Sonntag, 30. September 2007
Ja, wir n?hern uns. Nur noch sechs Tage.
Samstag, 29. September 2007
So, nun gehen wir in die hei?e Phase. 7 Tage.
Donnerstag, 27. September 2007
Das Rentenalter wurde ja bereits f?r alle nach 1964 geborenen angehoben, wobei das Rentenalter langsam auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Nun zieht auch die betriebliche Altersversorgung nach.
Haufe-Online meldet soeben, dass das Mindestrentenalter in der betrieblichen Altersversorgung ab 2012 auf das 62. Lebensjahr angepasst werden soll. Zeitgleich wird auch f?r die weiteren staatlich gef?rderten Altersversorgungen wie die Riester-Rente und R?rup-Rente das Mindestalter f?r den Rentenbeginn auf das 62. Lebensjahr angehoben.
so ist der Zahnarzt wahrscheinlich ziemlich sauer. In dem zugrunde liegenden Fall sogar so sehr, dass das OLG Stuttgart sich mit dem Fall (AZ.:1 U 154/06 vom 17.4.2007) beschäftigte.
Hintergrund:
Der Patient sagte den für den 5.7.2005 um 13.00 Uhr vorgesehene Behandlung um 9 Uhr morgens ab und vereinbarte einen Ersatztermin. Der Zahnarzt, ein niedergelassener Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit eigener Praxis war darüber so erbost, dass er seinen Anwalt anwies, gemäß § 615 BGB den vertraglichen Honoraranspruch von 5916,49 Euro einzutreiben. Zumindest aber wollte der Zahnarzt von dem Patienten Schadensersatz haben, weil er wegen der Kurzfristigkeit der Terminabsage die freigewordene Zeit nicht anderweitig gewinnbringend nutzen konnte.
So weit, so gut.
Das OLG Stuttgart hatte im Gegensatz zur Vorinstanz beim Landgericht Ellwangen folgende Meinung:
Das Landgericht hat dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 2.512 EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 338,82 EUR zugesprochen und die Klage im übrigen abgewiesen. Dem Kläger stehe zwar kein Anspruch nach § 615 BGB zu, doch habe der Beklagte durch die kurzfristige Absage vertragliche Nebenpflichten verletzt. Er sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Patient sei gehalten, einen für ihn reservierten Behandlungstermin, den er nicht wahrnehmen könne, nach Möglichkeit frühzeitig abzusagen, um dem Arzt Gelegenheit zu geben, seine Zeit anderweit zu nutzen und Gewinn zu erwirtschaften.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Bitte sagen Sie, wenn es nötig sein sollte, möglichst frühzeitig den Termin beim Zahnarzt Ihres Vertrauens ab, denn ansonsten kann die nicht stattgefundene Behandlung dennoch ziemlich teuer werden. Wobei ich dazu sagen möchte, dass mein Zahnarzt eine Pauschale von 50 Euro für einen solchen Fall nimmt.
Quelle: Urteil des OLG Stuttgart im Volltext
Mittwoch, 26. September 2007
Richtig, an den Innendienst-Mitarbeitern, die gelangweilt vor der T?r stehen und ganz gem?tlich eine Zigarette rauchen.
Irgendwie keimt in mir der Verdacht, dass der Agenturinhaber nicht da war
Nach der Rente mit 67 f?r den Normalb?rger und Beamte, soll nun auch die Rente mit 67 f?r unsere Volksvertreter kommen, zumindest wenn es nach Bundestagspr?sident Norbert Lammert geht. Lammert erhofft sich durch diesen Schritt, dass unsere Volksvertreter mit gutem Beispiel vorangehen
Nachdem ja alle Bundesb?rger vor der Rentenversicherung gleich sind, gehen wir doch mal auf die gleicheren Volksvertreter ein:
Bisher konnten Palamentarier schon mit 55 Jahren ohne Abz?ge bei der Rente in den Ruhestand gehen, wenn mindestens 18 Jahre Angeh?rigkeit im Bundestag nachgewiesen werden konnten.
Zur Erinnerung: Normalb?rger k?nnen fr?hestens mit dem 65. Lebensjahr, alle nach 1964 Geborenen erst sp?ter in den Ruhestand gehen.
Mit diesem Titel einer Pressemitteilung geht die Freie ?rzteschaft e.V. an die ?ffentlichkeit.
