Sonntag, 30. September 2007
Ja, wir nähern uns. Nur noch sechs Tage.
Samstag, 29. September 2007
So, nun gehen wir in die heiße Phase. 7 Tage.
Donnerstag, 27. September 2007
Das Rentenalter wurde ja bereits für alle nach 1964 geborenen angehoben, wobei das Rentenalter langsam auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Nun zieht auch die betriebliche Altersversorgung nach.
Haufe-Online meldet soeben, dass das Mindestrentenalter in der betrieblichen Altersversorgung ab 2012 auf das 62. Lebensjahr angepasst werden soll. Zeitgleich wird auch für die weiteren staatlich geförderten Altersversorgungen wie die Riester-Rente und Rürup-Rente das Mindestalter für den Rentenbeginn auf das 62. Lebensjahr angehoben.
so ist der Zahnarzt wahrscheinlich ziemlich sauer. In dem zugrunde liegenden Fall sogar so sehr, dass das OLG Stuttgart sich mit dem Fall (AZ.:1 U 154/06 vom 17.4.2007) beschäftigte.
Hintergrund:
Der Patient sagte den für den 5.7.2005 um 13.00 Uhr vorgesehene Behandlung um 9 Uhr morgens ab und vereinbarte einen Ersatztermin. Der Zahnarzt, ein niedergelassener Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit eigener Praxis war darüber so erbost, dass er seinen Anwalt anwies, gemäß § 615 BGB den vertraglichen Honoraranspruch von 5916,49 Euro einzutreiben. Zumindest aber wollte der Zahnarzt von dem Patienten Schadensersatz haben, weil er wegen der Kurzfristigkeit der Terminabsage die freigewordene Zeit nicht anderweitig gewinnbringend nutzen konnte.
So weit, so gut.
Das OLG Stuttgart hatte im Gegensatz zur Vorinstanz beim Landgericht Ellwangen folgende Meinung:
Das Landgericht hat dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 2.512.-EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 338,82 EUR zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Dem Kläger stehe zwar kein Anspruch nach § 615 BGB zu, doch habe der Beklagte durch die kurzfristige Absage vertragliche Nebenpflichten verletzt. Er sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Patient sei gehalten, einen für ihn reservierten Behandlungstermin, den er nicht wahrnehmen könne, nach Möglichkeit frühzeitig abzusagen, um dem Arzt Gelegenheit zu geben, seine Zeit anderweit zu nutzen und Gewinn zu erwirtschaften.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Bitte sagen Sie, wenn es nötig sein sollte, möglichst frühzeitig den Termin beim Zahnarzt Ihres Vertrauens ab, denn ansonsten kann die nicht stattgefundene Behandlung dennoch ziemlich teuer werden. Wobei ich dazu sagen möchte, dass mein Zahnarzt eine Pauschale von 50 Euro für einen solchen Fall nimmt.
Quelle: Urteil des OLG Stuttgart im Volltext
Mittwoch, 26. September 2007
Richtig, an den Innendienst-Mitarbeitern, die gelangweilt vor der Tür stehen und ganz gemütlich eine Zigarette rauchen.
Irgendwie keimt in mir der Verdacht, dass der Agenturinhaber nicht da war
Nach der Rente mit 67 für den Normalbürger und Beamte, soll nun auch die Rente mit 67 für unsere Volksvertreter kommen, zumindest wenn es nach Bundestagspräsident Norbert Lammert geht. Lammert erhofft sich durch diesen Schritt, dass unsere Volksvertreter mit gutem Beispiel vorangehen
Nachdem ja alle Bundesbürger vor der Rentenversicherung gleich sind, gehen wir doch mal auf die gleicheren Volksvertreter ein:
Bisher konnten Palamentarier schon mit 55 Jahren ohne Abzüge bei der Rente in den Ruhestand gehen, wenn mindestens 18 Jahre Angehörigkeit im Bundestag nachgewiesen werden konnten.
Zur Erinnerung: Normalbürger können frühestens mit dem 65. Lebensjahr, alle nach 1964 Geborenen erst später in den Ruhestand gehen.
Mit diesem Titel einer Pressemitteilung geht die Freie Ärzteschaft e.V. an die Öffentlichkeit.
