Donnerstag, 28. Juni 2007
Der 1.7.2007 ist nicht nur f?r alle privat Versicherten mit der Einf?hrung des modifizierten Standardtarifs ein denkw?rdiges Datum.
Nein, jeder Steuerzahler in Deutschland sollte sich dieses Datum im Kalender rot anstreichen: Ab dem 1.7.2007 soll jeder B?rger in Deutschland eine neue Steuer-Identifikationsnummer erhalten.
Mit dieser Steuer-Identifikationsnummer kann das Finanzamt so wunderbar im Privatleben der B?rger herumschn?ffeln, dass es eine wahre Freude ist. Unter dieser Nummer werden Name, K?nstlername, akademischer Grad, Geburtstag und -ort, die aktuelle Adresse, das zust?ndige Finanzamt und sogar bei Verstorbenen der Sterbetag gespeichert.
Schauerlich an dieser TIN (= Taxpayer Identification Number ) ist ja die M?glichkeit der unterschiedlichsten Beh?rden, alle Datenbest?nde miteinander abgleichen zu k?nnen. George Orwells Big Brother l?sst gr??en....
Mittwoch, 27. Juni 2007
Die erste Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenversicherungen: Soll das nun Anlass f?r die Flasche Champagner sein oder eine Minute der Trauer?
Nun ja, am Freitag stehen die Vorst?nde der Handelskrankenkasse und IKK Weser-Ems vor den Pressevertretern und wollen den Reportern die erste kassenarten?bergreifende (welch ein Wort) Fusion in Deutschland (die eine ist eine Ersatzkasse und die andere eine Innungskrankenkasse) mit vielen salbungsvollen Worten unters Volk bringen.
Nun, diese Fusion ist wohl eine eindeutige Folge der Gesundheitreform 2007. Am Ende des Reform-Trips der derzeitigen Bundesregierung, allen voran Gesundheitsministerin Uns-Ulla Schmidt, wird es nur noch wenige Mega-Krankenversicherungen geben.
Der n?chste Brocken der Gesundheitsreform trifft das deutsche Stimmvolk: Der modifizierte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) kommt mit Wirkung zum 1.7.2007. Alle, die derzeit nicht versichert sind und zuletzt in der privaten Krankenversicherung ( PKV) versichert waren, m?ssen sich zum 1.7.2007 in dem modifizierten Standardtarif versichern. Somit kommt die Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung.
Ein weiterer Schritt in Richtung Staatsmedizin.
Manfred Walter hat, wie alle Online- Versicherungsmakler, ein Problem: Die Interessenten wollen zumeist nur Informationen und kompetenten Rat einholen. Zumeist sind die Kunden mit dem Versicherungsvermittler vor Ort nicht so zufrieden oder vertrauen dem Rat des Maklers vor Ort nicht so sehr, als dass sie sich auf die erste Meinung verlassen. So wird dann im Internet nach Versicherungsvergleichen gesucht und man findet neben den ?blichen Adressh?ndlern auch einige Makler, die Ahnung haben von der Materie.
Manfred Walter von PKV-Financial.de geh?rt eindeutig dazu. In seinem Blog wird Manfred Walter mit Fragen zu den Themen PKV zugesch?ttet, die er auch gerne und gewissenhaft beantwortet. Und das ist genau der Punkt, wenn die Makler und Vermittler vor Ort immer so gewissenhaft wie Manfred Walter arbeiten w?rden, die hier gestellten Fragen w?rden nicht mehr auftauchen. F?r die Beantwortung der Fragen investiert man schlie?lich sehr viel Zeit, und somit eben auch sein eigenes Geld, denn nur f?r Fragen zu beantworten bekommt man als Makler von den Gesellschaften kein Geld.
Zu guter Letzt erh?lt man im Normalfall vielleicht sogar noch ein Danke, aber das war es dann auch schon. Die Problemstellung ist ganz einfach, irgendwann ist die Schmerzgrenze erreicht, wenn der heimische K?hlschrank einen mit g?hnender Leere begr??t, die n?chste Miete bezahlt werden muss und das Auto keinen Sprit mehr hat.
Ende vom Lied: Ein f?r die Kunden eigentlich wichtiger Service wird eingestellt, weil man es sich einfach nicht mehr leisten kann.
Dankbarkeit hat nun mal eine sehr geringe Halbwertzeit
Dienstag, 26. Juni 2007
Reuters meldet gerade, dass Arbeitsminister Franz M?ntefering und die SPD die betriebliche Altersvorsorge auch ?ber das kommende Jahr hinaus durch die Befreiung von Sozialbeitr?gen f?rdern wollen.
Komisch, vor einiger Zeit wollte unser Franzl M?ntefering genau diese F?rderung noch ersatzlos streichen.
