Dienstag, 29. Mai 2007
Was passiert, wenn man auf Reisen außerhalb der EU ist und plötzlich erkrankt? Wer bezahlt die Kosten?
Nun, das Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007) hatte sich mit genau diesem Fall beschäftigt.
Vom Grundsatz her gilt folgendes: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherungsschutz, wenn mit dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Das große ABER kommt nun vom Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007).
So urteilt der 1. Senat des Bundessozialgericht, dass die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Kosten nur ausnahmsweise erstattet werden. Der Versicherte muss trotz des Sozialversicherungsabkommen nicht so gestellt werden, als wäre die Behandlung in Deutschland erfolgt.
Als Konsequenz kann man allen gesetzlich Versicherten nur dringend empfehlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Dienstag, 22. Mai 2007
Seit dem heutigen Tage ist die Versicherungsvermittlungsverordnung in Kraft.
Die Zeiten, in denen jeder einfach aufs Gewerbeamt laufen konnte und sich nach der Anmeldung Versicherungsvermittler etc. nennen konnte, sind vorbei.
Endlich mal ein sinnvolles Gesetz, um die Qualität der Beratung und die Kundenorientierung im Versicherungsgewerbe zu gewährleisten.
Wenn nun das kleine Wörtchen wenn nicht wäre.
Nicht alle Pferdefüße wurden aus dem Gesetz entfernt. So gibt es die Regelung, dass z.B. Versicherungsvermittler die bereits seit 31. August 2000 durchgehend Versicherungen verkauft haben, keinen Sachkundenachweis erbringen müssen. Gleiches gilt, für Versicherungsvermittler, welche eben nur für ein Unternehmen arbeiten.
Vom Grundsatz her, wie gesagt, ist die Versicherungsvermittlungsverordnung echt ein Meilenstein in der Versicherungsbranche. Spannend wird es allerdings jetzt, welche Wege und Schlupflöcher aufgetan werden, um die Verordnung zu umgehen.
Montag, 21. Mai 2007
Versicherungsvermittler haben seit neuestem, sprich seit Einführung der VerVermV oder auch Versicherungsvermittlungsverordnung, die Adressen der Ombudsleute anzugeben.
Diese lauten
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel. 0 18 04/22 44 24
Fax 0 18 04/22 44 25
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Tel. 0 18 02/55 04 44
Fax 030/20 45 89 31
www.pkv-ombudsmann.de
Das Thema Zillmerung in der betrieblichen Altersversorgung birgt für den Arbeitgeber nach der aktuellen Rechtssprechung enorme Haftungsrisiken.
So berichtet das Manager Magazin in diesem Beitrag über mögliche Schadenersatzforderung von Arbeitnehmer gegen deren Arbeitgeber, die über eine Gehaltsumwandlung eine betriebliche Altersversorgung besparen.
Hintergrund dieser möglichen Schadenersatzforderung ist ein Urteil des Landesarbeitsgericht München (AZ: 4Sa1152-06 vom 15. März 2007).
Eine Beschäftigte hatte einen Teil des Bruttogehaltes in eine Versorgungskasse umgewandelt. Wenn nun der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern eine Entgeltumwandlung vereinbart, so muss er auch dafür sorgen, dass die Gehaltsteile in eine sogenannte wertgleiche Anwartschaft umgewandelt werden. Er unterliegt hier einer besonderen Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass der Wert der Versorgungszusage mindestens dem Wert des abgeführten Gehalts entsprechen muss. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass er bei Abschluss der bAV darauf achten muss, dass die Versicherungsgesellschaft nur ungezillmerte Tarife verwendet, ansonsten ist er zum Schadenersatz gegenüber seinen Arbeitnehmern verpflichtet.
Das vollständige Urteil des Landesarbeitsgericht München (AZ: 4Sa1152-06 vom 15. März 2007) steht hier als PDF zum Download bereit
Dienstag, 15. Mai 2007
Zypries will Telefonwerbung einen Riegel vorschieben, so betitelt tagesschau.de die Meldung.
Die Wellen schlagen hoch im Zusammenhang mit den so ungeliebten Cold-Calls. Deswegen will Frau Zypries nun den juristischen Dampfhammer auspacken und Verstöße gegen diese Art der Werbung sogar mit einem Bußgeld belegen.
Dann werden die Call-Center künftig wohl nicht mehr in Deutschland betrieben, sondern eben im Ausland. Ob ein Bußgeld Unternehmen, die mit diesen Cold-Calls dickes Geld verdienen, wirklich weh tut steht auf einem anderen Blatt.
Montag, 14. Mai 2007
Echte Hektik, die derzeit in der Wirtschaft herrscht.
