchten das konflikttr?chtige Dreiecksverh?ltnis Arzt - Patient - Krankenkasse. Dar?ber hinaus geht es um weitere Spannungsfelder wie zum Beispiel ?rztliche Behandlunsfehler, einwillungsf?hige Patienten und Patientenverf?gungen.
Freitag, 20. Oktober 2006
In der Sitzung des Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengr??en der Sozialversicherung f?r das Jahr 2007 festgesetzt.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesl?ndern gleich. Sie betr?gt, wie bisher, bei 63.000, 00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesl?ndern steigt die BBG der Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.
Die Grundlage f?r die Berechnung von vielen Werten in der Sozialversicherung, die Bezugsgr??e, bleibt in den westlichen Bundesl?ndern in H?he von 2.450,00 Euro je Monat erhalten, in den ?stlichen L?ndern steigt die Bezugsgr??e auf 2.100,00 Euro monatlich.
Das Durchschnittsentgelt f?r das Jahr 2007 wird auf 29.488,00 Euro festgelegt.
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird f?r das Jahr 2007 auf 47.700, 00 Euro festgelegt.
Die oben genannten Werte sind bis zur zur Verabschiedung durch den Bundesrat voraussichtliche Werte.
Montag, 16. Oktober 2006
Die Gesundheitsreform 2006 polarisiert:
Auf der einen Seite steht der Web-Auftritt des BMG unter dem Motto "Gesundheitspolitik bedeutet immer Politik f?r 82 Millionen Menschen" auf der anderen Seite stehen eben die 82 Millionen Betroffenen der Gesundheitsreform, diverse Verb?nde und Organisationen des Gesundheitswesens, die eine Beurteilung der Gesundheitsreform innerhalb von vier Tagen abgeben sollten.
Bereits am Freitag ver?ffentlichten die diversen Verb?nde und Organisationen des Gesundheitswesens eine Pressemitteilung, dass die heute stattfindende Party oder besser 'Beurteilung' des BMG ohne folgende G?ste stattfinden wird:
- ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverb?nde, Berlin
- Bundes?rztekammer, Berlin
- Bundeszahn?rztekammer, Berlin
- dbb beamtenbund und tarifunion, Berlin
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Siegburg
- Hartmannbund - Verband der ?rzte Deutschlands, Berlin
- Kassen?rztliche Bundesvereinigung (KBV), Berlin
- Kassenzahn?rztliche Bundesvereinigung (KZBV), K?ln
- Marburger Bund, Berlin
- Medizinischer Dienst der Spitzenverb?nde der Krankenkassen e. V., Essen
- NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen ?rzte Deutschlands e.V., Berlin
- Spitzenverb?nde der gesetzlichen Krankenkassen
- AOK-Bundesverband, Bonn
- BKK Bundesverband, Essen
- IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
- See-Krankenkasse, Hamburg
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
- Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
- AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
- Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), K?ln
Aus der Pressemitteilung einige Zitate:
[...] Die Anh?rung sei eine Farce, begr?ndeten die Organisationen ihre Absage. Sie h?tten erst am Donnerstag, 12. Oktober 2006, den Referentenentwurf erhalten. [...] ohne vorherige Ank?ndigung zu einer fachlichen Anh?rung f?r kommenden Montag eingeladen worden. Und dies, obwohl das Ministerium seit dem 4. Juli 2006 von den Koalitionsspitzen den Auftrag erhalten hatte, einen konkreten Gesetzesentwurf vorzulegen und somit ein sinnvoller zeitlicher Ablauf bei strukturiertem und effektivem Arbeiten des Ministeriums problemlos m?glich gewesen w?re. [...] Dies sei angesichts des Umfangs und der Tragweite der ?nderungen in derart kurzer Frist jedoch "ein Ding der Unm?glichkeit".
Offenkundig sei der fachliche Rat der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen gar nicht ernsthaft gefragt. Nun in aller K?rze eine fachliche Anh?rung anzusetzen, um bereits am n?chsten Tag (Dienstag, 17.10.2006) die Ressortabstimmung durchzuf?hren, belege, dass nicht im Entferntesten daran gedacht sei, die m?glichen Einw?nde der Spitzenorganisationen im Gesetzentwurf zu ber?cksichtigen. Es gehe hier um gravierende Ver?nderungen des Gesundheitssystems, von denen 80 Mio. Menschen betroffen seien. Angesichts der Komplexit?t der Neuregelungen und deren Wirkungen sei dar?ber hinaus eine eint?gige Anh?rung in keinster Weise angemessen. Es sei unverantwortlich, diesen Gesetzentwurf mit ?ber 500 Druckseiten im Hau-Ruck-Verfahren zu beschlie?en. ?ber viele Einzelpunkte des Gesetzeswerks sei ?berhaupt noch nicht in aller Konsequenz fachlich und juristisch beraten, geschweige denn ?ffentlich diskutiert worden. Es werde Zeit, dass das zust?ndige Bundesgesundheitsministerium die anstehende Reform endlich
inhaltlich ernst nimmt.
