Montag, 30. Oktober 2006
Diese interessante Frage beschäftigt zur Zeit alle freiwillig gesetzlich Versicherten, die Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzlichen Krankenkassen haben, und vor allem den Bundesfinanzhof ( BFH,Az. XI R 12/06, Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.6.2005, Az. 1 K 303/01).
Aktuell gilt während des Bezugs von sogenannten Lohnersatzleistungen, dass diese zwar das zu versteuernde Einkommen nicht erhöhen, allerdings können diese Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Dieser Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das jeweilige Finanzamt einen höheren Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen anwendet.
In der privaten Krankenvollversicherung wird auch zumeist ein Krankentagegeld versichert. Dieses Krankentagegeld in der privaten Krankenvollversicherung unterliegt eben nicht dem Progressionsvorbehalt.
Genau dagegen hat ein freiwillig gesetzlich versicherter Unternehmer geklagt, vor allem deswegen weil das Krankengeld einer privat abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also bei der Besteuerung überhaupt keine Rolle spielt.
Freitag, 27. Oktober 2006
Der Deutschen Bundestag berät zu dieser Stunde über das liebste Kind unserer Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Gesundheitsreform 2006.
In der Diskussion geht es wirklich heftig zur Sache.
Einige Stimmen zu der Gesundheitsreform:
Merkel-Murks (Grünen-Fraktionschefin Künast)
Lieber keine Reform als eine so schlechte. (FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr)
Jung und gesund muss nicht länger für alt und krank zahlen und Zwei-Klassen-Medizin so die Worte von Gregor Gysi
Das mit der Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krankenversicherung ist ja bei unseren Volksvertretern ein bekanntes Thema, denn immerhin ist laut Angaben der Pressestelle derzeit die Mehrheit der Volksvertreter über eine private Krankenversicherung versichert.
Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Mittwoch, 25. Oktober 2006
Ein Wettbewerb ist ziemlich in Vergessenheit geraten:
Der Internationale Weblog-Award 2006 oder auch kurz " BOBs" der Deutschen Welle.
Die Jury hat eine Vor-Auswahl der besten Blogs aus 5.500 teilnehmenden Blogs getroffen. In jeder der 15 Kategorien wurden die zehn besten Blogs ausgewählt.
Nun geht es ins Finale, in die Abstimmungsphase des Best-of-Blogs-Awards, und wir rufen die User zur regen Teilnahme auf.
Auch das Versicherungs Blog nahm an der Vorauswahl teil. In die Finalrunde haben wir es nicht geschafft. Unter anderem wurden wir von Blogs wie dem Handelsblatt-Blog Indiskretion Ehrensache überholt.
Dennoch, unsere Stimme bei der Abstimmung gehört Thomas Knüwer, dem wir an dieser Stelle fürs Finale viel Glück wünschen.
Zur Abstimmung des BOBs Awards...
Samstag, 21. Oktober 2006
Arzt und Patient - Eine Beziehung im Wandel
von Volker Schumpelick und Bernhard Vogel
598 Seiten , erschienen im Herder-Verlag Freiburg
Auflage: 1 (September 2006) ISBN: 3-451-23041-0
Die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitssystems verändert auch die Beziehung zwischen Arzt und Patient. Von einem neuen, partnerschaftlichen Verhältnis ist die Rede, in dem der Arzt zugleich "Gesundheitsmanager", der kranke Mensch "mündiger Patient" sein soll. Ein grundlegender Wandel, der nicht immer ohne Komplikationen verläuft. Die Autoren dieses Bandes fragen nach den Bedingungen einer vertrauensvollen Partnerschaft und beleuchten das konfliktträchtige Dreiecksverhältnis Arzt - Patient - Krankenkasse. Darüber hinaus geht es um weitere Spannungsfelder wie zum Beispiel ärztliche Behandlunsfehler, einwillungsfähige Patienten und Patientenverfügungen.
Freitag, 20. Oktober 2006
In der Sitzung des Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007 festgesetzt.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern gleich. Sie beträgt, wie bisher, bei 63.000, 00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern steigt die BBG der Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.