Nun, ich denke bei den Folgen der Gesundheitsreform 2007 für das deutsche Stimmvolk hat Uns-Ulla Schmidt sicherlich ein wenig mit der Wahrheit gespielt.
Aber was der Präsident der Freien Ärzteschaft e.V. hier in der Pressemitteilung vom Stapel lässt, kommt einem dann doch ein wenig komisch vor.
Die Kassen haben zur letzten Bundestagswahl gesetzeswidrig Schulden gemacht, um die Beiträge im Wahljahr nicht erhöhen zu müssen. Deshalb müssen die Kassen entschuldet werden, und nicht, weil die seit Jahren stagnierenden Honorare der Ärzte steigen würden.
Diese sind vielmehr mittlerweile so mickrig, dass die Praxen wirtschaftlich ausgehungert sind und die Ärzte fluchtartig auswandern
Kann man das nicht nur als 'Jammern auf hohem Niveau' bezeichnen?
Die Süddeutsche Zeitung berichtete erst vor wenigen Monaten von der Forderung einer 80-prozentigen Erhöhung der Arzthonorare für niedergelassene Ärzte.
Am 1.1.2008 soll die zweite kassenartenübergreifende Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen über die Bühne gehen. So wollen die Betriebs-Krankenkasse BKK MOBIL OIL und die KEH Ersatzkasse fusionieren.
Zwar wird die Fusion mit salbungsvollen Worten wie ideale Ergänzung umschrieben, Hintergrund ist aber dennoch die Gesundheitsreform 2007, mit der erst die Fusionslawine bei den gesetzlichen Krankenkassen losgetreten wurde.
Ob diese Fusionslawine wirklich den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen verstärken wird, darf bezweifelt werden.
Mehr von den salbungsvollen Worten findet sich auf der Webseite der BKK MOBIL OIL.
Montag, 24. September 2007
Da sind sie wieder, die lieben Contentdiebe. Da wird fröhlich auf der eigenen Webseite fremde Inhalte über den RSS-Feed eingebunden, damit frischer Content auf der Webseite erscheint.
Nur möchte ich genau dies nicht, auf keinen Fall auf den Spamseiten wie:
http://www.handy4ever.com/article/67301.html
http://soccer2010.ws/article/67632.html
http://diebestepkv.de/aboutus.html
http://printmedienonline.com/article/69632.html
http://printmedienonline.com/article/31374.html
http://www.firstclassbusiness.de/
Diese Liste kann jederzeit noch erweitert werden. Möge der Blitz die Content-Diebe doch am Besten beim SchXXXXX treffen. Aber der Google-Spam Report hilft da doch wohl am Besten weiter.
Die Gesundheitsreform 2007 beschert den privaten Krankenversicherungen diverse Probleme, unter anderem auch die Portabilität der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung ab dem 1.1.2009. Diese Einschnitte in die Dualität der Krankenversicherung wird in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
Aber nochmals auf Studie der Conti im Detail zurück, welche vor allem die Portabilität und die mögliche Wechselwelle der PKV-Versicherten betrachtet. Portabilität bedeutet, dass bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden können. Diese Möglichkeit ist der Anlass für eine Studie der Continentalen Krankenversicherung, wie denn die PKV-Versicherten die Möglichkeiten der Gesundheitsreform beurteilen und sehen.
Hier die Ergebnisse in wenigen Stichpunkten:
91 Prozent wollen Krankenversicherer, die auch noch in 20 Jahren auf dem Markt sind.
74 Prozent ziehen einen Wechsel nur in hochwertige Tarife in Betracht.
70 Prozent der Kunden misstrauen Vermittler.
68 Prozent halten die Beratung durch Vermittler für wichtig.
63 Prozent der Befragten halten Lockangebote der Versicherer (sprich: günstiger Beitrag und Hohes Leistungsniveau) für möglich.
Die vollständige Studie der Continentalen steht hier zum Download als PDF bereit.
Das 174 . Oktoberfest hat begonnen und zieht in gewohntem Umfang die Besucher in seinen Bann. Dass der bierseelige Schunkler und Tanz auf der Bank oder dem Tisch im Festzelt kann durchaus ein juristisches Nachspiel haben kann zeigt ein Prozeß vor dem Amtsgericht München.
