Donnerstag, 28. Juni 2007
Der 1.7.2007 ist nicht nur für alle privat Versicherten mit der Einführung des modifizierten Standardtarifs ein denkwürdiges Datum.
Nein, jeder Steuerzahler in Deutschland sollte sich dieses Datum im Kalender rot anstreichen: Ab dem 1.7.2007 soll jeder Bürger in Deutschland eine neue Steuer-Identifikationsnummer erhalten.
Mit dieser Steuer-Identifikationsnummer kann das Finanzamt so wunderbar im Privatleben der Bürger herumschnüffeln, dass es eine wahre Freude ist. Unter dieser Nummer werden Name, Künstlername, akademischer Grad, Geburtstag und -ort, die aktuelle Adresse, das zuständige Finanzamt und sogar bei Verstorbenen der Sterbetag gespeichert.
Schauerlich an dieser TIN (= Taxpayer Identification Number ) ist ja die Möglichkeit der unterschiedlichsten Behörden, alle Datenbestände miteinander abgleichen zu können. George Orwells Big Brother lässt grüßen....
Mittwoch, 27. Juni 2007
Die erste Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenversicherungen: Soll das nun Anlass für die Flasche Champagner sein oder eine Minute der Trauer?
Nun ja, am Freitag stehen die Vorstände der Handelskrankenkasse und IKK Weser-Ems vor den Pressevertretern und wollen den Reportern die erste kassenartenübergreifende (welch ein Wort) Fusion in Deutschland (die eine ist eine Ersatzkasse und die andere eine Innungskrankenkasse) mit vielen salbungsvollen Worten unters Volk bringen.
Nun, diese Fusion ist wohl eine eindeutige Folge der Gesundheitreform 2007. Am Ende des Reform-Trips der derzeitigen Bundesregierung, allen voran Gesundheitsministerin Uns-Ulla Schmidt, wird es nur noch wenige Mega-Krankenversicherungen geben.
Der nächste Brocken der Gesundheitsreform trifft das deutsche Stimmvolk: Der modifizierte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) kommt mit Wirkung zum 1.7.2007. Alle, die derzeit nicht versichert sind und zuletzt in der privaten Krankenversicherung ( PKV) versichert waren, müssen sich zum 1.7.2007 in dem modifizierten Standardtarif versichern. Somit kommt die Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung.
Ein weiterer Schritt in Richtung Staatsmedizin.
Manfred Walter hat, wie alle Online- Versicherungsmakler, ein Problem: Die Interessenten wollen zumeist nur Informationen und kompetenten Rat einholen. Zumeist sind die Kunden mit dem Versicherungsvermittler vor Ort nicht so zufrieden oder vertrauen dem Rat des Maklers vor Ort nicht so sehr, als dass sie sich auf die erste Meinung verlassen. So wird dann im Internet nach Versicherungsvergleichen gesucht und man findet neben den üblichen Adresshändlern auch einige Makler, die Ahnung haben von der Materie.
Manfred Walter von PKV-Financial.de gehört eindeutig dazu. In seinem Blog wird Manfred Walter mit Fragen zu den Themen PKV zugeschüttet, die er auch gerne und gewissenhaft beantwortet. Und das ist genau der Punkt, wenn die Makler und Vermittler vor Ort immer so gewissenhaft wie Manfred Walter arbeiten würden, die hier gestellten Fragen würden nicht mehr auftauchen. Für die Beantwortung der Fragen investiert man schließlich sehr viel Zeit, und somit eben auch sein eigenes Geld, denn nur für Fragen zu beantworten bekommt man als Makler von den Gesellschaften kein Geld.
Zu guter Letzt erhält man im Normalfall vielleicht sogar noch ein Danke, aber das war es dann auch schon. Die Problemstellung ist ganz einfach, irgendwann ist die Schmerzgrenze erreicht, wenn der heimische Kühlschrank einen mit gähnender Leere begrüßt, die nächste Miete bezahlt werden muss und das Auto keinen Sprit mehr hat.
Ende vom Lied: Ein für die Kunden eigentlich wichtiger Service wird eingestellt, weil man es sich einfach nicht mehr leisten kann.
