Mittwoch, 28. Februar 2007
ich glaube das wird unsere neue Artikelserie im Versicherungs-Blog.
Mehr dazu in den nächsten Tagen
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hat gestern eine durchaus interessante Pressemitteilung veröffentlicht.
Hintergrund der von der Continentalen gegebenen Garantieerklärung für alle nach dem 1.4.2007 abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen ist die GröRaZ, oder auch Gesundheitsreform 2007 genannt. In der Gesundheitsreform wurden erweiterte Anforderungen, vor allem die Versicherungspflicht, gestellt, und die Versicherungswirtschaft versucht diese Anforderungen zu erfüllen.
Eigentlich sollte diese Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung ja erst zum 1.1.2009 kommen, allerdings müssen alle ab dem 1.4.2007 geschlossenen Verträge bereits den neuen Anforderungen entsprechen, damit die Versicherungsnehmer die Pflicht dauerhaft erfüllen.
Wichtig ist vor allem die Begrenzung der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung, die aus dem GKV-WSG hervorgehen. Diese Selbstbeteiligung ist begrenzt auf maximal 5.000 Euro in den ambulanten und stationären Bereichen.
Wer den Wechsel in die private Krankenversicherung mit einem Vertrag bis zum 31.3.2007 vollzieht, für den gilt Bestandsschutz.
Montag, 26. Februar 2007
 So nun langt es endgültig.
Nach langem Hin und Her und einzelnen Feierstunden gehe ich wie diverse Blogger-Kollegen den Weg des geringsten Widerstandes. Blogcounter, zum Erfassen der täglichen Besucher, hat nun endgültig ausgedient. Zur Feier des Tages ein letzter Screenshot von dem Counter... und dann ab ins Nirvana des Internets damit.
Donnerstag, 22. Februar 2007
Zu diesem Schluss kommt die aktuelle iSOFT-Studie.
Unter der Überschrift Die Zeit der Gesundheitsreformen ist vorbei. Was wir jetzt brauchen, ist eine Gesundheitsrevolution. (ob das Gesundheitsministerin Schmidt auch gelesen hat?!?) berichtet iSOFT über die Ursachen des sinkenden Versorgungsniveaus und der steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen.
Die medizinische Versorgung der rund 80 Millionen gesetzlich und privat Krankenversicherten in Deutschland wird im laufenden Jahr schlechter und teurer. Dies legt zumindest der aktuelle iSOFT-Report über den Status und die Zukunft des Gesundheitswesens in Deutschland nahe. Bei einer Befragung von 100 Fach- und Führungskräften aus allen Bereichen des deutschen Gesundheitssystem nannten es zwei Drittel eine „gesicherte Erkenntnis“, dass die Kosten weiter steigen werden. 85 Prozent der Fachleute rechnen fest mit einer Erhöhung der monatlichen Krankenkassenbeiträge. Gleichzeitig gehen 69 Prozent der Experten von einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung zumindest in Teilbereichen aus.
Nach Einschätzung der Mehrheit der damit befassten Fach- und Führungskräfte (55 Prozent) werden die Probleme im Gesundheitswesen in erster Linie auf dem Rücken der Patienten ausgetragen. Allerdings werfen auch fast die Hälfte der Fachleute (48 Prozent) den Patienten vor, zumindest teilweise eine Mitschuld an den aktuellen Schwierigkeiten zu tragen, etwa durch den verschwenderischen Umgang mit Medikamenten oder die unnötige Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Form von Doppeluntersuchungen.
Quelle: PM iSOFT
Wir informieren uns, damit die Welt informiert ist: Einfach eine kurze Mail blog @ versicherungguenstig.com
Mittwoch, 21. Februar 2007
Zu diesem Ergebnis kommt das Wissenschaftliches Institut der AOK in einer Repräsentativumfrage unter GKV- und PKV -Versicherten.