Das Amtsgericht München sich in dem Verfahren (AZ. 155 C 4107/07 vom 12.6.07) mit dem Tanzen, Singen und Schunkeln im Festzelt des Schottenhammel Festzelt im letzten Jahr befassen müssen.
Die Beklagte stieg auf die Sitzbank und stürzte nach einem Rempler in dem Gedränge auf den hinter ihr sitzenden Kläger. Dieser verletzte sich, nachdem er gerade an seiner Maß trinken wollte, an einem Zahn. Der Verletzte forderte von der ungestümen Tänzerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro.
Das Amtsgericht München stellte fest, dass das Oktoberfest keinen rechtsfreien Raum darstelle. Grundsätzlich habe man sich sorgfältig und umsichtig zu verhalten. Es ist zwar inzwischen üblich, dass auf den Sitzmöbeln und Tischen getanzt wird, aber dennoch hat der Einzelne die Verpflichtung, die Umgebung beobachten und auch damit rechnen, dass man sein Gleichgewicht verlieren könne, sei es durch einen Rempler eines Dritten oder durch eigenes Verhalten. Daher hafte man auch, wenn dann tatsächlich der Fall eintrete, dass man auf einen anderen Gast stürze. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sei zu berücksichtigen, dass Verletzungen im Zahnbereich grundsätzlich sehr schmerzhaft seien, weil der Kopfbereich zu den schmerzempfindlichsten Stellen des Körpers gehöre. Allerdings habe der Schaden durch eine Glättung der Kanten des Zahnes behoben werden können. Spätfolgen seien nicht zu befürchten. Außerdem trage der Geschädigte auch ein gewisses Mitverschulden, da auch er seine Umgebung zu beobachten habe und wisse, dass Personen, die hinter ihm auf der Bank stünden umfallen können. Insgesamt seien daher 500 Euro Schmerzensgeld angemessen.
Quelle: Pressemitteilung des AG München als PDF Dokument.
Da kann man nur empfehlen, den Schunkler auf der Bierbank sein zu lassen.
nun kommt der Blaumann in den Arztpraxen groß in Mode.
Das europäische Ausland, allen voran England, macht uns diesen Verzicht auf die althergebrachte Standeskleidung vor.
Das britische Gesundheitsministerium empfiehlt den Ärzten in Großbritannien auf den weißen Arztkittel zu verzichten. Angeblich sollen durch die Arztkittel Krankheitserreger verbreitet werden.
Samstag, 22. September 2007
den Bundesrat abgesegnet worden und tritt zum 1.1.2008, wie bereits angekündigt, in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.9.07
Freitag, 21. September 2007
47 von 48 privaten Krankenversicherungen, also 97,92 Prozent aller Mitglieder des PKV-Verbandes wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform 2007 vorgehen.
Zankapfel ist unter anderem der ab 2009 geplante Basistarif, weil so der PKV Verband, dem Bund auf diesem Gebiet die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Portabilität der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitnahmemöglichkeit der Alterungsrückstellungen bei dem Wechsel der PKV verstößt gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Die Klagen müssen bis 31.3.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, denn zu diesem Zeitpunkt läuft die Jahresfrist für die Beschwerde gegen die Gesundheitsreform ab.
Quelle: Spiegel Online
Soeben erreichen uns die voraussichtlichen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2008. Diese Rechengrößen bedürfen noch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Hier nun die voraussichtlichen Werte:
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesländer: 5300 Euro im Monat
Neue Bundesländern: 4500 Euro im Monat.
Diese Werte gelten sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die BBG für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3600 Euro monatlich. Der Wert gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß § 6 Abs. 6 SGB V erhöht sich von bisher 47700 Euro um 450 EUR auf 48150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) erhöht sich um 450 Euro auf 43200 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 3600 Euro
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße für die alten Bundesländern beträgt pro Jahr 29820 Euro bzw. 2485 Euro im Monat. Für die neuen Bundesländern beträgt sie 25200 Euro jährlich oder monatlich 2100 Euro.
|