Dienstag, 29. Mai 2007
Was passiert, wenn man auf Reisen au?erhalb der EU ist und pl?tzlich erkrankt? Wer bezahlt die Kosten?
Nun, das Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007) hatte sich mit genau diesem Fall besch?ftigt.
Vom Grundsatz her gilt folgendes: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherungsschutz, wenn mit dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Das gro?e ABER kommt nun vom Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007).
So urteilt der 1. Senat des Bundessozialgericht, dass die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Kosten nur ausnahmsweise erstattet werden. Der Versicherte muss trotz des Sozialversicherungsabkommen nicht so gestellt werden, als w?re die Behandlung in Deutschland erfolgt.
Als Konsequenz kann man allen gesetzlich Versicherten nur dringend empfehlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschlie?en.
Dienstag, 22. Mai 2007
Seit dem heutigen Tage ist die Versicherungsvermittlungsverordnung in Kraft.
Die Zeiten, in denen jeder einfach aufs Gewerbeamt laufen konnte und sich nach der Anmeldung Versicherungsvermittler etc. nennen konnte, sind vorbei.
Endlich mal ein sinnvolles Gesetz, um die Qualit?t der Beratung und die Kundenorientierung im Versicherungsgewerbe zu gew?hrleisten.
Wenn nun das kleine W?rtchen wenn nicht w?re.
Nicht alle Pferdef??e wurden aus dem Gesetz entfernt. So gibt es die Regelung, dass z.B. Versicherungsvermittler die bereits seit 31. August 2000 durchgehend Versicherungen verkauft haben, keinen Sachkundenachweis erbringen m?ssen. Gleiches gilt, f?r Versicherungsvermittler, welche eben nur f?r ein Unternehmen arbeiten.
Vom Grundsatz her, wie gesagt, ist die Versicherungsvermittlungsverordnung echt ein Meilenstein in der Versicherungsbranche. Spannend wird es allerdings jetzt, welche Wege und Schlupfl?cher aufgetan werden, um die Verordnung zu umgehen.
Montag, 21. Mai 2007
Versicherungsvermittler haben seit neuestem, sprich seit Einf?hrung der VerVermV oder auch Versicherungsvermittlungsverordnung, die Adressen der Ombudsleute anzugeben.
Diese lauten
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel. 0 18 04/22 44 24
Fax 0 18 04/22 44 25
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstra?e 13
10117 Berlin
Tel. 0 18 02/55 04 44
Fax 030/20 45 89 31
www.pkv-ombudsmann.de
Das Thema Zillmerung in der betrieblichen Altersversorgung birgt f?r den Arbeitgeber nach der aktuellen Rechtssprechung enorme Haftungsrisiken.
So berichtet das Manager Magazin in diesem Beitrag ?ber m?gliche Schadenersatzforderung von Arbeitnehmer gegen deren Arbeitgeber, die ?ber eine Gehaltsumwandlung eine betriebliche Altersversorgung besparen.
Hintergrund dieser m?glichen Schadenersatzforderung ist ein Urteil des Landesarbeitsgericht M?nchen (AZ: 4Sa1152-06 vom 15. M?rz 2007).
Eine Besch?ftigte hatte einen Teil des Bruttogehaltes in eine Versorgungskasse umgewandelt. Wenn nun der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern eine Entgeltumwandlung vereinbart, so muss er auch daf?r sorgen, dass die Gehaltsteile in eine sogenannte wertgleiche Anwartschaft umgewandelt werden. Er unterliegt hier einer besonderen F?rsorgepflicht. Das bedeutet, dass der Wert der Versorgungszusage mindestens dem Wert des abgef?hrten Gehalts entsprechen muss. F?r Arbeitgeber bedeutet dies, dass er bei Abschluss der bAV darauf achten muss, dass die Versicherungsgesellschaft nur ungezillmerte Tarife verwendet, ansonsten ist er zum Schadenersatz gegen?ber seinen Arbeitnehmern verpflichtet.
Das vollst?ndige Urteil des Landesarbeitsgericht M?nchen (AZ: 4Sa1152-06 vom 15. M?rz 2007) steht hier als PDF zum Download bereit
Dienstag, 15. Mai 2007
Zypries will Telefonwerbung einen Riegel vorschieben, so betitelt tagesschau.de die Meldung.
Die Wellen schlagen hoch im Zusammenhang mit den so ungeliebten Cold-Calls. Deswegen will Frau Zypries nun den juristischen Dampfhammer auspacken und Verst??e gegen diese Art der Werbung sogar mit einem Bu?geld belegen.
Dann werden die Call-Center k?nftig wohl nicht mehr in Deutschland betrieben, sondern eben im Ausland. Ob ein Bu?geld Unternehmen, die mit diesen Cold-Calls dickes Geld verdienen, wirklich weh tut steht auf einem anderen Blatt.
Montag, 14. Mai 2007
Echte Hektik, die derzeit in der Wirtschaft herrscht.