Duchaus interessant zu lesen, diese Studie. Gesetzlich Versicherte sind beim Zugang zu niedergelassenen Ärzten gegenüber Privatversicherten benachteiligt. Die Analyse der Befragungsdaten von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privat Versicherten (PKV) ergibt deutliche Unterschiede nicht nur bei der Morbidität und der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zwischen beiden Gruppen, sondern auch bei den Wartezeiten auf einen Behandlungstermin. Trotz akuter Beschwerden musste jeder vierte gesetzlich Versicherte (25,3 Prozent) mindestens zwei Wochen auf einen Termin beim Arzt warten. Bei privat Versicherten mit akuten Beschwerden traf dies nur für 7,8 Prozent der Patienten zu. Längere Wartezeiten werden auch subjektiv von den Patienten als Problem benannt: Ein Drittel der GKV-Patienten (33,5 Prozent) empfand die Wartezeit auf den letzten Arzttermin als zu lang, während die Unzufriedenheit bei den betroffenen Privatpatienten deutlich geringer war (14,7 Prozent). [...]
Quelle: WIdO-monitor
Somit wurde die Theorie der Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krankenversicherung und Krankenversorgung mal wieder bewiesen. Auch die Gesundheitsreform wird an dieser Tatsache wenig ändern können.
Montag, 19. Februar 2007
Der Bundesrat hat die Gesundheitsreform durchgewunken. Nur wenige kosmetische Korrekturen wurden an dem Reform-Moloch vorgenommen, so z.B. der Abschlag bei den Leistungsausgaben bei Rettungs- und Krankentransporten wurde gestrichen, der Sanierungsbetrag der Krankenhäuser von 0,7 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Einige Änderungen bei der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, die Insolvenzregelung für Krankenkassen und beim Inkrafttreten der Änderungen für die Privaten Krankenkassen wurden durch den Bundesrat durchgeführt.
Zeitgleich wurde ein Forderungskatalog der Länder an die Gesundheitsreform gestellt. So sollen die beschlossenen Maßnahmen kontinuierlich beobachtet werden und nötigenfalls etwaige Fehlentwicklungen in dem Gesetz mit gesetzgeberische Maßnahmen korrigiert werden.
Somit ist der Grundstein zur Reform der Reform der Reform gelegt.
Hier noch die wichtigsten Termine der Gesundheitsreform:
2. Februar 2007:Erschwerter Wechsel in die PKV
Seit 2. Februar 2007 dürfen in der GKV versicherte Personen nur noch dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze (2007: EUR 47.700.-) liegen. Konkret bedeutet dies, dass jemand, der 2007 zum ersten Mal die Versicherungspflichtgrenze überschreitet sich erst 2010 privat versichern kann.
01. April 2007: Pflicht zum gesetzlichen Krankenversicherungs-Schutz
Alle Personen, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und zu diesem Zeitpunkt ohne Krankenversicherungsschutz sind, müssen sich gesetzlich versichern.
01. Juli 2007: Recht auf privaten Krankenversicherungs-Schutz
Die Privaten Krankenkassen muss alle Personen, die zuletzt in der PKV versichert waren, und derzeit ohne Krankenversicherungsschutz sind im Standardtarif aufnehmen, ohne dass Provisionen für die Verträge gezahlt werden. Am 31.12.2008 wird der Standarttarif für neue Verträge geschlossen und durch den Basistarif ersetzt
01. Januar 2009:Einführung des Basistarifs
Der Basistarif entspricht dem Leistungsniveau und dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Basistarif muss ab 1.1.2009 von der PKV ohne Risikoerschwerung und ohne Leistungsausschlüsse angeboten werden. Auch von der Beitrag des Basistarifs ist an die gesetzliche Krankenversicherung angebunden. Er darf nicht höher sein als der Höchstbetrag in der GKV. WEnn eine Bedürftigkeit vorliegt, so wird nur die hälftige Prämie fällig.
01. Januar 2009: Pflicht zur Krankenversicherung
Auch ab 1.1.2009 gilt die allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung in Deutschland.