Dankbarkeit hat nun mal eine sehr geringe Halbwertzeit
Dienstag, 26. Juni 2007
Reuters meldet gerade, dass Arbeitsminister Franz Müntefering und die SPD die betriebliche Altersvorsorge auch über das kommende Jahr hinaus durch die Befreiung von Sozialbeiträgen fördern wollen.
Komisch, vor einiger Zeit wollte unser Franzl Müntefering genau diese Förderung noch ersatzlos streichen.
Der Paragraph 16 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird den wenigsten Kunden etwas sagen.
Dort heißt es so wunderschön
Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.
Nun, was passiert, wenn der Kunde entsprechend der geforderten Anzeigepflicht bei Antragsstellung am heimischen Wohnzimmertisch alle Informationen über Vorerkrankungen macht und der Versicherungsvertreter einige wichtige Punkte unter den Tisch fallen lässt? Der Vertrag kommt zustande, der Kunde bezahlt und der Versicherungsvermittler freut sich über die Provision. Allerdings nur solange, bis ein Schadensfall eintritt.
So ist es in dem vorliegenden Fall geschehen, den das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 1U 181/06 vom 23.4.2007) zu entscheiden hatte.
Ein Interessent schloss eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung (BUZ) ab. Auf die Frage nach dem Gesundheitszustand antwortete der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß, dass er unter Rückenbeschwerden leide. Der Versicherungsvertreter nahm diese Rückenbeschwerden als Bagatelle und beantwortete die Frage im Antrag mit 'keine Vorerkrankung'.
Fünf Jahre nach Vertragsabschluss wurde der Kunde berufsunfähig und wollte Leistungen aus der BUZ erhalten.
Die Versicherung lehnte dies ab mit dem Hinweis auf die Vorvertragliche Anzeigepflicht.
Dagegen klagte der Betroffene und bekam in der zweiten Instanz vor dem OLG Bamberg recht.
Ein Versicherungsunternehmen muss sich die Kenntnis des Versicherungsvertreters von einer Vorerkrankung des Versicherten auch dann zurechnen lassen muss, wenn der Versicherungsagent ihr dies verschwiegen hat.
Fazit: Wenn der Versicherungsvermittler den Antrag ausfüllt, so überprüfen Sie bitte alle Angaben, die im Antrag stehen. Haben Sie keine Angst davor, etwaige Vorerkrankungen anzugeben und belegen Sie alle Angaben wenn nötig mit Attesten und Untersuchungsberichten Ihrer Ärzte. Bestehen Sie darauf, dass alle Angaben im Antrag vermerkt sind. Ansonsten kommt das böse Erwachen im Leistungsfall.
Da ist sie wieder, die Pressemitteilung des Tages.
Von wem kommt sie?
Richtig, der Deutschen Rentenversicherung.
Heute regt sich die Deutsche Rentenversicherung darüber auf, dass eine private Rentenversicherung in einem Werbespot suggeriert, dass Frauen von der Deutschen Rentenversicherung diskriminiert werden und die männlichen Versicherten um 50 Prozent mehr Leistungen erhalten.
Die Frage die sich mir stellt: Von welcher Leistung spricht denn die Deutsche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein System, dass in der jetzigen Form mittel- und langfristig alleine aus demographischen Gründen (immer mehr Leistungsempfänger, immer weniger Beitragszahler) nicht überlebensfähig ist. Auch heute schon muss die Deutsche Rentenversicherung auf staatliche Zuschüsse zurückgreifen, um die Renten überhaupt noch bezahlen zu können.
Also, von welchen Leistungen sprechen wir denn bitte noch?
Von aktiver Geldvernichtung, die durch die deutsche Rentenversicherung betrieben wird?
Montag, 25. Juni 2007
Sie kommt, die Reform der Pflegeversicherung.
