Donnerstag, 22. März 2007Phishing: Ist Deutschland wirklich an Platz 1 ?!?!
Dass das Thema Phishing wirklich hei? ist, zeigt die Google-Suche.
Symantec, einer ganz Gro?en in der Internet-Security und Spam Schutz hatte vor wenigen Tagen eine Pressemitteilung zum Thema Phishing im Internet ver?ffentlicht. Darin schreibt der Branchenprimus vollmundig [...] Deutschland mit den meisten Phishing-Webseiten in Europa [...]und sch?rt damit auch die Angst des durchschnittlich informierten Users erheblich. Die Horrormeldung von Symantec verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch die Medien. Sogar die Kollegen vom Spiegel sprangen auf den Zug auf. Diese Panikmache rief die ersten Gegenstimmen auf den Plan, den Besserwerberblog, Handelskraft, Teltarif.de und vor allem den Clean-MX-Blog. Wenn man sich den Blogeintrag mit den sehr umfangreichen Daten auf dem Clean-MX-Blog mal auf der Zunge zergehen l?sst, so d?nkt einem die Meldung von Symantec doch etwas dunkel.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in In eigener Sache, Kurioses, News
um
21:39
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Rechte von Versicherten bei Tarifwechsel in der PKV
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 26.06 ? Urteil vom 21. M?rz 2007) hat ein interessantes Urteil f?r alle Privatversicherten gef?llt.
[...] Das klagende Versicherungsunternehmen bietet Krankenversicherungsvertr?ge an. In einem bestimmten Tarif versichert es seit l?ngerem u.a. Aufwendungen f?r Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung, jeweils ohne Begrenzung der Erstattungsf?higkeit. Au?erdem bietet es einen neuen Tarif an, der eine sog. Zahnstaffel enth?lt. Diese bedeutet, dass in den ersten 48 Monaten die Erstattung von Aufwendungen f?r Zahnersatz, Implantate, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sowie Kieferorthop?die auf einen bestimmten ? gestaffelten ? Rechnungsbetrag beschr?nkt ist. Diese Beschr?nkung gilt nicht f?r zahn?rztliche Heilbehandlungen aufgrund von Unf?llen, schweren nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder schwerer Allgemeinerkrankung. Die Zahnstaffel betrifft nicht konservierende Zahnbehandlung und prophylaktische Leistungen. Der Versicherungsbeitrag f?r den neuen Tarif ist geringer als der f?r den alten Tarif. Somit haben alle in der PKV mitversicherten Familienangeh?rigen bei einem Tarifwechsel laut dem Bundesverwaltungsgericht eigene Anspr?che.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in News, private Krankenversicherung, Rechtsprechung
um
07:33
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Mittwoch, 21. März 2007Da geh?rt Champagner auf den Tisch ...
Das Handelsblatt meldet gerade eben, dass die Renten um 0,54 Prozent zum 1. Juli angehoben werden.
Wenn man sich die durchschnittliche Rente f?r M?nner von 1015 Euro betrachtet, sind das doch immerhin 5,48 Euro pro Monat mehr. Bei den Frauen mit der Durchschnitts-Rente in H?he von 508 Euro sieht es noch dekadenter aus: 2,74 Euro mehr im Geldbeutel. Nun, die Rentner k?nnen wohl den Champagner im Regal des Supermarktes belassen und auf Mineralwasser umsteigen.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in gesetzliche Rentenversicherung, News
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08:29
Kommentare (0) | Trackback (1) Tags für diesen Artikel: gesetzliche Rentenversicherung, News Allianz mit neuen Tarifen
Nach der Umstrukturierung im Hause Allianz steht ein neuer Meilenstein auf dem Programm:
Die Tarife der Allianz Private Krankenversicherung werden neu strukturiert. [...] Die neu entwickelte Produktlinie f?r Angestellte und Selbstst?ndige, die sich privat krankenversichern k?nnen, hei?t AktiMed. "AktiMed steht f?r ein klar gegliedertes, ?bersichtliches Tarifsystem, das Kunden die Wahl zwischen sehr preisg?nstigen bis hin zu besonders leistungsf?higen Produkten der Krankenvollversicherung bietet", erl?utert Michael Albert, Vorstand f?r Marketing und Vertrieb bei der Allianz Privaten das Konzept. Die Frage ist, was mit den alten Tarifbausteinen der Allianz Privaten Krankenversicherung geschieht. Wenn diese f?r den Vertrieb geschlossen werden, so werden naturgem?? erhebliche Beitragssteigerungen nicht ausbleiben.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in News, private Krankenversicherung
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06:33
Kommentare (3) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: News, private Krankenversicherung Dienstag, 20. März 2007Das Tauziehen um die Reform der Pflegeversicherung beginnt
Das Tauziehen und medienwirksame Gerangel um die Reform der Pflegeversicherung hat begonnen.
