Mittwoch, 28. Februar 2007Informationen der Techniker Krankenkasse in Hamburg
ich glaube das wird unsere neue Artikelserie im Versicherungs-Blog.
Mehr dazu in den n?chsten Tagen
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, Kurioses, private Krankenversicherung
um
14:07
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, Kurioses, private Krankenversicherung Neue Anforderungen an die private Krankenversicherung
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hat gestern eine durchaus interessante Pressemitteilung ver?ffentlicht.
Hintergrund der von der Continentalen gegebenen Garantieerkl?rung f?r alle nach dem 1.4.2007 abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen ist die Gr?RaZ, oder auch Gesundheitsreform 2007 genannt. In der Gesundheitsreform wurden erweiterte Anforderungen, vor allem die Versicherungspflicht, gestellt, und die Versicherungswirtschaft versucht diese Anforderungen zu erf?llen. Eigentlich sollte diese Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung ja erst zum 1.1.2009 kommen, allerdings m?ssen alle ab dem 1.4.2007 geschlossenen Vertr?ge bereits den neuen Anforderungen entsprechen, damit die Versicherungsnehmer die Pflicht dauerhaft erf?llen. Wichtig ist vor allem die Begrenzung der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung, die aus dem GKV-WSG hervorgehen. Diese Selbstbeteiligung ist begrenzt auf maximal 5.000 Euro in den ambulanten und station?ren Bereichen. Wer den Wechsel in die private Krankenversicherung mit einem Vertrag bis zum 31.3.2007 vollzieht, f?r den gilt Bestandsschutz.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung
um
08:42
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: folgen der gesundheitsreform 2007, gesetzliche krankenversicherung, private krankenversicherung Montag, 26. Februar 2007Adios BlogcounterNach langem Hin und Her und einzelnen Feierstunden gehe ich wie diverse Blogger-Kollegen den Weg des geringsten Widerstandes. Blogcounter, zum Erfassen der t?glichen Besucher, hat nun endg?ltig ausgedient. Zur Feier des Tages ein letzter Screenshot von dem Counter... und dann ab ins Nirvana des Internets damit.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in In eigener Sache, News
um
21:13
Kommentare (0) | Trackbacks (2) Tags für diesen Artikel: In eigener Sache, News Donnerstag, 22. Februar 2007Die medizinische Versorgung in Deutschland wird 2007 schlechter und teurer
Zu diesem Schluss kommt die aktuelle iSOFT-Studie.
Unter der ?berschrift Die Zeit der Gesundheitsreformen ist vorbei. Was wir jetzt brauchen, ist eine Gesundheitsrevolution. (ob das Gesundheitsministerin Schmidt auch gelesen hat?!?) berichtet iSOFT ?ber die Ursachen des sinkenden Versorgungsniveaus und der steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen. Die medizinische Versorgung der rund 80 Millionen gesetzlich und privat Krankenversicherten in Deutschland wird im laufenden Jahr schlechter und teurer. Dies legt zumindest der aktuelle iSOFT-Report ?ber den Status und die Zukunft des Gesundheitswesens in Deutschland nahe. Bei einer Befragung von 100 Fach- und F?hrungskr?ften aus allen Bereichen des deutschen Gesundheitssystem nannten es zwei Drittel eine ?gesicherte Erkenntnis?, dass die Kosten weiter steigen werden. 85 Prozent der Fachleute rechnen fest mit einer Erh?hung der monatlichen Krankenkassenbeitr?ge. Gleichzeitig gehen 69 Prozent der Experten von einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung zumindest in Teilbereichen aus. Wir informieren uns, damit die Welt informiert ist: Einfach eine kurze Mail blog @ versicherungguenstig.com
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, News, private Krankenversicherung
um
08:24
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, News, private Krankenversicherung Mittwoch, 21. Februar 2007Trotz akuter Beschwerden warten gesetzlich Versicherte deutlich l?nger auf ihren Arzttermin als Privatversicherte
Zu diesem Ergebnis kommt das Wissenschaftliches Institut der AOK in einer Repr?sentativumfrage unter GKV- und PKV -Versicherten.