01. Januar 2009: Einführung Gesundheitsfonds
Das Kernstück der Reform nennt sich Gesundheitsfonds. Ab dem 1.1.2009 gehen die gesammten Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen und die eingesetzte Steuerfinanzierung in den Gesundheitsfonds (Geldpool). Für jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen einen pauschalen Betrag und einen Zuschlag, der gegebenenfalls abgerufen werden kann. Dieser Zuschlag ist abhängig von Alter und Krankheitsbild. Gesetzliche Krankenkassen können wie die PKV eine Beitragsrückerstattung anbieten, allerdings nurwenn die wirtschaftliche Lage der Kasse es erlaubt. Wenn die Haushaltslage schief liegt, so können von der GKV einen auf maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzten Zuschlag fordern
01. Januar 2009: Mitnahme von Alterungsrückstellungen
Versicherte der Privaten Krankenversicherung können beim Wechsel in den Basistarif, entweder bei der eigenen Versicherungsgesellschaft oder aber bei einem anderen Versicherer einen Teil der Alterungsrückstellungen mitnehmen. Dabei werden die Rückstellungen auf der Grundlage des Basistarifs berechnet, wobei es eine Frist bis zum 30.6.2009 zu beachten gilt. Kunden, die sich neu in der privaten Krankenversicherung versichern möchtenm haben die Wahl zwischen der 'normalen' privaten Krankenversicherung einschliesslich der Risikoprüfung oder aber dem Basistarif.
01. Juli 2009: Beschränkter Zugang zum Basistarif
Ab dem 1.7.2009 können die Bestandskunden nur noch den Basistarif der eigenen privaten Versicherungsgesellschaft wählen, wenn mindestens das 55. Lebensjahr erreicht ist oder eine finanzielle Notlage vorliegt.
Weiterführende Links:
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG, Drucksache 75/07 (Beschluss)[pdf, 12396 KB]
Drucksache zu75/07 [pdf, 1007 KB]
Drucksache zu75/07(2) [pdf, 19 KB]
Drucksache 75/1/07 [pdf, 46 KB]
Drucksache 75/07(B) [pdf, 47 KB]
Samstag, 17. Februar 2007
Der Bundesrat hat heute nicht nur die Gesundheitsreform durchgewunken, sondern auch etwas sinnvolles im Rahmen der Altersvorsorge für Selbstständige beschlossen.
[...] Der Bundesrat hat heute den Weg für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbständiger freigemacht. Mit diesen Neuregelungen sollen selbständige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. „Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden künftig genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Das neue Recht wird einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten – voraussichtlich Anfang März.“
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können.
„Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger sind vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um
- das Existenzminimum des Selbständigen im Alter zu sichern,
- den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
- bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen und
- eine Kultur der Selbständigkeit zu fördern“ [...]
Pressemitteilung des BMJ
Freitag, 16. Februar 2007
Die Gesundheitsreform liegt heute im Bundesrat zur Entscheidung vor.
Nachdem dieser Reform-Moloch bereits im Bundetag abgenickt wurde, so wird heute in der 830. Sitzung des Bunderates der Reform-Moloch wohl durchgewunken werden, so berichten die Medien. Wir dürfen gespannt sein.
Donnerstag, 15. Februar 2007
Dass die gesetzlichen Krankenversicherungen inzwischen auch auf europäischen Parket bewegen hatten wir ja bereits vor einiger Zeit berichtet.
Interessant ist eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Februar zum Thema 'Closing the Gap' - Gesundheitliche Ungleichheiten in Europa reduzieren.
Diese Pressemitteilung sollten wir eigentlich mal wieder mit dem Prädikat ' Pressemitteilung des Tages' versehen.
Einige Zitate:
[...] „Gesundheitliche Ungleichheit zu beseitigen war und ist ein politisches Ziel der Bundesregierung. Die Ergebnisse des Projektes bestätigen, dass Deutschland auf einem guten Weg ist, Prävention und Gesundheitsförderung so auszubauen, dass sozial Schwächere erreicht werden. Hierzu bedarf es der Kooperation aller Akteure“, darauf weist Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, hin. [...]