Die Kaufm?nnische Krankenkasse (KKH) hat heute zu der Diskussion und den ersten Denkschriften eine Pressemitteilung ver?ffentlicht: Das heute von der bayerischen Sozialministerin Christa Stewens (CSU) vorgestellte Modell zur Pflegereform sieht keinen Finanzausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung vor, wie er im Koalitionsvertrag festgelegt ist. "Damit soll der gesetzlich Pflegeversicherte nach Vorstellung der Union anscheinend wieder einmal die Zeche alleine zahlen", kritisiert der Vorstandsvorsitzende der Kaufm?nnischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, diesen Reformvorschlag. Wir d?rfen gespannt sein.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in News, Pflegeversicherung, Reform der Pflegeversicherung, Reformen
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08:11
Kommentare (0) | Trackback (1) Montag, 19. März 2007Wenn die Erste Klasse zum Leichenwagen wird
Nun, nicht jeder Leichenwagen kann fliegen, dieser hier dann doch:
Bei einem Flug von London nach Delhi stirbt eine alte Frau. Die Besatzung schnallt die Leiche auf einen neuen Platz ? und sagt dem Sitznachbar nicht Bescheid. Komisch nur, dass die Flugg?ste gr??tenteils doch quicklebendig waren und f?r den Flug noch ne Stange Geld bezahlt hatten. Die Hitliste der Trackback Spammer
Nach dem Update der Blogsoftware stolperte ich gerade ?ber die Statistik Funktion des Blogs.
Eine Hitliste der Trackback-Spammer phentermine 186 eingetragene(r) Trackback(s)
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in In eigener Sache, Kurioses
um
11:30
Kommentare (2) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: In eigener Sache, Kurioses Sonntag, 18. März 2007Gesundheitsministerium: Ruf mich an
Das Bundesministerium f?r Gesundheit (BMG) bietet laut einer Pressemitteilung einen neuen Service an: Die Telefon-Hotline f?r alle Fragen zur Krankenversicherung. Ob wirklich die kompetente Beratung zur Krankenversicherung stattfindet, steht auf einem anderen Blatt.
01805 ? 99 66 01: Neue Telefonnummer des Bundesministeriums f?r Gesundheit zum Thema ?Versicherungsschutz f?r alle?
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung
um
21:26
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung Freitag, 16. März 2007Pflegeversicherung: N?chster Hub von 'Uns-Ulla' Schmidt
Gesundheitsministerin 'Uns-Ulla' Schmidt setzt zum n?chsten Wurf nach dem 'Erm?chtigungsgesetz 2007' an:
Die Pflegeversicherung soll reformiert werden. Dass die gesetzliche Pflegeversicherung ein Milliardengrab mit Wachstumspotential ist, d?rfte landl?ufig bekannt sein. Dass die Pflegereform auch den B?rger wieder zus?tzliches Geld kosten wird, ist auch vorhersehbar. Frau Schmidt umschrieb die geplante Reform in der Fernsehsendung "Maybrit Illner" etwa so: [...] das kann nicht mit 1,7 Prozent Pflegebeitrag bezahlt werden. Und diese Diskussion bin ich gern bereit zu f?hren [...]Wir d?rfen gespannt sein.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in News, Pflegeversicherung, Reform der Pflegeversicherung, Reformen
um
10:47
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Donnerstag, 15. März 2007Gesch?ftszahlen des PKV Verbandes
Der PKV-Verband hat die PKV-Gesch?ftszahlen f?r das Jahr 2006 ver?ffentlicht.