Also ich glaube, das nennt man wohl eine klare Abfuhr. Da findet die Party doch wirklich ohne die G?ste statt.
Oder soll die Reform nun einfach 'durchgedr?ckt' werden, bevor der B?rger wirklich erf?hrt, was die Reform denn f?r Auswirkungen f?r ihn selbst hat?
Donnerstag, 12. Oktober 2006
Nun haben wir es schwarz auf wei?: Die Gesundheitsreform oder offizell 'Entwurf eines Gesetzes zur St?rkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV Wettbewerbsst?rkungsgesetz?GKV-WSG)'
Auf 542 Seiten werden die geistigen Erg?sse und Ideen der Beteiligten in dem Referenten-Entwurf zusammengefasst. Ein Zitat des ehemaligen amerikanischen Pr?sidenten Dwight D. Eisenhower: Was nicht auf einer einzigen Manuskriptseite zusammengefa?t werden kann, ist weder durchdacht noch entscheidungsreif.
Gleichwohl, hier die wichtigsten Punkte des Entwurfs:
Beitr?ge zur gesetzlichen Krankenkasse:
Die gesetzlichen Krankenkassen bestimmen nicht mehr selbst ?ber die H?he der Beitr?ge. K?nftig werden die Beitr?ge von der Regierung festgelegt. Ab 1.1.2009 soll durch den Gesundheitsfonds zus?tzliche Sicherheit erlangt werden. Wenn das Geld der Krankenkassen nicht ausreichen sollte, so d?rfen Zusatzpr?mien erhoben werden.
Zusatzpr?mie:
Die gesetzlichen Krankenkassen d?rfen, wenn die Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht ausreichen sollten, eine Zusatzpr?mie erheben. Die Zusatzpr?mie ist auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. Maximal soll die Zusatzpr?mie acht Euro betragen.
Finanzausgleich:
Einer der Knackpunkte in den Verhandlungen ?ber die Gesundheitsreform war der Finanzausgleich. Vom Grundsatz her sollen k?nftig Belastungen nach einer ?bergangsphase zu 100 Prozent ausglichen werden. Eine Angleichung soll in 'kleinen' Schritten erfolgen, wobei die genauen Zahlen durch ein Gutachten festgelegt werden sollen.
Insolvenzen von Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen zu mehr Wettbewerb gezwungen werden. Kleine Krankenkassen werden, um wettbewerbsf?hig zu bleiben, mit gr??eren Krankenkassen fusionieren m?ssen. Zuk?nftig werden laut dem Entwurf [...] alle Krankenkassen f?r insolvenzf?hig erkl?rt. Damit kann k?nftig ?ber das Verm?gen jeder Krankenkasse das Insolvenzverfahren er?ffnet werden. Bisher war dies nur f?r bundesunmittelbare Krankenkassen der Fall sowie f?r die landesunmittelbaren Krankenkassen, bei denen das zust?ndige Land nicht von der Regelung des ? 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO Gebrauch gemacht hatte.
Private Krankenversicherungen:
Der Basistarif hatte ja schon die Gem?ter der Medien und vor allem der privaten Krankenversicherer erhitzt. So muss die PKV zuk?nftig einen Basistarif anbieten.
Alterungsr?ckstellungen:
Die Alterungsr?ckstellungen d?rfen zuk?nftig beim Wechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen privaten Krankenversicherung mitgenommen werden. Die volle Portabilit?t der Alterungsr?ckstellungenen gilt allerdings nur innerhalb des neuen Basistarifs. Wenn ein h?herwertiger Versicherungsschutz vorliegt, so ist die Mitnahme auf die Summe begrenzt, welche der Versicherte mitnehmen k?nnte, wenn er im Basistarif versichert w?re.
Wechsel in die private Krankenkasse:
Anders als bisher kann nur noch in die private Krankenkasse wechseln, wer drei Jahren in Folge die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 47.250 Euro Jahreseinkommen ?berschreitet. Diese Regelung soll r?ckwirkend zum 4.Juli 2006 eingef?hrt werden, um eine 'Massenflucht' aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu verhindern.
Kurz und gut, wir bewegen uns meiner Meinung nach mit dieser Gesundheitsreform weg von der Marktwirtschaft und dem gesunden Wettbewerb im Gesundheitswesen hin zur Planwirtschaft. Die Folgen der Planwirtschaft sind uns allen sp?testens seit den Zeiten des Kalten Krieges bekannt.