Duchaus interessant zu lesen, diese Studie. Gesetzlich Versicherte sind beim Zugang zu niedergelassenen ?rzten gegen?ber Privatversicherten benachteiligt. Die Analyse der Befragungsdaten von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privat Versicherten (PKV) ergibt deutliche Unterschiede nicht nur bei der Morbidit?t und der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zwischen beiden Gruppen, sondern auch bei den Wartezeiten auf einen Behandlungstermin. Trotz akuter Beschwerden musste jeder vierte gesetzlich Versicherte (25,3 Prozent) mindestens zwei Wochen auf einen Termin beim Arzt warten. Bei privat Versicherten mit akuten Beschwerden traf dies nur f?r 7,8 Prozent der Patienten zu. L?ngere Wartezeiten werden auch subjektiv von den Patienten als Problem benannt: Ein Drittel der GKV-Patienten (33,5 Prozent) empfand die Wartezeit auf den letzten Arzttermin als zu lang, w?hrend die Unzufriedenheit bei den betroffenen Privatpatienten deutlich geringer war (14,7 Prozent). [...] Somit wurde die Theorie der Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krankenversicherung und Krankenversorgung mal wieder bewiesen. Auch die Gesundheitsreform wird an dieser Tatsache wenig ?ndern k?nnen.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Reformen
um
14:16
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Der Bundesrat hat die Gesundheitsreform durchgewunken. Nur wenige kosmetische Korrekturen wurden an dem Reform-Moloch vorgenommen, so z.B. der Abschlag bei den Leistungsausgaben bei Rettungs- und Krankentransporten wurde gestrichen, der Sanierungsbetrag der Krankenh?user von 0,7 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Einige ?nderungen bei der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, die Insolvenzregelung f?r Krankenkassen und beim Inkrafttreten der ?nderungen f?r die Privaten Krankenkassen wurden durch den Bundesrat durchgef?hrt.
Zeitgleich wurde ein Forderungskatalog der L?nder an die Gesundheitsreform gestellt. So sollen die beschlossenen Ma?nahmen kontinuierlich beobachtet werden und n?tigenfalls etwaige Fehlentwicklungen in dem Gesetz mit gesetzgeberische Ma?nahmen korrigiert werden. Somit ist der Grundstein zur Reform der Reform der Reform gelegt. Hier noch die wichtigsten Termine der Gesundheitsreform: 2. Februar 2007:Erschwerter Wechsel in die PKV Seit 2. Februar 2007 d?rfen in der GKV versicherte Personen nur noch dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgenden Jahren ?ber der Versicherungspflichtgrenze (2007: EUR 47.700.-) liegen. Konkret bedeutet dies, dass jemand, der 2007 zum ersten Mal die Versicherungspflichtgrenze ?berschreitet sich erst 2010 privat versichern kann. 01. April 2007: Pflicht zum gesetzlichen Krankenversicherungs-Schutz Alle Personen, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und zu diesem Zeitpunkt ohne Krankenversicherungsschutz sind, m?ssen sich gesetzlich versichern. 01. Juli 2007: Recht auf privaten Krankenversicherungs-Schutz Die Privaten Krankenkassen muss alle Personen, die zuletzt in der PKV versichert waren, und derzeit ohne Krankenversicherungsschutz sind im Standardtarif aufnehmen, ohne dass Provisionen f?r die Vertr?ge gezahlt werden. Am 31.12.2008 wird der Standarttarif f?r neue Vertr?ge geschlossen und durch den Basistarif ersetzt 01. Januar 2009:Einf?hrung des Basistarifs Der Basistarif entspricht dem Leistungsniveau und dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Basistarif muss ab 1.1.2009 von der PKV ohne Risikoerschwerung und ohne Leistungsausschl?sse angeboten werden. Auch von der Beitrag des Basistarifs ist an die gesetzliche Krankenversicherung angebunden. Er darf nicht h?her sein als der H?chstbetrag in der GKV. WEnn eine Bed?rftigkeit vorliegt, so wird nur die h?lftige Pr?mie f?llig. 01. Januar 2009: Pflicht zur Krankenversicherung Auch ab 1.1.2009 gilt die allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung in Deutschland. 