Das verkauft Daimler-Chrysler seine einst hochgepriesene US-Tochter an einen Höllenhund, Cerberus, und die Politik in unserem Lande rudert genauso hektisch gegen einen vor einem halben Jahr proklamierten Ausstieg aus der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Damit dürfte wohl ein weiterer Mitspieler der Großen Koalition, Franz Müntefering (SPD) wohl einiges an Glaubwürdigkeit eingebüßt haben.
Aber Einsicht ist ja bekanntlich der erste Weg zur Besserung.
Uns-Ulla Schmidt versucht, ähnlich wie bei der Gesundheitsreform 2007, das 'dumme' (Stimm-) Volk auf eine Reform der Pflegeversicherung einzuschwören.
Nur hat das (Stimm-) Volk leider eine ganz unterschiedliche Meinung zu dieser Reform der Pflegeversicherung:
[...] 77 Prozent aller Bundesbürger ziehen die eigene eigene, kapitalgedeckte Vorsorge der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung vor [...] Das wird dann wohl nichts mit den Plänen für Beitragserhöhungen zwischen 0,4 und 0,6 Prozent in der Pflegeversicherung, Frau Schmidt.
Oder ist Ihnen die Meinung des mündigen (Stimm-) Volkes bei der anstehenden Pflege-Reform genauso egal wie bei der Gesundheitsreform?
Nun, wer sich näher mit dem Versicherungsgewerbe beschäftigt, kennt den Begriff Cross-Selling.
Für alle, die etwas weiter von der Materie entfernt sind, als Cross-Selling wird die Verkaufsstrategie, bei dem der umfassende Bedarf des Kundens erfasst und so weit wie möglich mit eigenen Leistungen abdeckt wird, bezeichnet.
Eine sehr perfide Cross-Selling Strategie, so berichet die Wirtschafts-Woche, betreibt eine hessische Kreissparkasse.
Zuerst wird ein gesundes Unternehmen unter Druck gesetzt, dann mit Auflagen bei der Stange gehalten, durch zusätzlichen Druck selbstschuldnerische Bürgschaften, diverse Grundschuldeintragungen, Umbuchung von Sparverträgen, Globalzession aller Kundenforderungen, Abtretung einer Lebensversicherung sowie ein externes Sanierungsgutachten abgegriffen, zu guter Letzt dann auch noch die Lebensversicherung aus dem eigenen Hause dem verzweifelten Unternehmer aufs Auge gedrückt.
Zum Schluss wird dann doch die gesamte Kundenverbindung durch die Kreissparkasse gekündigt.
Und nun?
Wenn die diversen Prozesse des Unternehmers gegen die Kreissparkasse gelaufen sind wird in den Statistiken eine Pleite mehr verbucht.
Tolle Leistung liebe Kreissparkasse Schwalm-Eder.
Samstag, 12. Mai 2007
Die Frage des Tages: Was macht ein Versicherungsmensch am Samstag Nachmittag?
Richtig, das Versicherungs Blog bekommt den obligaten Eintrag am Samstag Nachmittag.
Schönes Wochenende
Donnerstag, 10. Mai 2007
Nun haben wir es offiziell:
Beihilfeberechtigte haben mehr Rechte und erhalten mehr Leistungen als der klassische Versicherungskunde.
OVG: Beihilfe für Viagra
Ein Bundesbeamter erhält zu den Aufwendungen für Viagra eine Beihilfe, wenn dieses Medikament wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und folgte damit einem Urteil des 2. Senates des Gerichts, das bereits einem Landesbeamten Beihilfe für die Behandlung einer krankhaften Erektionsstörung mit Viagra zugesprochen hat.
Der Kläger hatte nach der operativen Entfernung der Prostata an einer Erektionsstörung gelitten, zu deren Behebung ihm von seinem Arzt 12 Viagra Tabletten verordnet worden waren. Den Antrag, ihm Beihilfe zu den Aufwendungen in Höhe von 144,52 € zu gewähren, lehnte die beklagte Beihilfestelle ab, da die Beihilfevorschriften die Beihilfefähigkeit von Kosten für die Behandlung von Erektionsstörungen generell ausschließen. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Die Berufung des Beamten hatte nun Erfolg.
Das Bundesbeamtengesetz gewähre dem Beamten im Krankheitsfall einen Anspruch auf Beihilfe, die seine private Eigenvorsorge ergänze. Zwar dürften die Beihilfevorschriften einzelne Medikamente und Behandlungsmethoden von der Beihilfe ausschließen. Jedoch sei es unzulässig, für bestimmte Krankheiten insgesamt keine Beihilfe zu zahlen. Der Ausschluss der Behandlung einer Krankheit – hier der Erektionsstörungen als Folge einer Krebsoperation der Prostata – von der Beihilfefähigkeit sei nicht deshalb gerechtfertigt, weil Viagra in Fällen, in denen keine Krankheit vorliege, zur Verbesserung der sexuellen Potenz benutzt werde („Lifestyle-Mittel“). Einem etwaigen Missbrauch oder unzumutbaren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse könne beispielsweise durch einen Eigenbehalt des Beamten, die Festsetzung eines Höchstbetrages oder eine mengenmäßige Begrenzung des anzuerkennenden Medikaments entgegengewirkt werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. April 2007, Aktenzeichen: 10 A 11598/06.OVG
Ob der Normalbürger auch das Viagra von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt bekommt? Ich wage es zu bezweifeln.