Das verkauft Daimler-Chrysler seine einst hochgepriesene US-Tochter an einen H?llenhund, Cerberus, und die Politik in unserem Lande rudert genauso hektisch gegen einen vor einem halben Jahr proklamierten Ausstieg aus der staatlichen F?rderung der betrieblichen Altersvorsorge. Damit d?rfte wohl ein weiterer Mitspieler der Gro?en Koalition, Franz M?ntefering (SPD) wohl einiges an Glaubw?rdigkeit eingeb??t haben.
Aber Einsicht ist ja bekanntlich der erste Weg zur Besserung.
Uns-Ulla Schmidt versucht, ?hnlich wie bei der Gesundheitsreform 2007, das 'dumme' (Stimm-) Volk auf eine Reform der Pflegeversicherung einzuschw?ren.
Nur hat das (Stimm-) Volk leider eine ganz unterschiedliche Meinung zu dieser Reform der Pflegeversicherung:
[...] 77 Prozent aller Bundesb?rger ziehen die eigene eigene, kapitalgedeckte Vorsorge der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung vor [...] Das wird dann wohl nichts mit den Pl?nen f?r Beitragserh?hungen zwischen 0,4 und 0,6 Prozent in der Pflegeversicherung, Frau Schmidt.
Oder ist Ihnen die Meinung des m?ndigen (Stimm-) Volkes bei der anstehenden Pflege-Reform genauso egal wie bei der Gesundheitsreform?
Nun, wer sich n?her mit dem Versicherungsgewerbe besch?ftigt, kennt den Begriff Cross-Selling.
F?r alle, die etwas weiter von der Materie entfernt sind, als Cross-Selling wird die Verkaufsstrategie, bei dem der umfassende Bedarf des Kundens erfasst und so weit wie m?glich mit eigenen Leistungen abdeckt wird, bezeichnet.
Eine sehr perfide Cross-Selling Strategie, so berichet die Wirtschafts-Woche, betreibt eine hessische Kreissparkasse.
Zuerst wird ein gesundes Unternehmen unter Druck gesetzt, dann mit Auflagen bei der Stange gehalten, durch zus?tzlichen Druck selbstschuldnerische B?rgschaften, diverse Grundschuldeintragungen, Umbuchung von Sparvertr?gen, Globalzession aller Kundenforderungen, Abtretung einer Lebensversicherung sowie ein externes Sanierungsgutachten abgegriffen, zu guter Letzt dann auch noch die Lebensversicherung aus dem eigenen Hause dem verzweifelten Unternehmer aufs Auge gedr?ckt.
Zum Schluss wird dann doch die gesamte Kundenverbindung durch die Kreissparkasse gek?ndigt.
Und nun?
Wenn die diversen Prozesse des Unternehmers gegen die Kreissparkasse gelaufen sind wird in den Statistiken eine Pleite mehr verbucht.
Tolle Leistung liebe Kreissparkasse Schwalm-Eder.
Samstag, 12. Mai 2007
Die Frage des Tages: Was macht ein Versicherungsmensch am Samstag Nachmittag?
Richtig, das Versicherungs Blog bekommt den obligaten Eintrag am Samstag Nachmittag.
Sch?nes Wochenende
Donnerstag, 10. Mai 2007
Nun haben wir es offiziell:
Beihilfeberechtigte haben mehr Rechte und erhalten mehr Leistungen als der klassische Versicherungskunde.
OVG: Beihilfe f?r Viagra
Ein Bundesbeamter erh?lt zu den Aufwendungen f?r Viagra eine Beihilfe, wenn dieses Medikament wegen einer krankheitsbedingten Erektionsst?rung verschrieben wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und folgte damit einem Urteil des 2. Senates des Gerichts, das bereits einem Landesbeamten Beihilfe f?r die Behandlung einer krankhaften Erektionsst?rung mit Viagra zugesprochen hat.
Der Kl?ger hatte nach der operativen Entfernung der Prostata an einer Erektionsst?rung gelitten, zu deren Behebung ihm von seinem Arzt 12 Viagra Tabletten verordnet worden waren. Den Antrag, ihm Beihilfe zu den Aufwendungen in H?he von 144,52 ? zu gew?hren, lehnte die beklagte Beihilfestelle ab, da die Beihilfevorschriften die Beihilfef?higkeit von Kosten f?r die Behandlung von Erektionsst?rungen generell ausschlie?en. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Die Berufung des Beamten hatte nun Erfolg.
Das Bundesbeamtengesetz gew?hre dem Beamten im Krankheitsfall einen Anspruch auf Beihilfe, die seine private Eigenvorsorge erg?nze. Zwar d?rften die Beihilfevorschriften ein?zelne Medikamente und Behandlungsmethoden von der Beihilfe ausschlie?en. Jedoch sei es unzul?ssig, f?r bestimmte Krankheiten insgesamt keine Beihilfe zu zahlen. Der Ausschluss der Behandlung einer Krankheit ? hier der Erektionsst?rungen als Folge einer Krebsoperation der Prostata ? von der Beihilfef?higkeit sei nicht deshalb gerecht?fertigt, weil Viagra in F?llen, in denen keine Krankheit vorliege, zur Verbesserung der sexu?ellen Potenz benutzt werde (?Lifestyle-Mittel?). Einem etwaigen Missbrauch oder unzumut?baren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse k?nne beispielsweise durch einen Eigen?behalt des Beamten, die Festsetzung eines H?chstbetrages oder eine mengenm??ige Begrenzung des anzuerkennenden Medikaments entgegengewirkt werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. April 2007, Aktenzeichen: 10 A 11598/06.OVG
Ob der Normalb?rger auch das Viagra von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt bekommt? Ich wage es zu bezweifeln.