Der Paragraph 16 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird den wenigsten Kunden etwas sagen.
Dort hei?t es so wundersch?n
Der Versicherungsnehmer hat bei der Schlie?ung des Vertrags alle ihm bekannten Umst?nde, die f?r die ?bernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumst?nde, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag ?berhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschlie?en, einen Einfluss auszu?ben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdr?cklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.
Nun, was passiert, wenn der Kunde entsprechend der geforderten Anzeigepflicht bei Antragsstellung am heimischen Wohnzimmertisch alle Informationen ?ber Vorerkrankungen macht und der Versicherungsvertreter einige wichtige Punkte unter den Tisch fallen l?sst? Der Vertrag kommt zustande, der Kunde bezahlt und der Versicherungsvermittler freut sich ?ber die Provision. Allerdings nur solange, bis ein Schadensfall eintritt.
So ist es in dem vorliegenden Fall geschehen, den das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 1U 181/06 vom 23.4.2007) zu entscheiden hatte.
Ein Interessent schloss eine Lebensversicherung mit Berufsunf?higkeitszusatz-Versicherung (BUZ) ab. Auf die Frage nach dem Gesundheitszustand antwortete der Versicherungsnehmer wahrheitsgem??, dass er unter R?ckenbeschwerden leide. Der Versicherungsvertreter nahm diese R?ckenbeschwerden als Bagatelle und beantwortete die Frage im Antrag mit 'keine Vorerkrankung'.
F?nf Jahre nach Vertragsabschluss wurde der Kunde berufsunf?hig und wollte Leistungen aus der BUZ erhalten.
Die Versicherung lehnte dies ab mit dem Hinweis auf die Vorvertragliche Anzeigepflicht.
Dagegen klagte der Betroffene und bekam in der zweiten Instanz vor dem OLG Bamberg recht.
Ein Versicherungsunternehmen muss sich die Kenntnis des Versicherungsvertreters von einer Vorerkrankung des Versicherten auch dann zurechnen lassen muss, wenn der Versicherungsagent ihr dies verschwiegen hat.
Fazit: Wenn der Versicherungsvermittler den Antrag ausf?llt, so ?berpr?fen Sie bitte alle Angaben, die im Antrag stehen. Haben Sie keine Angst davor, etwaige Vorerkrankungen anzugeben und belegen Sie alle Angaben wenn n?tig mit Attesten und Untersuchungsberichten Ihrer ?rzte. Bestehen Sie darauf, dass alle Angaben im Antrag vermerkt sind. Ansonsten kommt das b?se Erwachen im Leistungsfall.
Da ist sie wieder, die Pressemitteilung des Tages.
Von wem kommt sie?
Richtig, der Deutschen Rentenversicherung.
Heute regt sich die Deutsche Rentenversicherung dar?ber auf, dass eine private Rentenversicherung in einem Werbespot suggeriert, dass Frauen von der Deutschen Rentenversicherung diskriminiert werden und die m?nnlichen Versicherten um 50 Prozent mehr Leistungen erhalten.
Die Frage die sich mir stellt: Von welcher Leistung spricht denn die Deutsche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein System, dass in der jetzigen Form mittel- und langfristig alleine aus demographischen Gr?nden (immer mehr Leistungsempf?nger, immer weniger Beitragszahler) nicht ?berlebensf?hig ist. Auch heute schon muss die Deutsche Rentenversicherung auf staatliche Zusch?sse zur?ckgreifen, um die Renten ?berhaupt noch bezahlen zu k?nnen.
Also, von welchen Leistungen sprechen wir denn bitte noch?
Von aktiver Geldvernichtung, die durch die deutsche Rentenversicherung betrieben wird?
Montag, 25. Juni 2007
Sie kommt, die Reform der Pflegeversicherung.
Da kann man sich auf den Kopf stellen, mit den F??en wackeln oder einfach ruhig am Schreibtisch sitzen bleiben. Denn ?ndern kann man diese Gesundheitspolitik von Gesundheitsministerin Uns-Ulla Schmidt h?chstens mit dem Stimmzettel bei der n?chsten Bundestagswahl. Logische Argumente werden missachtet und warnende Stimmen einfach ?bergangen. Und am wichtigsten, die Ziele einer sehr kostenintensiven Reform der Pflegeversicherung sollten wie bei der Gesundheitsreform, die Sicherung der Pflegeversicherung gegen demographische Faktoren sein.
All dies wird nicht kommen. Sp?testens die n?chste Bundesregierung wird eine weitere Reform der Reform der Pflegeversicherung durchf?hren m?ssen, um die Kardinalfehler der heutigen Bundesregierung auszumerzen.