- In Deutschland haben Männer im oberen Einkommensbereich eine durchschnittlich 10 Jahre höhere Lebenserwartung als Männer mit niedrigem Einkommen; bei Frauen beträgt der Unterschied 5 Jahre.
- Herzinfarkte treten bei Männern, die einer niedrigen sozialen Schicht angehören, ungefähr doppelt so häufig auf wie bei Männern, die sozial gut gestellt sind.
- Diabetes tritt bei sozial Benachteiligten ungefähr doppelt so häufig auf wie bei sozial gut Gestellten.
- Schulbildung und Rauchen hängen eng zusammen, insbesondere in jüngeren Altersgruppen. Während 60 Prozent der Männer mit Hauptschulabschluss rauchen, sind es bei Abiturienten 35 Prozent; bei Frauen beträgt die Differenz 50 Prozent zu 30 Prozent.
- Berufsschüler zwischen 14 und 18 Jahren rauchen zu 53 Prozent und Gymnasiasten im gleichen Alter nur zu 37 Prozent.
- Kinder aus Migranten-Familien und mit niedrigem Sozialstatus treiben zwei bis dreimal weniger Sport als Kinder, die diesen Hintergrund nicht haben.
- Der Anteil der Jugendlichen mit einem Risiko für Essstörungen ist bei einem niedrigen sozioökonomischen Status mit 27,6 Prozent fast doppelt so hoch wie in der oberen Sozialschicht (15,5 Prozent).
- Kinder aus einem sozial benachteiligten Elternhaus verunfallen bis zu 70 Prozent häufiger als diejenigen, deren Eltern dem oberen Einkommensbereich angehören.
- Die Wahrscheinlichkeit, als Minderjährige Schwanger zu werden, ist bei einer Hauptschülerin fünf Mal so groß wie bei einer Gymnasiastin.
PM des BMG vom 13. Februar 2007
Ob man für diese 'Volksweisheiten' wirklich eine dreijährige Projektphase der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammen mit den anderen Partnerorganisationen benötigt?
Ein interessantes Urteil des BGH (IV ZR 150/05 - Urteil vom 14. Februar 2007) zu der Frage 'Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der privaten Rentenversicherung' wurde gestern veröffentlicht.
Eine Frau hatte 1979 eine private Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss der privaten Rente war sie in erster Ehe mit einem anderen Mann verheiratet. Das Bezugsrecht der Beitragsrückgewähr aus der privaten Rentenversicherung lautete auf 'Ehegatte der versicherten Person'. Nach der Scheidung 1985 von dem ersten Ehemann heiratete die Frau 1993 ihren zweiten Mann, den späteren Kläger.
1994 verstarb die Frau, und die Rentenversicherung zahlte entsprechend der vereinbarten Beitragsrückgewähr an den Mann der ersten Ehe die Versicherungsleistung in Höhe von 6.255,02 Euro aus.
Dagegen klagte der Mann aus zweiter Ehe.
[...] Die Benennung eines Bezugsberechtigten erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Versicherer. Gleiches gilt für die Erklärung einer etwaigen Aufhebung oder Änderung der Bezugsberechtigung. Der Inhalt der Erklärung ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei auf das Verständnis des Versicherers im Zeitpunkt ihrer Abgabe abzustellen ist. Die Auslegung führt hier zu dem Ergebnis, dass der zum Zeitpunkt der Erklärung 1979 in bestehender Ehe lebende Partner des Versicherungsnehmers, also derjenige aus der ersten, geschiedenen Ehe, begünstigt wurde. Diese Erklärung wird bei einer etwaigen Scheidung der Ehe nicht "automatisch" unwirksam. Für eine wirksame Änderung der ursprünglichen Bezugsberechtigung zugunsten des Klägers als neuer Ehemann wäre eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Versicherer erforderlich gewesen, die aber nicht erfolgt ist. [...]