Trotz des Erm?chtigungsgesetzes 2007, sprich die Gesundheitsreform 2007, verzeichnet die Versicherungswirtschaft steigendes Interesse an den Produkten der privaten Krankenversicherung. Private Krankenversicherung: Im Jahr 2006 versicherten sich 102.600 Personen in der privaten Krankenversicherung. Die Zahl der Neuzug?nge zur privaten Krankenversicherung ist aufgrund der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003 und der diversen Eingriffe der Politik in die private Krankenversicherung immer noch r?ckl?ufig. Auch hat die Diskussion um das 'Erm?chtigungsgesetz', sprich Gesundheitsreform 2007, zu einer erheblichen Verunsicherung gef?hrt. Private Krankenzusatzversicherungen: Als Nachwei? des Unverm?gens der Politik, das Vertrauen der Bev?lkerung in die gesetzliche Krankenversicherung und den Leistungsk?rzungen der GKV kann man die erheblichen Zuw?chse in der privaten Zusatzversicherung werten. Insgesamt wurden im Jahr 2006 1,314 Millionen Zusatzversicherungen als Erg?nzung zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Insgesamt bestanden 18,4 Millionen Krankenzusatzversicherungen Die Alterungsr?ckstellungen, der von 'Uns-Ulla' Schmitt so hei? begehrte Honigtopf der privaten Krankenversicherer f?llte sich weiterhin auf insgesamt 112,5 Milliarden Euro. Vielleicht sollte wir die Gesundheitspolitik von Frau Schmitt auch umbenennen in 'Gesundheitspolitik f?r 112,5 Milliarden Euro'.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, Krankenzusatzversicherung, News, private Krankenversicherung, Reformen
um
11:42
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: folgen der gesundheitsreform 2007, krankenzusatzversicherung, news, private krankenversicherung, reformen M?rchenstunde der Nigeria Connection und das Versicherungs Blog
Ja die Nigeria-Connection ist immer noch aktiv, obwohl die Medien wirklich ausf?hrlich ?ber die verbrecherischen Machenschaften berichten.
Nachdem unser Versicherungs Blog mit einer sehr guten Spamfilter-L?sung sch?tzen, verschwinden diese Nachrichten im Nirvana der gel?schten Mails. Dieser Vertreter der Zunft hat es fertig gebracht, meine Aufmerksamkeit zu erregen, nachdem eine Unmenge von Mails an uns gerichtet wurden. Aus diesem Grund eine Ver?ffentlichung der M?rchenstunde: FROM: Joseph Mbekulu Quelle: E-Mail ans Versicherungs BlogOb diese Mail die erforderliche Sch?pfungsh?he erreicht hat, so dass wir eine Klage wegen Versto? gegen das Urheberrecht wegen der Ver?ffentlichung erhalten? Ich glaub dann w?rde unser Joseph Mbekulu. (wichtig ist der '.' ) wohl ber?hmt werden. Auf jeden Fall geh?rt unser Joseph Mbekulu. in die Sammlung der Nigeria-Connection vom Schockwellenreiter.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in In eigener Sache, Kurioses
um
10:03
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Tags für diesen Artikel: In eigener Sache, Kurioses Dienstag, 13. März 2007Gesundheitspolitik ?ber die K?pfe von 82 Millionen hinweg
Ja, in Deutschland herrschen Zust?nde wie in einer zerr?tteten Bananenrepublik.