01. Januar 2009: Einf?hrung Gesundheitsfonds Das Kernst?ck der Reform nennt sich Gesundheitsfonds. Ab dem 1.1.2009 gehen die gesammten Beitr?ge der gesetzlichen Krankenkassen und die eingesetzte Steuerfinanzierung in den Gesundheitsfonds (Geldpool). F?r jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen einen pauschalen Betrag und einen Zuschlag, der gegebenenfalls abgerufen werden kann. Dieser Zuschlag ist abh?ngig von Alter und Krankheitsbild. Gesetzliche Krankenkassen k?nnen wie die PKV eine Beitragsr?ckerstattung anbieten, allerdings nurwenn die wirtschaftliche Lage der Kasse es erlaubt. Wenn die Haushaltslage schief liegt, so k?nnen von der GKV einen auf maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzten Zuschlag fordern 01. Januar 2009: Mitnahme von Alterungsr?ckstellungen Versicherte der Privaten Krankenversicherung k?nnen beim Wechsel in den Basistarif, entweder bei der eigenen Versicherungsgesellschaft oder aber bei einem anderen Versicherer einen Teil der Alterungsr?ckstellungen mitnehmen. Dabei werden die R?ckstellungen auf der Grundlage des Basistarifs berechnet, wobei es eine Frist bis zum 30.6.2009 zu beachten gilt. Kunden, die sich neu in der privaten Krankenversicherung versichern m?chtenm haben die Wahl zwischen der 'normalen' privaten Krankenversicherung einschliesslich der Risikopr?fung oder aber dem Basistarif. 01. Juli 2009: Beschr?nkter Zugang zum Basistarif Ab dem 1.7.2009 k?nnen die Bestandskunden nur noch den Basistarif der eigenen privaten Versicherungsgesellschaft w?hlen, wenn mindestens das 55. Lebensjahr erreicht ist oder eine finanzielle Notlage vorliegt. Weiterf?hrende Links: GKV-Wettbewerbsst?rkungsgesetz GKV-WSG, Drucksache 75/07 (Beschluss)[pdf, 12396 KB] Drucksache zu75/07 [pdf, 1007 KB] Drucksache zu75/07(2) [pdf, 19 KB] Drucksache 75/1/07 [pdf, 46 KB] Drucksache 75/07(B) [pdf, 47 KB]
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, News, private Krankenversicherung, Reformen
um
09:06
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Der Bundesrat hat heute nicht nur die Gesundheitsreform durchgewunken, sondern auch etwas sinnvolles im Rahmen der Altersvorsorge f?r Selbstst?ndige beschlossen.
[...] Der Bundesrat hat heute den Weg f?r eine abgesicherte Altersvorsorge Selbst?ndiger freigemacht. Mit diesen Neuregelungen sollen selbst?ndige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. ?Der Pf?ndungsschutz f?r Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird deutlich verbessert. Versicherungen von Selbst?ndigen werden k?nftig genauso gesch?tzt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abh?ngig Besch?ftigten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Das neue Recht wird einen Tag nach Verk?ndung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten ? voraussichtlich Anfang M?rz.? Pressemitteilung des BMJ
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in gesetzliche Rentenversicherung, News, Reformen, Rentenversicherung
um
18:23
Kommentare (3) | Trackback (1) Freitag, 16. Februar 2007Gesundheitsreform im Bundesrat
Die Gesundheitsreform liegt heute im Bundesrat zur Entscheidung vor.
Nachdem dieser Reform-Moloch bereits im Bundetag abgenickt wurde, so wird heute in der 830. Sitzung des Bunderates der Reform-Moloch wohl durchgewunken werden, so berichten die Medien. Wir d?rfen gespannt sein.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in gesetzliche Krankenversicherung, News, private Krankenversicherung, Reformen
um
07:04
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Dass die gesetzlichen Krankenversicherungen inzwischen auch auf europ?ischen Parket bewegen hatten wir ja bereits vor einiger Zeit berichtet.
Interessant ist eine Pressemitteilung des Bundesministeriums f?r Gesundheit vom 13. Februar zum Thema 'Closing the Gap' - Gesundheitliche Ungleichheiten in Europa reduzieren. Diese Pressemitteilung sollten wir eigentlich mal wieder mit dem Pr?dikat 'Pressemitteilung des Tages' versehen. Einige Zitate: [...] ?Gesundheitliche Ungleichheit zu beseitigen war und ist ein politisches Ziel der Bundesregierung. Die Ergebnisse des Projektes best?tigen, dass Deutschland auf einem guten Weg ist, Pr?vention und Gesundheitsf?rderung so auszubauen, dass sozial Schw?chere erreicht werden. Hierzu bedarf es der Kooperation aller Akteure?, darauf weist Dr. Klaus Theo Schr?der, Staatssekret?r im Bundesministerium f?r Gesundheit, hin. [...] Ob man f?r diese 'Volksweisheiten' wirklich eine dreij?hrige Projektphase der Bundeszentrale f?r gesundheitliche Aufkl?rung zusammen mit den anderen Partnerorganisationen ben?tigt?