Die Grundlage für die Berechnung von vielen Werten in der Sozialversicherung, die Bezugsgröße, bleibt in den westlichen Bundesländern in Höhe von 2.450,00 Euro je Monat erhalten, in den östlichen Ländern steigt die Bezugsgröße auf 2.100,00 Euro monatlich.
Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 wird auf 29.488,00 Euro festgelegt.
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2007 auf 47.700, 00 Euro festgelegt.
Die oben genannten Werte sind bis zur zur Verabschiedung durch den Bundesrat voraussichtliche Werte.
Montag, 16. Oktober 2006
Die Gesundheitsreform 2006 polarisiert:
Auf der einen Seite steht der Web-Auftritt des BMG unter dem Motto "Gesundheitspolitik bedeutet immer Politik für 82 Millionen Menschen" auf der anderen Seite stehen eben die 82 Millionen Betroffenen der Gesundheitsreform, diverse Verbände und Organisationen des Gesundheitswesens, die eine Beurteilung der Gesundheitsreform innerhalb von vier Tagen abgeben sollten.
Bereits am Freitag veröffentlichten die diversen Verbände und Organisationen des Gesundheitswesens eine Pressemitteilung, dass die heute stattfindende Party oder besser 'Beurteilung' des BMG ohne folgende Gäste stattfinden wird:
- ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Berlin
- Bundesärztekammer, Berlin
- Bundeszahnärztekammer, Berlin
- dbb beamtenbund und tarifunion, Berlin
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Siegburg
- Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands, Berlin
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Berlin
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Köln
- Marburger Bund, Berlin
- Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V., Essen
- NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Berlin
- Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
- AOK-Bundesverband, Bonn
- BKK Bundesverband, Essen
- IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
- See-Krankenkasse, Hamburg
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
- Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
- AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
- Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), Köln
Aus der Pressemitteilung einige Zitate:
[...] Die Anhörung sei eine Farce, begründeten die Organisationen ihre Absage. Sie hätten erst am Donnerstag, 12. Oktober 2006, den Referentenentwurf erhalten. [...] ohne vorherige Ankündigung zu einer fachlichen Anhörung für kommenden Montag eingeladen worden. Und dies, obwohl das Ministerium seit dem 4. Juli 2006 von den Koalitionsspitzen den Auftrag erhalten hatte, einen konkreten Gesetzesentwurf vorzulegen und somit ein sinnvoller zeitlicher Ablauf bei strukturiertem und effektivem Arbeiten des Ministeriums problemlos möglich gewesen wäre. [...] Dies sei angesichts des Umfangs und der Tragweite der Änderungen in derart kurzer Frist jedoch "ein Ding der Unmöglichkeit".
Offenkundig sei der fachliche Rat der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen gar nicht ernsthaft gefragt. Nun in aller Kürze eine fachliche Anhörung anzusetzen, um bereits am nächsten Tag (Dienstag, 17.10.2006) die Ressortabstimmung durchzuführen, belege, dass nicht im Entferntesten daran gedacht sei, die möglichen Einwände der Spitzenorganisationen im Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Es gehe hier um gravierende Veränderungen des Gesundheitssystems, von denen 80 Mio. Menschen betroffen seien. Angesichts der Komplexität der Neuregelungen und deren Wirkungen sei darüber hinaus eine eintägige Anhörung in keinster Weise angemessen. Es sei unverantwortlich, diesen Gesetzentwurf mit über 500 Druckseiten im Hau-Ruck-Verfahren zu beschließen. Über viele Einzelpunkte des Gesetzeswerks sei überhaupt noch nicht in aller Konsequenz fachlich und juristisch beraten, geschweige denn öffentlich diskutiert worden. Es werde Zeit, dass das zuständige Bundesgesundheitsministerium die anstehende Reform endlich
inhaltlich ernst nimmt.
Also ich glaube, das nennt man wohl eine klare Abfuhr. Da findet die Party doch wirklich ohne die Gäste statt.
Oder soll die Reform nun einfach 'durchgedrückt' werden, bevor der Bürger wirklich erfährt, was die Reform denn für Auswirkungen für ihn selbst hat?