Dienstag, 8. Mai 2007
Die Drucksache 207/1/07 beschäftigt am Freitag, den 11.5.2007, den Bundesrat.
An diesem Tag soll endlich die lange angekündigte EU-Vermittlerrichtlinie durch den Bundesrat abgesegnet werden.
Interessanterweise werden, wie bei der Gesundheitsreform, im letztem Augenblick noch einige Kleinigkeiten verändert. Und genau diese Kleinigkeiten rauben einem Versicherungsmenschen wie mir den letzten Nerv.
Seit Monaten rennen die meisten Versicherungsvermittler wie irre hinter der Vermögensschadenshaftpflicht her, um die Bestätigung zu erhalten, um sich damit bei der zuständigen IHK registrieren zu lassen und die Erlaubnis entsprechend §34d zu erhalten. [...] §9 Absatz 6 ist zu streichen [...]
Mit diesem Satz dürfte wohl jeder Versicherungsvermittler, der bisher noch keine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen hatte der Gearschte sein.
Denn diese kleine Formulierung bedeutet, dass die Tarifwerke der Gesellschaften nochmals überarbeitet werden.
Endresultat: Die Prämien für die Vermögensschadenhaftpflicht werden teurer und ohne geht nicht mehr. Also macht Zahlen mal wieder Frieden...
Montag, 7. Mai 2007
Bundespräsident Köhler hat sich im Zusammenhang mit dem Begnadigungsverfahren des RAF-Terroristen Christian Klar eindeutig dagegen ausgesprochen, ein Unterschriftsautomat zu sein.
Es mag stimmen, dass Herr Köhler während seiner Zeit als Bundespräsident bereits zweimal sein Veto eingesetzt hat: Einmal gegen die Privatisierung der Flugsicherung und zum zweiten gegen das Verbraucherinformationsgesetz.
Das Veto mit der größten Tragweite, sprich gegen den Murks der derzeitigen Regierung bei der Gesundheitsreform 2007, ist unterblieben.
Also vielleicht doch ein Unterschriftsautomat? Na jedenfalls dürfen wir gespannt sein, der nächste Meilenstein, die Pflegeversicherungs-Reform bedarf ja auch wieder der Unterschrift des Bundespräsidenten. Und spätestens in diesem Zusammenhang wird sich beweisen, ob die Politik in diesem Lande noch die Bezeichnung Volksvertretung verdient.
Still ruht der See, unter dieses Motto könnten wir das Thema Versicherungen derzeit stellen.
Das einzige was uns allen aktuell ins Haus steht, ist die EU-Vermittlerrichtlinie und die damit einhergehenden Dokumentationspflichten.
Uns-Ulla Schmidt schraubt schön an dem nächsten Stückwerk namens Reform der Pflegeversicherung, aber darüber hatten wir ja auch schon berichtet.
Sogar die Meldungen im VersicherungsJournal kommen einem so bekannt vor.
Langsam gehen einem echt die Themen aus.... ich mein, wir könnten ja den neuesten Klatsch und Tratsch über DSDS und den Superstar Mark Leon Medlock durchkauen. Ach nö. Lassen wir es heute einfach mal gut sein.
Nun, seit acht Tagen zähle ich wieder zu den Nichtrauchern in diesem Lande. Das Verlangen nach der Zigarette ist allerdings immer noch da. Ich denke, irgendwann wird es nachlassen. Allen Rauchern, die mit dem Qualmen aufhören möchten kann ich nur raten: Macht es, es ist wirklich ganz einfach.
Mittwoch, 2. Mai 2007
Der 4. Senat des Bayerischen Landessozialgerichtes hat mit dem Urteil L 4 KR 3/04 vom 14.12.2006 neue Wege beschritten:
So sind von nun an die Ehegatten, welche in der Familien-GmbH als Geschäftsführer beschäftigt sind, versicherungspflichtig in der Sozialversicherung.
Interessant ist vor allem, dass das Bayerische Landessozialgericht sich auf das Urteil des Bundessozialgerichtes bezieht, und damit das sehr umstrittene Urteil zur Versicherungspflicht der Ein-Mann-Gesellschafter Geschäftsführer so richtig schön hoffähig macht.
Spitze Zungen können nun behaupten, dass der Sozialstaat die letzten Schlupflöcher schließt um die Sozialkassen mit möglichst viel Geld zu füllen.
Das vollständige Urteil können Sie hier finden.
Noch Fragen zur Versicherungspflicht? Wir helfen Ihnen gerne.
|