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, News, private Krankenversicherung
um
10:55
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, News, private Krankenversicherung Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der privaten Rentenversicherung
Ein interessantes Urteil des BGH (IV ZR 150/05 - Urteil vom 14. Februar 2007) zu der Frage 'Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der privaten Rentenversicherung' wurde gestern ver?ffentlicht.
Eine Frau hatte 1979 eine private Rentenversicherung mit Beitragsr?ckgew?hr bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss der privaten Rente war sie in erster Ehe mit einem anderen Mann verheiratet. Das Bezugsrecht der Beitragsr?ckgew?hr aus der privaten Rentenversicherung lautete auf 'Ehegatte der versicherten Person'. Nach der Scheidung 1985 von dem ersten Ehemann heiratete die Frau 1993 ihren zweiten Mann, den sp?teren Kl?ger. 1994 verstarb die Frau, und die Rentenversicherung zahlte entsprechend der vereinbarten Beitragsr?ckgew?hr an den Mann der ersten Ehe die Versicherungsleistung in H?he von 6.255,02 Euro aus. Dagegen klagte der Mann aus zweiter Ehe. [...] Die Benennung eines Bezugsberechtigten erfolgt durch einseitige empfangsbed?rftige Willenserkl?rung gegen?ber dem Versicherer. Gleiches gilt f?r die Erkl?rung einer etwaigen Aufhebung oder ?nderung der Bezugsberechtigung. Der Inhalt der Erkl?rung ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei auf das Verst?ndnis des Versicherers im Zeitpunkt ihrer Abgabe abzustellen ist. Die Auslegung f?hrt hier zu dem Ergebnis, dass der zum Zeitpunkt der Erkl?rung 1979 in bestehender Ehe lebende Partner des Versicherungsnehmers, also derjenige aus der ersten, geschiedenen Ehe, beg?nstigt wurde. Diese Erkl?rung wird bei einer etwaigen Scheidung der Ehe nicht "automatisch" unwirksam. F?r eine wirksame ?nderung der urspr?nglichen Bezugsberechtigung zugunsten des Kl?gers als neuer Ehemann w?re eine entsprechende Erkl?rung gegen?ber dem Versicherer erforderlich gewesen, die aber nicht erfolgt ist. [...] Vorinstanzen: LG Wiesbaden ? Entscheidung vom 26.4.2005 - 2 O 251/03 OLG Frankfurt am Main ? Entscheidung vom 1.6.2006 - 3 U 176/04 Vollst?ndiges Urteil des BGH als PDF (Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05) (lag zum Zeitpunkt der Ver?ffentlichung noch nicht vor)
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Rechtsprechung, Rentenversicherung
um
06:53
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Frank Herold vom Besserwerberblog z?hlt 1 und 1 und 1 und 1 und 1 und 1 und 1 zusammen oder nein, besser noch er z?hlt 1&1&1&1&1&1.
Ob da wohl eine etwas s?uerliche Stimmung zwischen den Zeilen zu erahnen ist?
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in In eigener Sache, Kurioses
um
18:18
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: In eigener Sache, Kurioses Donnerstag, 8. Februar 2007Rechtsmissbrauch des Berufsunf?higkeits-Versicherers durch Vereinbarungen ?ber seine Leistungspflicht
Der BGH hat gestern ein sehr interessantes Urteil (7. Februar 2007 - IV ZR 244/03) zur Berufsunf?higkeitsversicherung gef?llt.