Da kann man sich auf den Kopf stellen, mit den Füßen wackeln oder einfach ruhig am Schreibtisch sitzen bleiben. Denn ändern kann man diese Gesundheitspolitik von Gesundheitsministerin Uns-Ulla Schmidt höchstens mit dem Stimmzettel bei der nächsten Bundestagswahl. Logische Argumente werden missachtet und warnende Stimmen einfach übergangen. Und am wichtigsten, die Ziele einer sehr kostenintensiven Reform der Pflegeversicherung sollten wie bei der Gesundheitsreform, die Sicherung der Pflegeversicherung gegen demographische Faktoren sein.
All dies wird nicht kommen. Spätestens die nächste Bundesregierung wird eine weitere Reform der Reform der Pflegeversicherung durchführen müssen, um die Kardinalfehler der heutigen Bundesregierung auszumerzen.
Soweit zu meiner persönlichen Meinung, hier die Eckpunkte der Pflegereform:
- Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sollen wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Es werden Pflegestützpunkte in jedem Stadtviertel aufgebaut. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen. Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben.
- Die Qualität der Pflege wird durch ein besseres Pflegemanagement verbessert
- Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erhöht. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: Pflegestufe I von jetzt 384 Euro auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.
Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe II und Stufe II in Härtefällen werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben.
Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, das heißt Demenzkranke und Behinderte, wird auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben. Der Anspruch auf Tagespflege wird ausgebaut.
- Darüber hinaus sollen künftig die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden.
- Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, wird eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Pflegezeit) mit anschließender Rückkehrmöglichkeit eingeführt. Die bereits heute existierende soziale Absicherung bei der Rente wird für die Freigestellten auch durch Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ausgebaut. Daneben ist auch an kürzer dauernde Freistellungen für Pflegende gedacht.
- Verbessert werden weiterhin die Prävention und Rehabilitation in der Pflege.
- Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege soll unterstützt werden. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.
- Schließlich soll die Bürokratie im Bereich der Pflege zurückgedrängt werden. Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.
- Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.
Quelle: Bundesregierung
Nennen wir es doch einfach Voodoo-Politik, das neue Reform-Meisterwerk von Frau Schmidt, denn Nützliches und Erfolge wird diese Reform nicht bringen.
Es kommt immer wieder bei den Suchmaschinen, allen voran Google, dass manche Webseiten in den Suchmaschinen-Ergebnissen ganz nach vorne rutschen. Ein Beispiel war der SEO (=String Emil Online), von dem Gerald Steffens in seinem SEO-Blog berichtete.
Ein weiterer Fall dürfte den Chefredakteur von Focus, Helmut Markwort treffen. Denn wer dessen Leitspruch für die Wochenzeitung Focus Fakten, Fakten, Fakten und an die Leser denken bei Google sucht, erhält als erstes Ergebnis einen Beitrag des Pantoffelpunks, eines Bloggers, über Focus und die Qualität des Journalismus.
Focus ist mir nur als Anbieter von Online-Versicherungsvergleichen zum Thema private Krankenversicherung aufgefallen. Damals hatte ein Schwesterunternehmen gegen Anbieter von Online Vergleichen diverse Abmahnungen ausgesprochen.
Mittwoch, 20. Juni 2007
Es kommt immer wieder vor, dass sich Meldungen widersprechen.
Auf der einen Seite vermeldet die Techniker Krankenkasse in dem aktuellen Gesundheitsreport, dass im letzten Jahr 387.500.000 Tagesdosen Medikamente an die Versicherten der Techniker Krankenkasse verordnet wurden. Auf der anderen Seite schreibt die Apothekerin Barbara Buschow in Ihrem Blog über den Quartalsende-Blues und die Verordnungsfreude der Ärzte.
Was ist nun richtig?
Dienstag, 19. Juni 2007
Nun, landläufig dürfte bekannt sein, dass ein krankendes System nicht nur mit einer Beitragserhöhung zu reformieren ist.
Genau das versucht aber derzeit die Bundesregierung, allen voran unsere allseits bekannte Gesundheitsministerin 'Uns-Ulla' Schmidt. Den Trick hat Frau Schmidt sich anscheinend bei der Gesundheitsreform angeeignet und verwendet diesen auch bei der Reform der Pflegeversicherung.