Soweit zu meiner pers?nlichen Meinung, hier die Eckpunkte der Pflegereform:
- Die ambulante Versorgung wird gest?rkt. Die Angebote f?r Pflegebed?rftige sollen wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Es werden Pflegest?tzpunkte in jedem Stadtviertel aufgebaut. So genannte Fallmanager k?mmern sich gezielt um die Unterst?tzung des Einzelnen. Gef?rdert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebed?rftige zusammenleben.
- Die Qualit?t der Pflege wird durch ein besseres Pflegemanagement verbessert
- Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erh?ht. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbetr?ge stufenweise sp?rbar angehoben: Pflegestufe I von jetzt 384 Euro auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.
Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die station?ren Sachleistungsbetr?ge der Stufen I und II bleiben zun?chst unver?ndert. Die Stufe II und Stufe II in H?rtef?llen werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben.
Der zus?tzliche Leistungsbetrag f?r Menschen mit erheblich eingeschr?nkter Alltagskompetenz, das hei?t Demenzkranke und Behinderte, wird auf bis zu 2.400 Euro j?hrlich angehoben. Der Anspruch auf Tagespflege wird ausgebaut.
- Dar?ber hinaus sollen k?nftig die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreij?hrigen Rhythmus dynamisiert werden.
- F?r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angeh?rige pflegen, wird eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Pflegezeit) mit anschlie?ender R?ckkehrm?glichkeit eingef?hrt. Die bereits heute existierende soziale Absicherung bei der Rente wird f?r die Freigestellten auch durch Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ausgebaut. Daneben ist auch an k?rzer dauernde Freistellungen f?r Pflegende gedacht.
- Verbessert werden weiterhin die Pr?vention und Rehabilitation in der Pflege.
- B?rgerschaftliches Engagement in der Pflege soll unterst?tzt werden. Hier sollen engagierte B?rgerinnen und B?rger k?nftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen k?nnen. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen f?r Demenzkranke.
- Schlie?lich soll die B?rokratie im Bereich der Pflege zur?ckgedr?ngt werden. Das gibt Pflegekr?ften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebed?rftigen zu k?mmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gef?rdert.
- Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die M?glichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. F?r den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die ?bertragbarkeit der individuellen Altersr?ckstellungen eingef?hrt. Bei niedrigen Einkommen gibt es H?rtefallregelungen zur ?bernahme von Beitr?gen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.
Quelle: Bundesregierung
Nennen wir es doch einfach Voodoo-Politik, das neue Reform-Meisterwerk von Frau Schmidt, denn N?tzliches und Erfolge wird diese Reform nicht bringen.
Es kommt immer wieder bei den Suchmaschinen, allen voran Google, dass manche Webseiten in den Suchmaschinen-Ergebnissen ganz nach vorne rutschen. Ein Beispiel war der SEO (=String Emil Online), von dem Gerald Steffens in seinem SEO-Blog berichtete.
Ein weiterer Fall d?rfte den Chefredakteur von Focus, Helmut Markwort treffen. Denn wer dessen Leitspruch f?r die Wochenzeitung Focus Fakten, Fakten, Fakten und an die Leser denken bei Google sucht, erh?lt als erstes Ergebnis einen Beitrag des Pantoffelpunks, eines Bloggers, ?ber Focus und die Qualit?t des Journalismus.
Focus ist mir nur als Anbieter von Online-Versicherungsvergleichen zum Thema private Krankenversicherung aufgefallen. Damals hatte ein Schwesterunternehmen gegen Anbieter von Online Vergleichen diverse Abmahnungen ausgesprochen.
Mittwoch, 20. Juni 2007
Es kommt immer wieder vor, dass sich Meldungen widersprechen.
Auf der einen Seite vermeldet die Techniker Krankenkasse in dem aktuellen Gesundheitsreport, dass im letzten Jahr 387.500.000 Tagesdosen Medikamente an die Versicherten der Techniker Krankenkasse verordnet wurden. Auf der anderen Seite schreibt die Apothekerin Barbara Buschow in Ihrem Blog ?ber den Quartalsende-Blues und die Verordnungsfreude der ?rzte.
Was ist nun richtig?
Dienstag, 19. Juni 2007
Nun, landl?ufig d?rfte bekannt sein, dass ein krankendes System nicht nur mit einer Beitragserh?hung zu reformieren ist.
Genau das versucht aber derzeit die Bundesregierung, allen voran unsere allseits bekannte Gesundheitsministerin 'Uns-Ulla' Schmidt. Den Trick hat Frau Schmidt sich anscheinend bei der Gesundheitsreform angeeignet und verwendet diesen auch bei der Reform der Pflegeversicherung.