Aus der Pressemitteilung zu dem Urteil des BGH vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden – Entscheidung vom 26.4.2005 - 2 O 251/03
OLG Frankfurt am Main – Entscheidung vom 1.6.2006 - 3 U 176/04
Vollständiges Urteil des BGH als PDF (Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05) (lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor)
Montag, 12. Februar 2007
Frank Herold vom Besserwerberblog zählt 1 und 1 und 1 und 1 und 1 und 1 und 1 zusammen oder nein, besser noch er zählt 1&1&1&1&1&1.
Ob da wohl eine etwas säuerliche Stimmung zwischen den Zeilen zu erahnen ist?
Donnerstag, 8. Februar 2007
Der BGH hat gestern ein sehr interessantes Urteil (7. Februar 2007 - IV ZR 244/03) zur Berufsunfähigkeitsversicherung gefällt.
In dem Fall hatte der Versicherungsnehmer die Leistungen mehrerer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen angefordert, nachdem er aufgrund eines Bandscheienvorfalls den erlernten Beruf des Fischwirts Kleine Hochsee- und Küstenfischerei nicht mehr ausüben konnte. der Versicherungsnehmer wurde 1995 zu 100 % berufsunfähig.
Daraufhin absolvierte der Versicherungsnehmer von 1997 bis 1999 eine weitere Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann und arbeitete fortan in dem neu erlernten Beruf als Fischverkäufer im elterlichen Betrieb.
Die Versicherungsgesellschaft betrachtete die weitere Ausbildung als Grund, die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente zu verweigern, stellte diese Entscheidung, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, bis zum Ende der Ausbildung zurück.
Die versicherte Berufsunfähigkeits-Rente wurde für die Dauer der Berufsausbildung aus Kulanzgründen erbracht und sollte nach Ende der Ausbildung 'anhand der dann vorliegenden gesundheitlichen Verhältnisse und auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlich neu erworbener beruflicher Fähigkeiten abschließend überprüft werden. Dies wurde in einer von der Versicherungsgesellschaft entworfenen Vereinbarung festgelegt und 1997 vom Versicherungsnehmer unterzeichnet.
Nach Ende der Ausbildung begann nun die gerichtliche Auseinandersetzung.
Aufgrund der 1997 unterschriebenen Vereinbarung stellte die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen ab 1. Januar 2000 ein, mit dem Hinweis auf die Vereinbarung und die durch die abgeschlossene Ausbildung neu erworbene berufliche Qualifikation.
Verständlicherweise hält der Versicherungsnehmer der Berufsunfähigkeitsversicherung die Vereinbarung für unwirksam und klagt gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das angerufene Landgericht gab der Klage im Wesentlichen statt. Auf die Berufung der Versicherungsgesellschaft wies das Oberlandesgericht die Klage ab.
Der BGH (Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03) verurteilte nun die Berufsunfähigkeitsversicherung:
[...] dem Kläger ab dem 1. Januar 2000 die jährliche Rente von knapp 16.000 € weiter zu zahlen und ihn im Wesentlichen von der Beitragszahlung freizustellen. Der Beklagten ist es nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Vereinbarung zu berufen. Sie hatte damit den Versuch unternommen, unter Ausnutzung ihrer überlegenen Sach- und Rechtskenntnisse die vertragliche Rechtsposition des Klägers in schwerwiegender Weise zu verschlechtern. Nach den Versicherungsbedingungen konnte der in seinem bisherigen Beruf als Krabbenfischer berufsunfähig gewordene Kläger zwar auf einen nach Qualifikation und Lebensstellung gleichwertigen Beruf verwiesen werden. Eine Qualifikation für einen solchen anderen Beruf hatte er aber nicht. Die Beklagte hatte auch nicht das Recht, ihn später auf neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu verweisen. Sie hätte deshalb ihre Pflicht zur Zahlung der Rente und der Beitragsfreiheit unbefristet anerkennen müssen und hätte davon nur bei einer wesentlichen Besserung des Gesundheitszustandes des Klägers freikommen können. Statt dessen hat sie sich gegen das Versprechen befristeter Kulanzleistungen eine nach dem Versicherungsvertrag ausgeschlossene, zur Leistungseinstellung führende Verweisungsmöglichkeit verschaffen wollen, ohne dem Kläger die mit der Vereinbarung verbundene gravierende Einschränkung seiner Rechtsposition zu offenbaren. Ein Versicherer, der sich auf eine solche Vereinbarung beruft, handelt rechtsmissbräuchlich.