Bis dato war es ja so, dass ?nderungen von gro?er Tragweite in der Politik ?ffentlich diskutiert wurden. Frau Merkel und 'Uns-Ulla' Schmidt haben es geschafft, dass im Gesundheitswesen nach der Gesundheitsreform 2007 diese Diskussion nicht mehr n?tig ist. Wie im Erm?chtigungsgesetz von 1933 wird mit der Gesundheitsreform der Regierung weitestgehende Freiheiten gew?hrt. So wird im GKV-WSG zuk?nftig sehr viel ?ber die 'Rechtsverordnung' geregelt. Letztendlich wurde mit dem GKV-WSG der Bundesregierung ein weitestgehender Blanko-Scheck ausgestellt, f?r den letztendlich jeder einzelne Versicherte aufkommen muss und wird. Die Gesundheitspolitik f?r 82 Millionen hat sich einen neuen Namen verdient. Wir nennen diese 'Gesundheitspolitik ?ber die K?pfe von 82 Millionen hinweg'. Einige Punkte, die an der ?ffentlichkeit vorbei entschieden werden k?nnen: [...] Der Beitragssatz (der gesetzlichen Krankenkassen, Anm.d. Red.) wird per Rechtsverordnung festgelegt. [...] [...] (11) F?r die Neuorganisation des Gemeinsamen Bundesausschusses zum 1. Januar 2008 kann das Bundesministerium f?r Gesundheit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten regeln insbesondere zu Stellung, Funktion und Verg?tung der ab diesem Zeitpunkt vorgesehenen hauptamtlichen Mitglieder im neu gestalteten Beschlussgremium, zur Organisation und zum Verfahren der Vorbereitung von Entscheidungen des Beschlussgremiums sowie zur Zusammenarbeit der Gremien und der Gesch?ftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses. Vor Erlass der Rechtsverordnung erhalten die Organisationen nach Absatz 1 Satz 1 sowie die f?r die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene ma?geblichen Organisationen Gelegenheit zur Stellungnahme.[...] [...] (3) Die Bundesregierung legt den erm??igten Beitragssatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erstmalig zum 1. November 2008 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 in Hundertsteln der beitragspflichtigen Einnahmen fest. Bei der Berechnung ist der voraussichtliche Anteil der Ausgaben f?r Krankengeld an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde zu legen.[...] [...] Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds f?r sonstige Ausgaben (1) Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesund- heitsfonds Zuweisungen zur Deckung a) ihrer standardisierten Aufwendungen nach ? 266 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 mit Ausnahme der Leistungen nach ? 53 Abs. 5, b) ihrer standardisierten Aufwendungen, die auf Grund der Entwicklung und Durchf?hrung von Programmen nach ? 137g entstehen und die in der Rechtsverordnung nach ? 266 Abs. 7 n?her zu bestimmen sind sowie c) ihrer standardisierten Verwaltungsausgaben.[...] [...] (2) Der Gesundheitsfonds hat eine Liquidit?tsre- serve aufzubauen, aus der unterj?hrige Schwankungen in den Einnahmen und bei der Festsetzung des einheitlichen Betrages nach ? 266 Abs. 2 nicht ber?cksichtigte Einnahmeausf?lle zu decken sind. Das N?here ?ber H?he und Aufbau der Liquidit?tsreserve wird in der Rechtsverordnung nach ? 241 Abs. 1 festgelegt.[...] [...] Die dem Bundesversicherungsamt bei der Verwaltung des Fonds entstehenden Ausgaben ein- schlie?lich der Ausgaben f?r die Durchf?hrung des Risikostrukturausgleichs werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds gedeckt. Das N?here regelt die Rechtsverordnung nach ? 266 Abs. [...] [...] Zur Finanzierung der Gesellschaft f?r Telematik zahlt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ab 1. Januar 2008 an die Gesellschaft f?r Telematik j?hrlich einen Betrag in H?he von 1,00 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Die H?he des Betrages kann das Bundesministerium f?r Gesundheit entsprechend dem Mittelbedarf der Gesellschaft f?r Telematik und unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates anpassen[...] [...] 3) F?r die Tragung der Kosten des Gemeinsamen Bundesausschusses gilt ? 139c Abs. 1 entsprechend. Das Bundesministerium f?r Gesundheit kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten regeln insbesondere zu Stellung, Funktion und Verg?tung der hauptamtlichen Mitglieder im Be- schlussgremium, zur Organisation und zum Verfahren der Vorbereitung von Entscheidungen des Beschlussgremiums sowie zur Zusammenarbeit der Gremien und der Gesch?ftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses. [...] [...]Vor Erlass der Rechtsverordnung erhalten die Tr?ger nach Absatz 1 Satz 1 sowie die f?r die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene ma?geblichen Organisationen Gelegenheit zur Stellungnahme. [...] [...]Der Beitragssatz wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. Ein f?rmliches Gesetz ist nicht vorgesehen. [...] [...] Im ?brigen gilt ? 