Mittwoch, 11. Oktober 2006
Es ist ja landl?ufig bekannt, dass in Deutschland nicht nur im Gesundheitswesen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft existiert.
Frei nach dem Motto 'Wer mehr Geld hat, kann sich mehr Gesundheit leisten'. So werden in Arztpraxen Termine meistens schneller vergeben, sobald der Satz 'Ich bin privat krankenversichert!' f?llt. Im Krankenhaus geht es f?r privat Versicherte zumeist etwas luxuri?ser als f?r gesetzlich Krankenversicherte vonstatten, und auch der Chefarzt ist ein doch sehr h?ufiger Besucher am Krankenbett im Einzelzimmer. Bei Medikamenten und Heilmethoden steht eine erheblich erweitertes Behandlungsspektrum zur Verf?gung, sobald die private Krankenkasse ins Spiel kommt.
Allerdings sind im Durchschnitt nur 8 Prozent der Bundesb?rger in einer privaten Krankenkasse versichert. Zumeist sind es Selbstst?ndige und Beamte die in die private Krankenkasse wechseln oder B?rger, die ?ber 47.250 Euro brutto pro Jahr verdienen.
Im krassen Gegesatz zu den 8 Prozent der privat krankenversicherten Bundesb?rger steht das Zahlenverh?ltnis bei den Volksvertretern im Bundestag.
So schreibt die Zeit in einer Pressemitteilung:
Viele der Volksvertreter, die ?ffentlich f?r das Solidarsystem trommeln, sind selbst privat versichert. Mehr als die H?lfte der Bundestagsabgeordneten, n?mlich 329, bezieht Beihilfe, die in der Regel als Zuschuss f?r Privatversicherte dient. Die anderen 274 gelten als gesetzlich versichert. Alle Bundestagsfraktionen bis auf die Linkspartei/PDS schweigen dazu. Daten ?ber den Versicherungsstatus zu ver?ffentlichen sei ?nicht vorgesehen?. Wenn mehr als die H?lfte der Abgeordneten privat versichert ist [...] h?lt sich die Begeisterung f?r das Solidarsystem im Parlament offenbar in Grenzen. Zumal es jedem Abgeordneten zu Beginn der Legislatur freisteht, die Versicherung zu wechseln. Mit freundlicher Genehmigung durch die Autorin Cerstin Gammelin
Nachtrag: Die Angaben stammen vom August 2006, zudem sind 11 Abgeordnete ohne Angabe. Soeben hat der Deutsche Bundestag, Pressestelle, mitgeteilt, dass Stand heute 4 Abgeordnete ohne Angaben sind, 318 privat versichert und 292 gesetzlich.
Donnerstag, 5. Oktober 2006
Nun kommt also doch noch Bewegung in die Gesundheitsreform 2006:
Am gestrigen Abend einigten sich die Spitzen der Gro?en Koalition auf den 'Fahrplan zur Gesundheitsreform.
Die entsprechende Pressemitteilung haben wir im Volltext hier ver?ffentlicht:
Einigung bei der Gesundheitsreform
Die Koalitionsparteien haben sich auf die Ausgestaltung und den Zeitplan der Gesundheitsreform geeinigt. Die Zusatzbeitr?ge der Kassen sollen ein Prozent nicht ?bersteigen. Der Start des Gesundheitsfonds wird auf den 1. Januar 2009 verschoben.
Die Koalition habe sich auf eine weitreichende Gesundheitsreform geeinigt, die das deutsche Gesundheitssystem strukturell umgestalten werde. Dies erkl?rte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach siebenst?ndiger Verhandlung in der Nacht zum 5. Oktober.
Die verschiedenen Komponenten starten gleichzeitig
Die Einf?hrung des Gesundheitsfonds erst 2009 habe den Vorteil, dass gleichzeitig der Risikostrukturausgleich und eine neue Geb?hrenordnung f?r ?rzte in Kraft trete, so die Kanzlerin.
Der Gesundheitsfonds gew?hrleistet eine gerechtere Verteilung. Die Finanzlage einer Kasse wird nicht mehr davon abh?ngen, ob sie gut oder gering verdienende, kranke oder gesunde Mitglieder hat. "Hundert Prozent des Beitragsaufkommens werden in einen Ausgleich gef?hrt", sagte Merkel.
Jede Krankenkasse erh?lt f?r ihre Versicherten einen Pauschalbetrag aus dem Fonds. Dieser richtet sich nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren. Hat eine Kasse besonders viele ?ltere Mitglieder, erh?lt sie h?here Zuweisungen aus dem Fonds. Damit wird das Solidarprinzip des Gesundheitssystems gest?rkt.