Im Koalitionsausschuss hat man sich darauf geeinigt, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,25 Prozent angehoben wird. Mit Wirkung zum 1.7.2008 wird nun die Pflegeversicherung verteuert, ohne dass die M?ngel in der Pflegeversicherung nur ansatzweise beseitigt werden.
Aber, nun ja, sehen wir es mal positiv, im Gegenzug sollen die Beitr?ge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent sinken.
Wieder wohl nur eine Milchm?dchen-Rechnung, um sich auf die politischen Fahnen schreiben zu k?nnen Wir reformieren...
Gerade eben erreicht mich die Bitte einer BWL-Studentin, eine Online Umfrage zum Thema Produktblogs als Instrument des Empfehlungsmarketings auf dem Versicherungs Blog einzustellen.
Im Rahmen meiner Diplomarbeit f?hre ich eine Untersuchung zum Thema ?Produktblogs als Instrument des Empfehlungsmarketings? durch.
Die Beantwortung der Fragen wird h?chstens 5-10 Minuten in Anspruch nehmen.
F?r eine erfolgreiche Auswertung ist eine gro?e Anzahl vollst?ndig beantworteter Frageb?gen n?tig. Es w?re daher f?r mich eine gro?e Unterst?tzung, wenn Sie sich an meiner Befragung beteiligen w?rden.
Au?erdem w?re ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den folgenden Link an alle weiterleiten w?rden, von denen Sie wissen oder vermuten, dass sie Blogs nutzen. Da dieser Fragebogen sehr speziell ist.
Vielen Dank f?r Ihre Unterst?tzung!
Sonja Windisch
Frau Windisch, hier ist Ihr Eintrag.
Zum Fragebogen: Produktblogs als Instrument des Empfehlungsmarketings
Wieder kommt die Deutsche Rentenversicherung zu den Schlagzeilen der besonderen Art. Nachdem die Artikelserie Pressemitteilung des Tages ja bereits von der Deutschen Rentenversicherung beherrscht wird, heute ein Urteil des Sozialgericht Dortmund (AZ: S 26 R 278/06 vom 24. Mai 2007) mit tragischem Hintergrund.
Ein im Jahr 1923 geborener Rentner begab sich 1999 auf eine Bergwanderung in den Schweizer Alpen, von der er bis heute nicht zur?ckgekehrt ist. Die Deutsche Rentenversicherung wollte die Zahlung der Altersrente mit der Begr?ndung einstellen, dass der verschollene Rentner wahrscheinlich verstorben ist. Der Abwesenheitspfleger klagte gegen die Einstellung der Rente und bekam Recht. Die Deutsche Rentenversicherung muss f?r einen wahrscheinlich Toten weiterhin die Altersrente bezahlen.
Interessant f?r die Deutsche Rentenversicherung ist das Schlupfloch, dass Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und l?nger als f?nf Jahre als verschollen gelten, eine Todeserkl?rung m?glich.
Das vollst?ndige Urteil steht hier zum Download bereit.
Mittwoch, 13. Juni 2007
Die Pressemitteilung des Tages kommt von der Deutschen Rentenversicherung. In der Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung geht es um die neuen Hinzuverdienstgrenzen f?r Rentner vor dem 65. Lebensjahr, die sich ab dem 1.7.2007 gelten.
Eigentlich versucht die Politik ja verzweifelt die B?rger in Bezug auf die Renten der Deutschen Rentenversicherung zu beruhigen. Nur gegen solche Steilvorlagen ist auch die Politik machtlos.
[...] f?llt der Rentenanspruch ganz weg. [...]
Da f?llt mir Norbert Bl?m ein, der ja immer noch das M?rchen von der sicheren Rente verbreitet.
Montag, 11. Juni 2007
Nach der Auffassung des Landgericht M?nchen I (AZ: 25 O 19798/03) kann das Burnout Syndrom durchaus zu einer Berufsunf?higkeit f?hren. Somit ist die Berufsunf?higkeitsversicherung zur Zahlung der vereinbarten Berufsunf?higkeitsrente verpflichtet.
Ein Manager litt unter dem Burnout-Syndrom und war zuletzt nicht mehr f?hig seine beruflichen Aufgaben zu erf?llen. Er meldete diesen Schadensfall seiner Berufsunf?higkeitsversicherung, die daraufhin zuerst die Leistungen aus der Berufsunf?higkeitsversicherung verweigerte und den Klageweg beschritt.
Das Oberlandesgericht M?nchen hatte nun ein Einsehen, und machte der Berufsunf?higkeitsversicherung deutlich, dass im Sinne des erkrankten Managers entschieden werden w?rde. Erst nach dem Wink mit dem Zaunpfahl zog die Berufsunf?higkeitsversicherung die Rechtsmittel vor dem OLG M?nchen zur?ck und akzeptierte die Forderung des Versicherungsnehmers.
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