90 Abs. 3 Satz 4 entsprechend mit der Ma?gabe, dass vor Erlass der Rechtsverordnung au?erdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft anzuh?ren ist.[...] [...] Erforderliche Ver?nderungen des allgemei- nen Beitragssatzes sollen jeweils bis zum 1. November eines Jahres mit Wirkung vom 1. Januar des Folgejahres festgelegt werden. Der Beitragssatz ist jeweils auf eine Dezimalstelle aufzurunden. Wenn der Beitragssatz durch Rechtsverordnung zum 1. ei- nes Monats in Kraft treten soll, hat die Festlegung sp?testens zum 1. des vorvergangenen Monats zu erfolgen. Die Anpassung des Beitragssatzes erfolgt durch Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates. [...] [...] Bis zum 31. Dezember 2012 gelten f?r Versicherungen, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, ? 12 Abs. 1 Nr. 5 dieses Gesetzes und ? 178f Abs. 1 des Gesetzes ?ber den Versicherungsvertrag mit der Ma?gabe, dass bei Wechseln zu einem anderen privaten Krankenversicherer vor dem 1. Januar 2013 der ?bertragungswert nur anteilig ?bertragen wird. Der Anteil wird bestimmt, indem f?r die Zwecke der Berechnung des ?bertragungswerts der Versicherte nicht mit seinem tats?chlichen Einrittsalter eingestuft wird, sondern mit dem Alter von 40 Jahren. Soweit das Eintrittsalter des Versicherten h?her als 40 war, gilt das tats?chliche Eintrittsalter. Satz 2 und 3 gelten nicht f?r den Beitragszuschlag gem?? ? 12 Abs. 4 und die Direktgutschrift nach ? 12 Abs. 2. Im ?brigen ist die Rechtsverordnung nach ? 12c entsprechend anzuwenden.?[...] [...] Die Beitr?ge von Arbeitgebern und Mitgliedern der Krankenkassen werden per Rechtsverordnung festgelegt, dabei enth?lt der Arbeitnehmerbeitrag auch den heutigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Die Verteilung der Bei- tragslast entspricht dem heutigen Niveau.[...] [...] Die Krankenkassen haben auch in Zukunft den Grundsatz der Beitragssatzstabilit?t zu beachten. Zwar legen sie nicht mehr selbst den allgemeinen Beitragssatz fest. Dieser wird k?nftig per Rechtsverordnung normiert. Allerdings haben Vertr?ge mit Leistungserbringern auch k?nftig Auswirkungen auf die Balance zwischen Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds und den Ausgaben der Krankenkassen. Zur Vermeidung ?ber- h?hter Ausgaben m?ssen die Krankenkassen deshalb weiter- hin die Beitragssatzstabilit?t im Auge behalten sowohl hin- sichtlich des allgemeinen Beitragssatzes als auch hinsichtlich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages.[...] [...]Durch die Rechts- verordnung soll zudem sichergestellt werden, dass bei der vorbereitenden Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss Vertreterinnen und Vertreter der jeweils betroffenen Versor- gungsbereiche angemessen einbezogen werden, da die bereichsspezifische Besetzung der bisherigen Beschluss- gremien zuk?nftig entf?llt. In der Gremienarbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses soll weiterhin der sach- gerechte Interessenausgleich der Gemeinsamen Selbstver- waltung gew?hrleistet und die Expertise der Selbstverwal- tungsinstitutionen genutzt werden. Die Rechtsverordnung soll deshalb auch Regelungen zur Hinzuziehung weiterer Fachleute aus den Tr?gerorganisationen sowie externer Sachverst?ndiger z. B. im Rahmen fachbezogener Arbeits- oder Themengruppen enthalten. Die in der Erm?chtigung ausdr?cklich genannten Regelungsinhalte der Rechtsverord- nung sind nicht abschlie?end. Die Vorgaben der Rechts- verordnung gehen Regelungen der Verfahrensordnung und der Gesch?ftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschus- ses vor. [...] [...]Absatz 7 erm?chtigt das Bundesministerium f?r Gesundheit, das N?here zu den Wahlen des Verwaltungsrates, insbeson- dere zu dem Verfahren zur Erstellung der Vorschlagslisten und der Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung sowohl in Bezug auf die Errichtungsphase des Spitzenver- bandes im Jahre 2007 als auch f?r die turnusgem??en Wahlen durch Rechtsverordnung in einer Wahlordnung zu regeln. [...] [...] Die Beitragss?tze f?r Arbeitgeber und Mitglieder der Kran- kenkassen werden festgeschrieben. Hierzu legt die Bundes- regierung durch Rechtsverordnung (erstmalig) mit Wirkung zum 1. Januar 2009 einen allgemeinen Beitragssatz fest, der auch den bisherigen Zusatzbeitrag (0,9 Prozent) enth?lt. Die H?he des Beitragssatzes muss sicherstellen, dass in der Start- phase die Ausgaben der Krankenkassen unter Ber?cksichtigung der Bundesmittel zu 100 Prozent gedeckt sind und den Aufbau einer Liquidit?tsreserve sicherstellen.