In dem Fall hatte der Versicherungsnehmer die Leistungen mehrerer Berufsunf?higkeits-Zusatzversicherungen angefordert, nachdem er aufgrund eines Bandscheienvorfalls den erlernten Beruf des Fischwirts Kleine Hochsee- und K?stenfischerei nicht mehr aus?ben konnte. der Versicherungsnehmer wurde 1995 zu 100 % berufsunf?hig. Daraufhin absolvierte der Versicherungsnehmer von 1997 bis 1999 eine weitere Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann und arbeitete fortan in dem neu erlernten Beruf als Fischverk?ufer im elterlichen Betrieb. Die Versicherungsgesellschaft betrachtete die weitere Ausbildung als Grund, die vereinbarte Berufsunf?higkeits-Rente zu verweigern, stellte diese Entscheidung, ob eine bedingungsgem??e Berufsunf?higkeit vorliegt, bis zum Ende der Ausbildung zur?ck. Die versicherte Berufsunf?higkeits-Rente wurde f?r die Dauer der Berufsausbildung aus Kulanzgr?nden erbracht und sollte nach Ende der Ausbildung 'anhand der dann vorliegenden gesundheitlichen Verh?ltnisse und auch unter Ber?cksichtigung zwischenzeitlich neu erworbener beruflicher F?higkeiten abschlie?end ?berpr?ft werden. Dies wurde in einer von der Versicherungsgesellschaft entworfenen Vereinbarung festgelegt und 1997 vom Versicherungsnehmer unterzeichnet. Nach Ende der Ausbildung begann nun die gerichtliche Auseinandersetzung. Aufgrund der 1997 unterschriebenen Vereinbarung stellte die Berufsunf?higkeitsversicherung die Leistungen ab 1. Januar 2000 ein, mit dem Hinweis auf die Vereinbarung und die durch die abgeschlossene Ausbildung neu erworbene berufliche Qualifikation. Verst?ndlicherweise h?lt der Versicherungsnehmer der Berufsunf?higkeitsversicherung die Vereinbarung f?r unwirksam und klagt gegen die Berufsunf?higkeitsversicherung. Das angerufene Landgericht gab der Klage im Wesentlichen statt. Auf die Berufung der Versicherungsgesellschaft wies das Oberlandesgericht die Klage ab. Der BGH (Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03) verurteilte nun die Berufsunf?higkeitsversicherung: [...] dem Kl?ger ab dem 1. Januar 2000 die j?hrliche Rente von knapp 16.000 ? weiter zu zahlen und ihn im Wesentlichen von der Beitragszahlung freizustellen. Der Beklagten ist es nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Vereinbarung zu berufen. Sie hatte damit den Versuch unternommen, unter Ausnutzung ihrer ?berlegenen Sach- und Rechtskenntnisse die vertragliche Rechtsposition des Kl?gers in schwerwiegender Weise zu verschlechtern. Nach den Versicherungsbedingungen konnte der in seinem bisherigen Beruf als Krabbenfischer berufsunf?hig gewordene Kl?ger zwar auf einen nach Qualifikation und Lebensstellung gleichwertigen Beruf verwiesen werden. Eine Qualifikation f?r einen solchen anderen Beruf hatte er aber nicht. Die Beklagte hatte auch nicht das Recht, ihn sp?ter auf neu erworbene berufliche F?higkeiten zu verweisen. Sie h?tte deshalb ihre Pflicht zur Zahlung der Rente und der Beitragsfreiheit unbefristet anerkennen m?ssen und h?tte davon nur bei einer wesentlichen Besserung des Gesundheitszustandes des Kl?gers freikommen k?nnen. Statt dessen hat sie sich gegen das Versprechen befristeter Kulanzleistungen eine nach dem Versicherungsvertrag ausgeschlossene, zur Leistungseinstellung f?hrende Verweisungsm?glichkeit verschaffen wollen, ohne dem Kl?ger die mit der Vereinbarung verbundene gravierende Einschr?nkung seiner Rechtsposition zu offenbaren. Ein Versicherer, der sich auf eine solche Vereinbarung beruft, handelt rechtsmissbr?uchlich. Das Urteil des BGH vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03 gibt es hier zum Download als PDF. (lag zum Zeitpunkt der Ver?ffentlichung noch nicht vor) Vorinstanzen: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - Urteil vom 2. Oktober 2003 16 U 29/03 LG Kiel - Urteil vom 17. Januar 2003 4 O 335/00
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Berufsunf?higkeit, Rechtsprechung
um
08:02
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Die Gesundheitsreform wurde am 2.2.2007 im Bundestag beschlossen. Nun wartet dieser Reform-Moloch auf die Best?tigung durch den Bundesrat am 16.2.2007.