Dienstag, 8. Mai 2007
Die Drucksache 207/1/07 besch?ftigt am Freitag, den 11.5.2007, den Bundesrat.
An diesem Tag soll endlich die lange angek?ndigte EU-Vermittlerrichtlinie durch den Bundesrat abgesegnet werden.
Interessanterweise werden, wie bei der Gesundheitsreform, im letztem Augenblick noch einige Kleinigkeiten ver?ndert. Und genau diese Kleinigkeiten rauben einem Versicherungsmenschen wie mir den letzten Nerv.
Seit Monaten rennen die meisten Versicherungsvermittler wie irre hinter der Verm?gensschadenshaftpflicht her, um die Best?tigung zu erhalten, um sich damit bei der zust?ndigen IHK registrieren zu lassen und die Erlaubnis entsprechend ?34d zu erhalten. [...] ?9 Absatz 6 ist zu streichen [...]
Mit diesem Satz d?rfte wohl jeder Versicherungsvermittler, der bisher noch keine Verm?gensschadenhaftpflicht abgeschlossen hatte der Gearschte sein.
Denn diese kleine Formulierung bedeutet, dass die Tarifwerke der Gesellschaften nochmals ?berarbeitet werden.
Endresultat: Die Pr?mien f?r die Verm?gensschadenhaftpflicht werden teurer und ohne geht nicht mehr. Also macht Zahlen mal wieder Frieden...
Montag, 7. Mai 2007
Bundespr?sident K?hler hat sich im Zusammenhang mit dem Begnadigungsverfahren des RAF-Terroristen Christian Klar eindeutig dagegen ausgesprochen, ein Unterschriftsautomat zu sein.
Es mag stimmen, dass Herr K?hler w?hrend seiner Zeit als Bundespr?sident bereits zweimal sein Veto eingesetzt hat: Einmal gegen die Privatisierung der Flugsicherung und zum zweiten gegen das Verbraucherinformationsgesetz.
Das Veto mit der gr??ten Tragweite, sprich gegen den Murks der derzeitigen Regierung bei der Gesundheitsreform 2007, ist unterblieben.
Also vielleicht doch ein Unterschriftsautomat? Na jedenfalls d?rfen wir gespannt sein, der n?chste Meilenstein, die Pflegeversicherungs-Reform bedarf ja auch wieder der Unterschrift des Bundespr?sidenten. Und sp?testens in diesem Zusammenhang wird sich beweisen, ob die Politik in diesem Lande noch die Bezeichnung Volksvertretung verdient.
Still ruht der See, unter dieses Motto k?nnten wir das Thema Versicherungen derzeit stellen.
Das einzige was uns allen aktuell ins Haus steht, ist die EU-Vermittlerrichtlinie und die damit einhergehenden Dokumentationspflichten.
Uns-Ulla Schmidt schraubt sch?n an dem n?chsten St?ckwerk namens Reform der Pflegeversicherung, aber dar?ber hatten wir ja auch schon berichtet.
Sogar die Meldungen im VersicherungsJournal kommen einem so bekannt vor.
Langsam gehen einem echt die Themen aus.... ich mein, wir k?nnten ja den neuesten Klatsch und Tratsch ?ber DSDS und den Superstar Mark Leon Medlock durchkauen. Ach n?. Lassen wir es heute einfach mal gut sein.
Nun, seit acht Tagen z?hle ich wieder zu den Nichtrauchern in diesem Lande. Das Verlangen nach der Zigarette ist allerdings immer noch da. Ich denke, irgendwann wird es nachlassen. Allen Rauchern, die mit dem Qualmen aufh?ren m?chten kann ich nur raten: Macht es, es ist wirklich ganz einfach.
Mittwoch, 2. Mai 2007
Der 4. Senat des Bayerischen Landessozialgerichtes hat mit dem Urteil L 4 KR 3/04 vom 14.12.2006 neue Wege beschritten:
So sind von nun an die Ehegatten, welche in der Familien-GmbH als Gesch?ftsf?hrer besch?ftigt sind, versicherungspflichtig in der Sozialversicherung.
Interessant ist vor allem, dass das Bayerische Landessozialgericht sich auf das Urteil des Bundessozialgerichtes bezieht, und damit das sehr umstrittene Urteil zur Versicherungspflicht der Ein-Mann-Gesellschafter Gesch?ftsf?hrer so richtig sch?n hoff?hig macht.
Spitze Zungen k?nnen nun behaupten, dass der Sozialstaat die letzten Schlupfl?cher schlie?t um die Sozialkassen mit m?glichst viel Geld zu f?llen.
Das vollst?ndige Urteil k?nnen Sie hier finden.
Noch Fragen zur Versicherungspflicht? Wir helfen Ihnen gerne.
|