Keine ?berforderung der Versicherten
Um mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit ins Gesundheitssystem zu bringen, k?nnen die Krankenkassen k?nftig Abschl?ge gew?hren oder Zusatzbeitr?ge erheben. Wenn eine Kasse gut wirtschaftet, kann sie ihren Versicherten einen Teil des Beitrags erlassen. Kommt sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, soll sie zus?tzliche Beitr?ge erheben k?nnen.
Um die Versicherten nicht finanziell zu ?berfordern, wird dieser Zusatzbeitrag auf ein Prozent des Einkommens des Versicherten reduziert. Allerdings k?nnen monatlich bis zu acht Euro Zusatzbeitrag erhoben werden, pauschal f?r alle Versicherten ohne Einkommenspr?fung.
Private Kassen m?ssen Basistarif anbieten
Beim Wechsel zwischen privaten Kassen wird es eine Mitnahme der Altersr?ckstellungen geben. Das hei?t, der Versicherte kann den f?r ihn zur?ckgestellten Kapitalstock in die neue private Kasse mitnehmen. Die Portabilit?t wird es aber bei einem Wechsel in eine ?ffentliche Kasse nicht geben.
Merkel betonte erneut, eines der zentralen Ziele der Reform sei, "dass alle B?rgerinnen und B?rger versichert sind". Dazu werden auch die privaten Kassen beitragen. Sie m?ssen k?nftig einen so genannten Basistarif anbieten. Dieser darf den H?chstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht ?berschreiten.
Wenn dieser Tarif den Versicherten finanziell ?berfordert, halbiert sich der Beitrag. Das ist dann der Fall, wenn er durch den Beitrag in die Hilfsbed?rftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches rutscht.
Gesetzentwurf bereits im Oktober
Der Gesetzgebungsprozess k?nne nun in seine Endphase eintreten. Noch im Oktober will das Kabinett einen Gesetzesentwurf vorlegen, k?ndigte Merkel an. Danach folgen die Beratungen im Bundestag.
Nun die Gesundheitsreform wird uns und vor allem die Gerichte in der n?chsten Zeit durchaus besch?ftigen.
Mittwoch, 4. Oktober 2006
Gerade erreichte uns zwei Gutachten des PKV Verbandes zu der doch ber?hmt ber?chtigten Gesundheitsreform:
Die vorliegenden Gutachten befassen sich mit der Rechtm??igkeit der Gesundheitsreform mit Blick auf einige der Eckpunkte dieser Reform.
Laut den beiden Gutachten der Professoren Dr. Gregor Th?sing und Dr. J?rn Axel K?mmerer zufolge st??t vor allem der vorgesehene Basistarif auf un?berwindbare rechtliche H?rden.
Mit wenigen Worten werden die Ans?tze der Bundesgesundheitsministerin Frau Schmidt zerpfl?ckt:
Zum Thema KONTRAHIERUNGSZWANG UND VERSICHERUNGSPFLICHT IM BASISTARIF:
- Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der geplanten Regelungen
- Der Basistarif ist kein Grundschutz im eigentlichen Sinn des Wortes. Der Eingriff in die Vertragsfreiheit der Versicherer ist daher unverh?ltnism??ig.
- Die Freiheit zur Gestaltung eines individuellen Krankenversicherungsschutzes wird verfassungswidrig eingeschr?nkt.
- Ein Einkommensausgleich zur Unterst?tzung einkommensschw?cherer Versicherter ist in der geplanten Form unverh?ltnism??ig.
- Die Versicherungspflicht bislang nicht versicherter Personen ist ein unverh?ltnism??iger Eingriff in deren Vertragsfreiheit.
Zum Thema PORTABILIT?T der in der Alterungsr?ckstellungen in der privaten Krankenversicherung
- Die Alterungsr?ckstellungen in der privaten Krankenversicherung sind Eigentum der Versicherten und unterliegen ... der verfassungsrechtlichen Gew?hrleistung des privaten Eigentums gem. Art. 14 Abs. 1 GG.
Auf die angek?ndigten gerichtlichen Auseinandersetzungen k?nnen wir ja wohl nur gespannt sein.
Die beiden Gutachten stehen mit freundlicher Genehmigung des Verband der privaten Krankenversicherung e.V. als PDF Dokument zum Download bereit:
- Prof. Dr. Otto Depenheuer: Verfassungsrechtliche Grenzen einer Portabilit?t von Alterungsr?ckstellungen in der Krankenversicherung f?r neue Versicherungsverh?ltnisse von
- Prof. Dr. Gregor Th?sing: Vertragsfreiheit und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung - Verfassungsrechtliche Grenzen f?r die Umsetzung der Gesundheitsreform
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