Aber welche Folgen hat die Gesundheitsreform 2007 denn nun wirklich auf die Mitb?rgerinnen und Mitb?rger? Und vor allem wann kommen denn die ersten Ver?nderungen? Diese Antworten findet man in der Drucksache 16/4200. Z?rtliche 266 Seiten und 24,2 MB gro? ist diese Drucksache mit dem Titel 'Beschlussempfehlung des Ausschusses f?r Gesundheit (14. Ausschuss)' Die Antwort auf die zweite Frage nach dem 'Wann' ist einfach zu beantworten: Ab 1.4.2007 Und was geschieht ab diesem Zeitpunkt? Ab dem 1.4.2007 gibt es eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung. Wie 'Versicherungspflicht' in der PKV?!?! Ja vollkommen richtig. [...] Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Dies bedeutet konkret, dass in Deutschland ab 1. 4. 2007 eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung besteht, solange der Einzelne nicht ausdr?cklich unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung f?llt oder Beihilfe bzw. Freie Heilf?rsorge erh?lt. Wie bereits seit langem bekannt, wird der Basistarif erst zum 1.1.2009 eingef?hrt. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass die Private Krankenversicherung erst zu diesem Zeitpunkt sich dem Basistarif entsprechend verhalten muss. Konkret wird es im ? 315 SGb V, dass bisher nicht Versicherte, oder beispielsweise Beamte ohne Restkostenversicherung, sich in der Privaten Krankenversicherung im Standarttarif versichern k?nnen. Dieser Standarttarif wird dann zum 1.1.2009 in den Basistarif umgewandelt. Dieser Basistarif muss bei allen Gesellschaften gleich gestaltet sein. Interessant sind vor allem die Aufnahmebedingungen im Standarttarif. Diese sollten erst mit der Einf?hrung des Basistarifes gelten: Es d?rfen von der PKV weder Risikozuschl?ge erhoben werden noch k?nnen Antr?ge wegen des Gesundheitszustandes abgelehnt werden. ?ber die M?glichkeiten dieser Regelung und die Gefahr, dass die Besserverdienenden aus der GKV in die PKV abwandern hatten wir ja bereits vor einiger Zeit bereichtet. Einige Feinheiten, die in dem Reform-Moloch verborgen sind: Was ist, wenn jemand aus einer finanziellen Notlage heraus, die Pr?mien seiner Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann? Anders als bisher k?nnen die privaten Krankenversicherer bei Beitragsr?ckstand den Krankenversicherungsvertrag nicht mehr k?ndigen. Zwar kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag ruhen lassen. Dennoch muss die Krankenversicherung f?r die Kosten akuter Erkrankungen und Schmerzzust?nde aufkommen. Dies gilt auch bei Schwangerschaft und Mutterschaft. W?rtlich lautet die Formulierung: [...]W?hrend der Ruhenszeit haftet der Versicherer ausschlie?lich f?r Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzust?nde sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. [...] Nachdem diese Formulierung ja bereits die Einladung zu Missbrauch der PKV ist, soll dem ein Riegel vorgeschoben werden. Dies geschieht mit der folgenden Formulierung: [...] Wird der Vertragsabschluss sp?ter als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 5 Satz 1 beantragt, ist ein Pr?mienzuschlag zu entrichten. Dieser betr?gt einen Monatsbeitrag f?r jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung f?r jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens f?nf Jahre nicht versichert war. Der Pr?mienzuschlag ist einmalig zus?tzlich zur laufenden Pr?mie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Pr?mienzuschlags verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungew?hnlich hart treffen w?rde [...] Nur wer soll diese Regelung denn ?berwachen? Mit der heutigen 'Geiz-ist-Geil'-Mentalit?t und der einhergehenden mangelhaften Zahlungsmoral ist die Formulierung wie gesagt die Blanko-Unterschrift unter einem Scheck. Eine wichtige Frist gilt es zu beachten f?r alle in der GKV freiwillig Versicherten: Die Frist vom 1.1.2009 bis einschlie?lich 30.6.2009 W?hrend dieses Zeitraums ist ein Wechselrecht f?r die freiwillig Versicherten aus der GKV in die private Krankenversicherung einger?umt. Dies gilt auch dann, wenn in diesem Zeitraum die Voraussetzungen f?r die freiwillige Versicherung erstmals entstehen. Die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellungen wird es laut der Gesundheitsreform nur in begrenztem Ma?e geben. Die M?glichkeit seine angesparten Alterungsr?ckstellungen mitzunehmen wird es nur f?r private Krankenversicherungen geben, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden. Dies sind nur einige der Punkte in der 'Gesundheitsreform' die zum Denken veranlassen sollten. Meiner Meinung ist, dass die Gesundheitsreform den ersten Schritt in Richtung eine Reform der Reform der Reform der Gesundheitsreform darstellt und in der vorliegenden Fassung nicht tragbar ist.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, private Krankenversicherung
um
09:16
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Der Schock ?ber die durchgepeitschte Gesundheitsreform (Gr?RaZ) hat sich gesetzt.