Das Urteil des BGH vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03 gibt es hier zum Download als PDF. (lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor)
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - Urteil vom 2. Oktober 2003 16 U 29/03
LG Kiel - Urteil vom 17. Januar 2003 4 O 335/00
Dienstag, 6. Februar 2007
Die Gesundheitsreform wurde am 2.2.2007 im Bundestag beschlossen. Nun wartet dieser Reform-Moloch auf die Bestätigung durch den Bundesrat am 16.2.2007.
Aber welche Folgen hat die Gesundheitsreform 2007 denn nun wirklich auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger? Und vor allem wann kommen denn die ersten Veränderungen?
Diese Antworten findet man in der Drucksache 16/4200. Zärtliche 266 Seiten und 24,2 MB groß ist diese Drucksache mit dem Titel ' Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)'
Die Antwort auf die zweite Frage nach dem 'Wann' ist einfach zu beantworten: Ab 1.4.2007
Und was geschieht ab diesem Zeitpunkt?
Ab dem 1.4.2007 gibt es eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung.
Wie ' Versicherungspflicht' in der PKV?!?!
Ja vollkommen richtig.
[...] Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet,
[...] a) innerhalb von 6 Monaten nach Einführung des Basistarifes, [...] allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und auch nicht unter Nummer 1 fallen, und die nicht bereits eine private Krankenvollversicherung bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen besitzen,[...] Versicherung im Basistarif zu gewähren. [...]
Dies bedeutet konkret, dass in Deutschland ab 1. 4. 2007 eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung besteht, solange der Einzelne nicht ausdrücklich unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung fällt oder Beihilfe bzw. Freie Heilfürsorge erhält.
Wie bereits seit langem bekannt, wird der Basistarif erst zum 1.1.2009 eingeführt. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass die Private Krankenversicherung erst zu diesem Zeitpunkt sich dem Basistarif entsprechend verhalten muss. Konkret wird es im § 315 SGb V, dass bisher nicht Versicherte, oder beispielsweise Beamte ohne Restkostenversicherung, sich in der Privaten Krankenversicherung im Standarttarif versichern können. Dieser Standarttarif wird dann zum 1.1.2009 in den Basistarif umgewandelt. Dieser Basistarif muss bei allen Gesellschaften gleich gestaltet sein. Interessant sind vor allem die Aufnahmebedingungen im Standarttarif. Diese sollten erst mit der Einführung des Basistarifes gelten: Es dürfen von der PKV weder Risikozuschläge erhoben werden noch können Anträge wegen des Gesundheitszustandes abgelehnt werden.
Über die Möglichkeiten dieser Regelung und die Gefahr, dass die Besserverdienenden aus der GKV in die PKV abwandern hatten wir ja bereits vor einiger Zeit bereichtet.
Einige Feinheiten, die in dem Reform-Moloch verborgen sind:
Was ist, wenn jemand aus einer finanziellen Notlage heraus, die Prämien seiner Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann?
Anders als bisher können die privaten Krankenversicherer bei Beitragsrückstand den Krankenversicherungsvertrag nicht mehr kündigen. Zwar kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag ruhen lassen. Dennoch muss die Krankenversicherung für die Kosten akuter Erkrankungen und Schmerzzustände aufkommen. Dies gilt auch bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Wörtlich lautet die Formulierung: [...]Während der Ruhenszeit haftet der Versicherer ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. [...]
Nachdem diese Formulierung ja bereits die Einladung zu Missbrauch der PKV ist, soll dem ein Riegel vorgeschoben werden. Dies geschieht mit der folgenden Formulierung:
[...] Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 5 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlags verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde [...]