Donnerstag, 12. Oktober 2006
Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Gesundheitsreform oder offizell 'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz–GKV-WSG)'
Auf 542 Seiten werden die geistigen Ergüsse und Ideen der Beteiligten in dem Referenten-Entwurf zusammengefasst. Ein Zitat des ehemaligen amerikanischen Präsidenten Dwight D. Eisenhower: Was nicht auf einer einzigen Manuskriptseite zusammengefaßt werden kann, ist weder durchdacht noch entscheidungsreif.
Gleichwohl, hier die wichtigsten Punkte des Entwurfs:
Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse:
Die gesetzlichen Krankenkassen bestimmen nicht mehr selbst über die Höhe der Beiträge. Künftig werden die Beiträge von der Regierung festgelegt. Ab 1.1.2009 soll durch den Gesundheitsfonds zusätzliche Sicherheit erlangt werden. Wenn das Geld der Krankenkassen nicht ausreichen sollte, so dürfen Zusatzprämien erhoben werden.
Zusatzprämie:
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen, wenn die Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht ausreichen sollten, eine Zusatzprämie erheben. Die Zusatzprämie ist auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. Maximal soll die Zusatzprämie acht Euro betragen.
Finanzausgleich:
Einer der Knackpunkte in den Verhandlungen über die Gesundheitsreform war der Finanzausgleich. Vom Grundsatz her sollen künftig Belastungen nach einer Übergangsphase zu 100 Prozent ausglichen werden. Eine Angleichung soll in 'kleinen' Schritten erfolgen, wobei die genauen Zahlen durch ein Gutachten festgelegt werden sollen.
Insolvenzen von Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen zu mehr Wettbewerb gezwungen werden. Kleine Krankenkassen werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben, mit größeren Krankenkassen fusionieren müssen. Zukünftig werden laut dem Entwurf [...] alle Krankenkassen für insolvenzfähig erklärt. Damit kann künftig über das Vermögen jeder Krankenkasse das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Bisher war dies nur für bundesunmittelbare Krankenkassen der Fall sowie für die landesunmittelbaren Krankenkassen, bei denen das zuständige Land nicht von der Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO Gebrauch gemacht hatte.
Private Krankenversicherungen:
Der Basistarif hatte ja schon die Gemüter der Medien und vor allem der privaten Krankenversicherer erhitzt. So muss die PKV zukünftig einen Basistarif anbieten.
Alterungsrückstellungen:
Die Alterungsrückstellungen dürfen zukünftig beim Wechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen privaten Krankenversicherung mitgenommen werden. Die volle Portabilität der Alterungsrückstellungenen gilt allerdings nur innerhalb des neuen Basistarifs. Wenn ein höherwertiger Versicherungsschutz vorliegt, so ist die Mitnahme auf die Summe begrenzt, welche der Versicherte mitnehmen könnte, wenn er im Basistarif versichert wäre.
Wechsel in die private Krankenkasse:
Anders als bisher kann nur noch in die private Krankenkasse wechseln, wer drei Jahren in Folge die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 47.250 Euro Jahreseinkommen überschreitet. Diese Regelung soll rückwirkend zum 4.Juli 2006 eingeführt werden, um eine 'Massenflucht' aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu verhindern.
Kurz und gut, wir bewegen uns meiner Meinung nach mit dieser Gesundheitsreform weg von der Marktwirtschaft und dem gesunden Wettbewerb im Gesundheitswesen hin zur Planwirtschaft. Die Folgen der Planwirtschaft sind uns allen spätestens seit den Zeiten des Kalten Krieges bekannt.
Mittwoch, 11. Oktober 2006
Es ist ja landläufig bekannt, dass in Deutschland nicht nur im Gesundheitswesen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft existiert.