Nun, ich denke bei den Folgen der Gesundheitsreform 2007 f?r das deutsche Stimmvolk hat Uns-Ulla Schmidt sicherlich ein wenig mit der Wahrheit gespielt.
Aber was der Pr?sident der Freien ?rzteschaft e.V. hier in der Pressemitteilung vom Stapel l?sst, kommt einem dann doch ein wenig komisch vor.
Die Kassen haben zur letzten Bundestagswahl gesetzeswidrig Schulden gemacht, um die Beitr?ge im Wahljahr nicht erh?hen zu m?ssen. Deshalb m?ssen die Kassen entschuldet werden, und nicht, weil die seit Jahren stagnierenden Honorare der ?rzte steigen w?rden.
Diese sind vielmehr mittlerweile so mickrig, dass die Praxen wirtschaftlich ausgehungert sind und die ?rzte fluchtartig auswandern
Kann man das nicht nur als 'Jammern auf hohem Niveau' bezeichnen?
Die S?ddeutsche Zeitung berichtete erst vor wenigen Monaten von der Forderung einer 80-prozentigen Erh?hung der Arzthonorare f?r niedergelassene ?rzte.
Am 1.1.2008 soll die zweite kassenarten?bergreifende Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen ?ber die B?hne gehen. So wollen die Betriebs-Krankenkasse BKK MOBIL OIL und die KEH Ersatzkasse fusionieren.
Zwar wird die Fusion mit salbungsvollen Worten wie ideale Erg?nzung umschrieben, Hintergrund ist aber dennoch die Gesundheitsreform 2007, mit der erst die Fusionslawine bei den gesetzlichen Krankenkassen losgetreten wurde.
Ob diese Fusionslawine wirklich den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen verst?rken wird, darf bezweifelt werden.
Mehr von den salbungsvollen Worten findet sich auf der Webseite der BKK MOBIL OIL.
Montag, 24. September 2007
Da sind sie wieder, die lieben Contentdiebe. Da wird fr?hlich auf der eigenen Webseite fremde Inhalte ?ber den RSS-Feed eingebunden, damit frischer Content auf der Webseite erscheint.
Nur m?chte ich genau dies nicht, auf keinen Fall auf den Spamseiten wie:
http://www.handy4ever.com/article/67301.html
http://soccer2010.ws/article/67632.html
http://diebestepkv.de/aboutus.html
http://printmedienonline.com/article/69632.html
http://printmedienonline.com/article/31374.html
http://www.firstclassbusiness.de/
Diese Liste kann jederzeit noch erweitert werden. M?ge der Blitz die Content-Diebe doch am Besten beim SchXXXXX treffen. Aber der Google-Spam Report hilft da doch wohl am Besten weiter.
Die Gesundheitsreform 2007 beschert den privaten Krankenversicherungen diverse Probleme, unter anderem auch die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellungen in der privaten Krankenversicherung ab dem 1.1.2009. Diese Einschnitte in die Dualit?t der Krankenversicherung wird in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht besch?ftigen.
Aber nochmals auf Studie der Conti im Detail zur?ck, welche vor allem die Portabilit?t und die m?gliche Wechselwelle der PKV-Versicherten betrachtet. Portabilit?t bedeutet, dass bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen die Alterungsr?ckstellungen mitgenommen werden k?nnen. Diese M?glichkeit ist der Anlass f?r eine Studie der Continentalen Krankenversicherung, wie denn die PKV-Versicherten die M?glichkeiten der Gesundheitsreform beurteilen und sehen.
Hier die Ergebnisse in wenigen Stichpunkten:
91 Prozent wollen Krankenversicherer, die auch noch in 20 Jahren auf dem Markt sind.
74 Prozent ziehen einen Wechsel nur in hochwertige Tarife in Betracht.
70 Prozent der Kunden misstrauen Vermittler.
68 Prozent halten die Beratung durch Vermittler f?r wichtig.
63 Prozent der Befragten halten Lockangebote der Versicherer (sprich: g?nstiger Beitrag und Hohes Leistungsniveau) f?r m?glich.
Die vollst?ndige Studie der Continentalen steht hier zum Download als PDF bereit.