Nur wer soll diese Regelung denn überwachen? Mit der heutigen 'Geiz-ist-Geil'-Mentalität und der einhergehenden mangelhaften Zahlungsmoral ist die Formulierung wie gesagt die Blanko-Unterschrift unter einem Scheck.
Eine wichtige Frist gilt es zu beachten für alle in der GKV freiwillig Versicherten: Die Frist vom 1.1.2009 bis einschließlich 30.6.2009
Während dieses Zeitraums ist ein Wechselrecht für die freiwillig Versicherten aus der GKV in die private Krankenversicherung eingeräumt. Dies gilt auch dann, wenn in diesem Zeitraum die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung erstmals entstehen.
Die Portabilität der Alterungsrückstellungen wird es laut der Gesundheitsreform nur in begrenztem Maße geben. Die Möglichkeit seine angesparten Alterungsrückstellungen mitzunehmen wird es nur für private Krankenversicherungen geben, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden.
Dies sind nur einige der Punkte in der 'Gesundheitsreform' die zum Denken veranlassen sollten.
Meiner Meinung ist, dass die Gesundheitsreform den ersten Schritt in Richtung eine Reform der Reform der Reform der Gesundheitsreform darstellt und in der vorliegenden Fassung nicht tragbar ist.
Samstag, 3. Februar 2007
Der Schock über die durchgepeitschte Gesundheitsreform (GröRaZ) hat sich gesetzt.
Die nächste Hürde für den Reform-Moloch ist am 16.2.2006 der Bundesrat.
Aber nochmals zur Abstimmung über die Gesundheitsreform im Bundestag.
Hier die offiziellen Abstimmungsergebnisse:
Endgültiges Ergebnis:
Abgegebene Stimmen insgesamt: 592
nicht abgegebene-Stimmen: 22
Ja-Stimmen: 378
Nein-Stimmen: 206
Enthaltungen: 8
ungültige: 0
Die einzelnen Parteien:
CDU/CSU
191 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, 0 ungültige Stimmen, 7 nicht abgegebene Stimmen
SPD
187 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, 0 ungültige Stimmen, 11 nicht abgegebene Stimmen
FDP
0 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 ungültige Stimmen 1 nicht abgegebene Stimme
DIE LINKE.
0 Ja-Stimmen, 52 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 ungültige Stimmen, 1 nicht abgegebene Stimme
BÜNDNIS`90/DIE GRÜNEN
0 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 ungültige Stimmen, 2 nicht abgegebene Stimmen
fraktionslose
0 Ja-Stimmen, 2 Nein.Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 ungültige Stimmen, 0 nicht abgegebene Stimmen
Die Namensliste der Abstimmung wird vom Bundestag hier veröffentlicht.
Freitag, 2. Februar 2007
Die Entscheidung im Bundestag ist gefallen, die Gesundheitsreform ist mit 378 : 207 Stimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet worden.
Nun gibt es für diesen Reform-Moloch noch zwei Hürden zu meistern, zum einen die des Bundesrats am 16.2.2007 und die Unterschrift des Bundespräsidenten.
Die ersten Stimmen werden in den Lagern der einzelnen Verbände laut.
Einige Stimmen aus den Pressemitteilungen : [...] „Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das von nahezu allen
Experten, den Akteuren im Gesundheitswesen sowie den Menschen in
Deutschland einhellig abgelehnt wird. Sie alle und auch die Abgeordneten
selbst wissen, dass das erklärtermaßen wichtigste Reformprojekt
dieser Regierung im Prinzip gescheitert ist und keines der großen,
strukturellen Probleme des Gesundheitssystems gelöst wird. [...]
Quelle: PKV e.V
[...] „Weil diese Gesundheitsreform die strukturellen Verwerfungen in unserem Gesundheitswesen und die absehbaren künftigen Herausforderungen nicht angeht, geschweige denn löst, werden wir uns in nicht allzu ferner Zukunft mit der nächsten Reform beschäftigen müssen“, sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), zur heute im Bundestag verabschiedeten Gesundheitsreform (GKV-WSG). [...]
Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
[...] Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen bedauern, dass die Gesundheitsreform, trotz erheblichen Widerstands von breiten Teilen der Bevölkerung, heute in dritter Lesung verabschiedet wurde. Um den Koalitionsfrieden zu wahren, wurde damit eine Gesundheitsreform verabschiedet, die die anstehenden Probleme nicht löse, sondern vor allem neue schaffe. Mit dieser Gesundheitsreform werde das Gesundheitswesen künftig durch mehr Staatsmedizin und mehr Bürokratie geprägt sein. Durch die Gründung eines Dachverbandes, durch die Verpflichtung der Kassen, Einheitsverträge zu schließen sowie durch die im Rahmen des Gesundheitsfonds vorgesehenen Einheitsbeitragssätze werde der Wettbewerb in der GKV zurückgedrängt. Der Weg in die Einheitsversicherung sei damit programmiert. Das Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu erreichen, sei völlig verfehlt worden. Die Privilegien der PKV blieben weiter erhalten, die PKV werde weiterhin nicht adäquat an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligt. [...]
Quelle: Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.
[...] "Die Gesundheitsreform ist nicht so schlecht, wie sie vielfach abgetan wird", urteilt Bundesvorstandsmitglied und Sozialexperte Ulrich Benedix. Doch in vielen Punkten seien die vollmundigen Ankündigungen nur ansatzweise oder gar nicht umgesetzt worden. [...]
Quelle: Kolpingwerk Deutschland
Auch das vereinsamte Widerstandsnest innerhalb der SPD meldet sich nun aus der Versenkung zurück. Karl Lauterbach, Andrea Nahles und Niels Annen (SPD) haben eine Erklärung zur Gesundheitsreform abgegeben:
[...] Es war vor Beginn der Verhandlungen klar, dass weder die Einführung einer Bürgerversicherung noch einer von der CDU geforderten Gesundheitsprämie Ergebnis der Reform sein könne. Daher sollten die vier objektiv wichtigsten Probleme pragmatisch und im Kompromiss
gelöst werden:
1. Stabilisierung oder Senkung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen, die mehr als 90 % der Bevölkerung versichern.
2. Verbreiterung der Einnahmebasis der Gesetzlichen Krankenkassen, da die einseitige Belastung von Löhnen und Gehältern den Arbeitsmarkt verschlechtert und ungerecht ist.
3. Abbau der sich verstärkenden Zwei-Klassen-Medizin.
4. Schaffung eines fairen Wettbewerbs zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen.
Keines dieser Ziele konnte erreicht werden. Die Beitragssätze steigen bereits im Vorfeld der Reform. Durch die ständigen Verwässerungen der Strukturreform schrumpften die Einsparungen auf einen Betrag, der durch die Kostensteigerungen in nur wenigen Monaten aufgezehrt sein wird. Die Belastung von Löhnen und Gehältern konnte kurz- und mittelfristig nicht reduziert werden. Eine stärkere Steuerfinanzierung wurde lange diskutiert, aber konnte nicht umgesetzt werden. Ergebnis ist nur, dass der Steuerzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig sinkt, und langfristig ohne gesicherte Gegenfinanzierung ist. Für den Abbau der Zwei-Klassen-Medizin gibt es keine Impulse und es bleibt dabei, dass die privaten Krankenversicherungen schwerpunktmäßig die einkommensstarken und gesunden Menschen versichern werden, die aufgrund einer besseren Bezahlung von Ärzten und Krankenhäusern auch in Zukunft eine bessere Versorgung als der gesetzlich Versicherte erwarten dürfen.
Noch problematischer als die Tatsache, dass die vier zentralen Ziele nicht erreicht werden konnten, ist die Schaffung neuer Probleme für das deutsche Gesundheitssystem. Das größte neu geschaffene Problem ist die Einführung eines neuen und gefährlichen Wettbewerbs um einkommensstarke Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sich langfristig negativ auf die Qualität der Versorgung auswirken muss. [...]
Quelle: Erklärung Prof. Dr. Karl Lauterbach
|