Die n?chste H?rde f?r den Reform-Moloch ist am 16.2.2006 der Bundesrat. Aber nochmals zur Abstimmung ?ber die Gesundheitsreform im Bundestag. Hier die offiziellen Abstimmungsergebnisse: Endg?ltiges Ergebnis: Die Namensliste der Abstimmung wird vom Bundestag hier ver?ffentlicht.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
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22:10
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Die Entscheidung im Bundestag ist gefallen, die Gesundheitsreform ist mit 378 : 207 Stimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet worden.
Nun gibt es f?r diesen Reform-Moloch noch zwei H?rden zu meistern, zum einen die des Bundesrats am 16.2.2007 und die Unterschrift des Bundespr?sidenten. Die ersten Stimmen werden in den Lagern der einzelnen Verb?nde laut. Einige Stimmen aus den Pressemitteilungen : [...] ?Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das von nahezu allen [...] ?Weil diese Gesundheitsreform die strukturellen Verwerfungen in unserem Gesundheitswesen und die absehbaren k?nftigen Herausforderungen nicht angeht, geschweige denn l?st, werden wir uns in nicht allzu ferner Zukunft mit der n?chsten Reform besch?ftigen m?ssen?, sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgesch?ftsf?hrer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), zur heute im Bundestag verabschiedeten Gesundheitsreform (GKV-WSG). [...] [...] Die Spitzenverb?nde der gesetzlichen Krankenkassen bedauern, dass die Gesundheitsreform, trotz erheblichen Widerstands von breiten Teilen der Bev?lkerung, heute in dritter Lesung verabschiedet wurde. Um den Koalitionsfrieden zu wahren, wurde damit eine Gesundheitsreform verabschiedet, die die anstehenden Probleme nicht l?se, sondern vor allem neue schaffe. Mit dieser Gesundheitsreform werde das Gesundheitswesen k?nftig durch mehr Staatsmedizin und mehr B?rokratie gepr?gt sein. Durch die Gr?ndung eines Dachverbandes, durch die Verpflichtung der Kassen, Einheitsvertr?ge zu schlie?en sowie durch die im Rahmen des Gesundheitsfonds vorgesehenen Einheitsbeitragss?tze werde der Wettbewerb in der GKV zur?ckgedr?ngt. Der Weg in die Einheitsversicherung sei damit programmiert. Das Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu erreichen, sei v?llig verfehlt worden. Die Privilegien der PKV blieben weiter erhalten, die PKV werde weiterhin nicht ad?quat an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligt. [...] [...] "Die Gesundheitsreform ist nicht so schlecht, wie sie vielfach abgetan wird", urteilt Bundesvorstandsmitglied und Sozialexperte Ulrich Benedix. Doch in vielen Punkten seien die vollmundigen Ank?ndigungen nur ansatzweise oder gar nicht umgesetzt worden. [...] Auch das vereinsamte Widerstandsnest innerhalb der SPD meldet sich nun aus der Versenkung zur?ck. Karl Lauterbach, Andrea Nahles und Niels Annen (SPD) haben eine Erkl?rung zur Gesundheitsreform abgegeben: [...] Es war vor Beginn der Verhandlungen klar, dass weder die Einf?hrung einer B?rgerversicherung noch einer von der CDU geforderten Gesundheitspr?mie Ergebnis der Reform sein k?nne. Daher sollten die vier objektiv wichtigsten Probleme pragmatisch und im Kompromiss Quelle: Erkl?rung Prof. Dr. Karl Lauterbach
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in gesetzliche Krankenversicherung, News, private Krankenversicherung, Reformen
um
16:21
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