Im Koalitionsausschuss hat man sich darauf geeinigt, dass der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,25 Prozent angehoben wird. Mit Wirkung zum 1.7.2008 wird nun die Pflegeversicherung verteuert, ohne dass die Mängel in der Pflegeversicherung nur ansatzweise beseitigt werden.
Aber, nun ja, sehen wir es mal positiv, im Gegenzug sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent sinken.
Wieder wohl nur eine Milchmädchen-Rechnung, um sich auf die politischen Fahnen schreiben zu können Wir reformieren...
Gerade eben erreicht mich die Bitte einer BWL-Studentin, eine Online Umfrage zum Thema Produktblogs als Instrument des Empfehlungsmarketings auf dem Versicherungs Blog einzustellen.
Im Rahmen meiner Diplomarbeit führe ich eine Untersuchung zum Thema „Produktblogs als Instrument des Empfehlungsmarketings“ durch.
Die Beantwortung der Fragen wird höchstens 5-10 Minuten in Anspruch nehmen.
Für eine erfolgreiche Auswertung ist eine große Anzahl vollständig beantworteter Fragebögen nötig. Es wäre daher für mich eine große Unterstützung, wenn Sie sich an meiner Befragung beteiligen würden.
Außerdem wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den folgenden Link an alle weiterleiten würden, von denen Sie wissen oder vermuten, dass sie Blogs nutzen. Da dieser Fragebogen sehr speziell ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Sonja Windisch
Frau Windisch, hier ist Ihr Eintrag.
Zum Fragebogen: Produktblogs als Instrument des Empfehlungsmarketings
Wieder kommt die Deutsche Rentenversicherung zu den Schlagzeilen der besonderen Art. Nachdem die Artikelserie Pressemitteilung des Tages ja bereits von der Deutschen Rentenversicherung beherrscht wird, heute ein Urteil des Sozialgericht Dortmund (AZ: S 26 R 278/06 vom 24. Mai 2007) mit tragischem Hintergrund.
Ein im Jahr 1923 geborener Rentner begab sich 1999 auf eine Bergwanderung in den Schweizer Alpen, von der er bis heute nicht zurückgekehrt ist. Die Deutsche Rentenversicherung wollte die Zahlung der Altersrente mit der Begründung einstellen, dass der verschollene Rentner wahrscheinlich verstorben ist. Der Abwesenheitspfleger klagte gegen die Einstellung der Rente und bekam Recht. Die Deutsche Rentenversicherung muss für einen wahrscheinlich Toten weiterhin die Altersrente bezahlen.
Interessant für die Deutsche Rentenversicherung ist das Schlupfloch, dass Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und länger als fünf Jahre als verschollen gelten, eine Todeserklärung möglich.
Das vollständige Urteil steht hier zum Download bereit.
Mittwoch, 13. Juni 2007
Die Pressemitteilung des Tages kommt von der Deutschen Rentenversicherung. In der Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung geht es um die neuen Hinzuverdienstgrenzen für Rentner vor dem 65. Lebensjahr, die sich ab dem 1.7.2007 gelten.
Eigentlich versucht die Politik ja verzweifelt die Bürger in Bezug auf die Renten der Deutschen Rentenversicherung zu beruhigen. Nur gegen solche Steilvorlagen ist auch die Politik machtlos.
[...] fällt der Rentenanspruch ganz weg. [...]
Da fällt mir Norbert Blüm ein, der ja immer noch das Märchen von der sicheren Rente verbreitet.
Montag, 11. Juni 2007
Nach der Auffassung des Landgericht München I (AZ: 25 O 19798/03) kann das Burnout Syndrom durchaus zu einer Berufsunfähigkeit führen. Somit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verpflichtet.
Ein Manager litt unter dem Burnout-Syndrom und war zuletzt nicht mehr fähig seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Er meldete diesen Schadensfall seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, die daraufhin zuerst die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte und den Klageweg beschritt.
Das Oberlandesgericht München hatte nun ein Einsehen, und machte der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich, dass im Sinne des erkrankten Managers entschieden werden würde. Erst nach dem Wink mit dem Zaunpfahl zog die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rechtsmittel vor dem OLG München zurück und akzeptierte die Forderung des Versicherungsnehmers.
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