Frei nach dem Motto 'Wer mehr Geld hat, kann sich mehr Gesundheit leisten'. So werden in Arztpraxen Termine meistens schneller vergeben, sobald der Satz 'Ich bin privat krankenversichert!' fällt. Im Krankenhaus geht es für privat Versicherte zumeist etwas luxuriöser als für gesetzlich Krankenversicherte vonstatten, und auch der Chefarzt ist ein doch sehr häufiger Besucher am Krankenbett im Einzelzimmer. Bei Medikamenten und Heilmethoden steht eine erheblich erweitertes Behandlungsspektrum zur Verfügung, sobald die private Krankenkasse ins Spiel kommt.
Allerdings sind im Durchschnitt nur 8 Prozent der Bundesbürger in einer privaten Krankenkasse versichert. Zumeist sind es Selbstständige und Beamte die in die private Krankenkasse wechseln oder Bürger, die über 47.250 Euro brutto pro Jahr verdienen.
Im krassen Gegesatz zu den 8 Prozent der privat krankenversicherten Bundesbürger steht das Zahlenverhältnis bei den Volksvertretern im Bundestag.
So schreibt die Zeit in einer Pressemitteilung:
Viele der Volksvertreter, die öffentlich für das Solidarsystem trommeln, sind selbst privat versichert. Mehr als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten, nämlich 329, bezieht Beihilfe, die in der Regel als Zuschuss für Privatversicherte dient. Die anderen 274 gelten als gesetzlich versichert. Alle Bundestagsfraktionen bis auf die Linkspartei/PDS schweigen dazu. Daten über den Versicherungsstatus zu veröffentlichen sei »nicht vorgesehen«. Wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten privat versichert ist [...] hält sich die Begeisterung für das Solidarsystem im Parlament offenbar in Grenzen. Zumal es jedem Abgeordneten zu Beginn der Legislatur freisteht, die Versicherung zu wechseln. Mit freundlicher Genehmigung durch die Autorin Cerstin Gammelin
Nachtrag: Die Angaben stammen vom August 2006, zudem sind 11 Abgeordnete ohne Angabe. Soeben hat der Deutsche Bundestag, Pressestelle, mitgeteilt, dass Stand heute 4 Abgeordnete ohne Angaben sind, 318 privat versichert und 292 gesetzlich.
Donnerstag, 5. Oktober 2006
Nun kommt also doch noch Bewegung in die Gesundheitsreform 2006:
Am gestrigen Abend einigten sich die Spitzen der Großen Koalition auf den 'Fahrplan zur Gesundheitsreform.
Die entsprechende Pressemitteilung haben wir im Volltext hier veröffentlicht:
Einigung bei der Gesundheitsreform
Die Koalitionsparteien haben sich auf die Ausgestaltung und den Zeitplan der Gesundheitsreform geeinigt. Die Zusatzbeiträge der Kassen sollen ein Prozent nicht übersteigen. Der Start des Gesundheitsfonds wird auf den 1. Januar 2009 verschoben.
Die Koalition habe sich auf eine weitreichende Gesundheitsreform geeinigt, die das deutsche Gesundheitssystem strukturell umgestalten werde. Dies erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach siebenstündiger Verhandlung in der Nacht zum 5. Oktober.
Die verschiedenen Komponenten starten gleichzeitig
Die Einführung des Gesundheitsfonds erst 2009 habe den Vorteil, dass gleichzeitig der Risikostrukturausgleich und eine neue Gebührenordnung für Ärzte in Kraft trete, so die Kanzlerin.
Der Gesundheitsfonds gewährleistet eine gerechtere Verteilung. Die Finanzlage einer Kasse wird nicht mehr davon abhängen, ob sie gut oder gering verdienende, kranke oder gesunde Mitglieder hat. "Hundert Prozent des Beitragsaufkommens werden in einen Ausgleich geführt", sagte Merkel.
Jede Krankenkasse erhält für ihre Versicherten einen Pauschalbetrag aus dem Fonds. Dieser richtet sich nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren. Hat eine Kasse besonders viele ältere Mitglieder, erhält sie höhere Zuweisungen aus dem Fonds. Damit wird das Solidarprinzip des Gesundheitssystems gestärkt.