[...] [...] Der Beitragssatz wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. Ein f?rmliches Gesetz ist nicht vorgesehen. [...] [...] Folgeregelung zu ? 241. Zum 1. Januar 2009 wird ein ein- heitlicher allgemeiner Beitragssatz festgelegt, der gleicher- ma?en f?r versicherungspflichtige Rentner Anwendung fin- det. Die Regelung, dass Beitragssatzver?nderungen f?r versiche- rungspflichtige Rentner mit einer zeitlichen Verz?gerung von 3 Monaten gelten, entf?llt. Die Rechtsverordnung nach ? 241 wird mit einer entsprechenden Vorlaufzeit bekannt ge- geben, so dass die Rentenversicherungstr?ger in der Lage sein werden, ihre Datenverarbeitung anzupassen. [...] [...] Im bisherigen RSA-Verfahren wurden die Ausgaben f?r die Entwicklung und Durchf?hrung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programmen) durch einen Aufschlag auf die standardisierten Leistungsausgaben ber?cksichtigt und durch eine Erh?hung des Ausgleichsbedarfssatzes finanziert. Zur Vereinfachung des Ver- fahrens der Ber?cksichtigung dieser Ausgaben und zur Erh?hung der Transparenz erhalten die Krankenkassen k?nftig f?r diese Ausgaben gesonderte Zuweisungen nach ? 270. Das N?here ?ber die Ermittlung und Standardisierung dieser Ausgaben wird in der Rechtsverordnung nach Absatz 7 geregelt. [...] [...] Die Regelung erweitert einerseits die Erm?chtigungsgrund- lage f?r das Bundesministerium f?r Gesundheit, das N?here ?ber die Ermittlung und Durchf?hrung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) in einer Rechtsverordnung zu regeln. Hierzu z?hlen insbesondere die Ermittlung der H?he der Grundpauschale, die der Gesund- heitsfonds den Krankenkassen f?r jeden Versicherten zu- weist, und die Bestimmung der Kriterien ?ber die Zuwei- sung von Aufwendungen f?r satzungsgem??e Mehr- und Erprobungsleistung, Leistungen, auf die kein Rechtsan- spruch besteht, und Verwaltungsausgaben. Andererseits werden mit der Regelung Vorschriften aufgehoben, [...] [...] Regelungen ?ber S?umniszuschl?ge werden auf der Grund- lage der Erm?chtigung in Absatz 7 Satz 1 Nr. 5 vom Bundes- ministerium f?r Gesundheit durch Rechtsverordnung festge- legt. Eine gesetzliche Regelung der S?umniszuschl?ge ist zuk?nftig nicht mehr erforderlich. [...] [...] Um eine flexible Anpassung des Finanzbedarfs der Gesellschaft entsprechend dem Ausbau der Infrastruktur und den dabei durch die Gesellschaft wahrzunehmenden Aufgaben zu erm?glichen, ist eine Anpassung des Finanzbedarfs durch Rechtsverordnung vorgesehen. [...] [...] Geregelt werden sollen insbesondere auch Einzel- heiten zur Zusammenarbeit des Beschlussgremiums mit der Gesch?ftstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie N?heres zur Beteiligung der Hauptamtlichen bei der Vorbereitung der Beschlussvorlagen in Unteraussch?ssen und Arbeitsgruppen. Durch die Rechtsverordnung soll zudem sichergestellt werden, dass bei der vorbereitenden Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss Vertreterinnen und Vertreter der jeweils betroffenen Versorgungsbereiche angemessen einbezogen werden, da die bereichsspezifische Be- setzung der fr?heren Beschlussgremien entfallen ist. [...] [...] Nach Satz 3 ist den Tr?gerorganisationen des Ausschusses sowie den Patientenorganisationen bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung ein Stellungnahmerecht einger?umt. Satz 4 stellt klar, dass insbesondere f?r die nicht hauptamtlichen Unparteiischen die finanziellen Regelungen der sog. Ausschussmitgliederverordnung nach ? 90 Abs. 3 Satz 4 gelten.[...] [...] Die Regelung, dass Beitragssatzver?nderungen f?r versiche- rungspflichtige Rentner mit einer zeitlichen Verz?gerung von 3 Monaten gelten, entf?llt. Die Rechtsverordnung nach ? 241 wird mit einer entsprechenden Vorlaufzeit bekannt ge- geben, so dass die Rentenversicherungstr?ger in der Lage sein werden, ihre Datenverarbeitung anzupassen. Der Ver- weisung auf ? 247 des F?nften Buches Sozialgesetzbuch bedarf es deshalb nicht mehr. [...]
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Reformen
um
10:54
Kommentar (1) | Trackbacks (2) Tags für diesen Artikel: Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Reformen Die Schweiz als Vorbild
Manchmal k?nnte man sich f?r Gesundheitsreformen einen Volksentscheid wie in der Schweiz w?nschen. Dort wurde die Einf?hrung einer Einheits-Krankenkasse per Volksentscheid abgelehnt.
So bleibt den Schweizern das System der Grundversorgung durch eine gesetzliche Krankenkasse und privater Zusatzversicherung weiterhin erhalten.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Reformen
um
07:51
Kommentare (0) | Trackbacks (0) Montag, 12. März 2007Und noch eine Reform ... oder Merkel-Murks Teil II
Nach der umstrittenen Gesundheitsreform wurde ein zweiter Meilenstein im deutschen Sozialversicherungswesen im Bundestag durchgewunken.
Die Anhebung des Rentenalters auf 67 ist beschlossene Sache. Es gilt festzuhalten, dass an dem eigentlichen Problem der gesetzlichen Rente mit der Anhebung des Rentenalters nichts ver?ndert wurde. Das Einzige, was damit erreicht wurde, ist die Verlagerung einer wirklich n?tigen Reform auf zuk?nftige Generationen. Sei es wie es will, hier die offizielle Meinung und Infos zu den Vorg?ngen: Sinn der Anhebung des Rentenalters auf 67 ist, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2020 nicht ?ber 20 Prozent klettert. So muss ab dem Jahr 2012 l?nger gearbeitet werden, denn die Anhebung des Rentenalters erfolgt schrittweise und betrifft alle, die ab 1947 geboren sind. Nat?rlich gibt es auch Ausnahmen von der Regel. So wird es Versicherte mit 45 Jahren Pflichtbeitr?gen erm?glicht, noch mit 65 in Rente zu gehen, ohne Abschl?ge in Kauf nehmen zu m?ssen.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, News, private Krankenversicherung, Reformen
um
10:09
Kommentare (0) | Trackbacks (2) Tags für diesen Artikel: gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, News, private Krankenversicherung, Reformen Donnerstag, 8. März 2007Verordnungsunterschiede von Medikamenten zwischen Privatversicherten und GKV-Versicherten
Die Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krankenversicherung und -versorgung hat sich inzwischen als Tatsache erwiesen.
Doch neben der besseren ?rztlichen Versorgung und k?rzeren Wartezeiten f?r Kunden von privaten Krankenversicherungen gibt es einen weiteren Bereich, in dem GKV-Versicherte erneut hinter den Kunden der PKV anstehen m?ssen: Bei der Versorgung mit neuen und innovativen Medikamenten. Dies belegt eine Studie des Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP) mit dem Titel 'Arzneimittelversorgung von Privatversicherten: Die Verordnung von neuen Wirkstoffen'. [...] Die Untersuchung der Arzneimitteldaten aus dem Jahr 2005 von vier PKV-Unternehmen und der Vergleich der Ergebnisse mit Daten der GKV hat einige interessante Erkenntnisse geliefert. Die vollst?ndige Studie steht hier als PDF-Dokument zum Download bereit.
Geschrieben von Hellmuth Hofer
in Folgen der Gesundheitsreform 2007, gesetzliche Krankenversicherung, News, private Krankenversicherung
um
11:15
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