Keine Überforderung der Versicherten
Um mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit ins Gesundheitssystem zu bringen, können die Krankenkassen künftig Abschläge gewähren oder Zusatzbeiträge erheben. Wenn eine Kasse gut wirtschaftet, kann sie ihren Versicherten einen Teil des Beitrags erlassen. Kommt sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, soll sie zusätzliche Beiträge erheben können.
Um die Versicherten nicht finanziell zu überfordern, wird dieser Zusatzbeitrag auf ein Prozent des Einkommens des Versicherten reduziert. Allerdings können monatlich bis zu acht Euro Zusatzbeitrag erhoben werden, pauschal für alle Versicherten ohne Einkommensprüfung.
Private Kassen müssen Basistarif anbieten
Beim Wechsel zwischen privaten Kassen wird es eine Mitnahme der Altersrückstellungen geben. Das heißt, der Versicherte kann den für ihn zurückgestellten Kapitalstock in die neue private Kasse mitnehmen. Die Portabilität wird es aber bei einem Wechsel in eine öffentliche Kasse nicht geben.
Merkel betonte erneut, eines der zentralen Ziele der Reform sei, "dass alle Bürgerinnen und Bürger versichert sind". Dazu werden auch die privaten Kassen beitragen. Sie müssen künftig einen so genannten Basistarif anbieten. Dieser darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten.
Wenn dieser Tarif den Versicherten finanziell überfordert, halbiert sich der Beitrag. Das ist dann der Fall, wenn er durch den Beitrag in die Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches rutscht.
Gesetzentwurf bereits im Oktober
Der Gesetzgebungsprozess könne nun in seine Endphase eintreten. Noch im Oktober will das Kabinett einen Gesetzesentwurf vorlegen, kündigte Merkel an. Danach folgen die Beratungen im Bundestag.
Nun die Gesundheitsreform wird uns und vor allem die Gerichte in der nächsten Zeit durchaus beschäftigen.
Mittwoch, 4. Oktober 2006
Gerade erreichte uns zwei Gutachten des PKV Verbandes zu der doch berühmt berüchtigten Gesundheitsreform:
Die vorliegenden Gutachten befassen sich mit der Rechtmäßigkeit der Gesundheitsreform mit Blick auf einige der Eckpunkte dieser Reform.
Laut den beiden Gutachten der Professoren Dr. Gregor Thüsing und Dr. Jörn Axel Kämmerer zufolge stößt vor allem der vorgesehene Basistarif auf unüberwindbare rechtliche Hürden.
Mit wenigen Worten werden die Ansätze der Bundesgesundheitsministerin Frau Schmidt zerpflückt:
Zum Thema KONTRAHIERUNGSZWANG UND VERSICHERUNGSPFLICHT IM BASISTARIF:
- Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der geplanten Regelungen
- Der Basistarif ist kein Grundschutz im eigentlichen Sinn des Wortes. Der Eingriff in die Vertragsfreiheit der Versicherer ist daher unverhältnismäßig.
- Die Freiheit zur Gestaltung eines individuellen Krankenversicherungsschutzes wird verfassungswidrig eingeschränkt.
- Ein Einkommensausgleich zur Unterstützung einkommensschwächerer Versicherter ist in der geplanten Form unverhältnismäßig.
- Die Versicherungspflicht bislang nicht versicherter Personen ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in deren Vertragsfreiheit.
Zum Thema PORTABILITÄT der in der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung
- Die Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung sind Eigentum der Versicherten und unterliegen ... der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des privaten Eigentums gem. Art. 14 Abs. 1 GG.
Auf die angekündigten gerichtlichen Auseinandersetzungen können wir ja wohl nur gespannt sein.
Die beiden Gutachten stehen mit freundlicher Genehmigung des Verband der privaten Krankenversicherung e.V. als PDF Dokument zum Download bereit:
- Prof. Dr. Otto Depenheuer: Verfassungsrechtliche Grenzen einer Portabilität von Alterungsrückstellungen in der Krankenversicherung für neue Versicherungsverhältnisse von
- Prof. Dr. Gregor Thüsing: Vertragsfreiheit und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung - Verfassungsrechtliche Grenzen für die Umsetzung der Gesundheitsreform
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