Das 174 . Oktoberfest hat begonnen und zieht in gewohntem Umfang die Besucher in seinen Bann. Dass der bierseelige Schunkler und Tanz auf der Bank oder dem Tisch im Festzelt kann durchaus ein juristisches Nachspiel haben kann zeigt ein Proze? vor dem Amtsgericht M?nchen.
Das Amtsgericht M?nchen sich in dem Verfahren (AZ. 155 C 4107/07 vom 12.6.07) mit dem Tanzen, Singen und Schunkeln im Festzelt des Schottenhammel Festzelt im letzten Jahr befassen m?ssen.
Die Beklagte stieg auf die Sitzbank und st?rzte nach einem Rempler in dem Gedr?nge auf den hinter ihr sitzenden Kl?ger. Dieser verletzte sich, nachdem er gerade an seiner Ma? trinken wollte, an einem Zahn. Der Verletzte forderte von der ungest?men T?nzerin ein Schmerzensgeld in H?he von 500 Euro.
Das Amtsgericht M?nchen stellte fest, dass das Oktoberfest keinen rechtsfreien Raum darstelle. Grunds?tzlich habe man sich sorgf?ltig und umsichtig zu verhalten. Es ist zwar inzwischen ?blich, dass auf den Sitzm?beln und Tischen getanzt wird, aber dennoch hat der Einzelne die Verpflichtung, die Umgebung beobachten und auch damit rechnen, dass man sein Gleichgewicht verlieren k?nne, sei es durch einen Rempler eines Dritten oder durch eigenes Verhalten. Daher hafte man auch, wenn dann tats?chlich der Fall eintrete, dass man auf einen anderen Gast st?rze. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sei zu ber?cksichtigen, dass Verletzungen im Zahnbereich grunds?tzlich sehr schmerzhaft seien, weil der Kopfbereich zu den schmerzempfindlichsten Stellen des K?rpers geh?re. Allerdings habe der Schaden durch eine Gl?ttung der Kanten des Zahnes behoben werden k?nnen. Sp?tfolgen seien nicht zu bef?rchten. Au?erdem trage der Gesch?digte auch ein gewisses Mitverschulden, da auch er seine Umgebung zu beobachten habe und wisse, dass Personen, die hinter ihm auf der Bank st?nden umfallen k?nnen. Insgesamt seien daher 500 Euro Schmerzensgeld angemessen.
Quelle: Pressemitteilung des AG M?nchen als PDF Dokument.
Da kann man nur empfehlen, den Schunkler auf der Bierbank sein zu lassen.
nun kommt der Blaumann in den Arztpraxen gro? in Mode.
Das europ?ische Ausland, allen voran England, macht uns diesen Verzicht auf die althergebrachte Standeskleidung vor.
Das britische Gesundheitsministerium empfiehlt den ?rzten in Gro?britannien auf den wei?en Arztkittel zu verzichten. Angeblich sollen durch die Arztkittel Krankheitserreger verbreitet werden.
Samstag, 22. September 2007
den Bundesrat abgesegnet worden und tritt zum 1.1.2008, wie bereits angek?ndigt, in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.9.07
Freitag, 21. September 2007
47 von 48 privaten Krankenversicherungen, also 97,92 Prozent aller Mitglieder des PKV-Verbandes wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform 2007 vorgehen.
Zankapfel ist unter anderem der ab 2009 geplante Basistarif, weil so der PKV Verband, dem Bund auf diesem Gebiet die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellung in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitnahmem?glichkeit der Alterungsr?ckstellungen bei dem Wechsel der PKV verst??t gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Die Klagen m?ssen bis 31.3.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, denn zu diesem Zeitpunkt l?uft die Jahresfrist f?r die Beschwerde gegen die Gesundheitsreform ab.
Quelle: Spiegel Online
Soeben erreichen uns die voraussichtlichen Rechengr??en in der Sozialversicherung f?r das Jahr 2008. Diese Rechengr??en bed?rfen noch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Hier nun die voraussichtlichen Werte:
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesl?nder: 5300 Euro im Monat
Neue Bundesl?ndern: 4500 Euro im Monat.
Diese Werte gelten sowohl f?r die Renten- als auch f?r die Arbeitslosenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze f?r die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die BBG f?r die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3600 Euro monatlich. Der Wert gilt sowohl f?r die alten als auch f?r die neuen Bundesl?nder
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gem?? ? 6 Abs. 6 SGB V erh?ht sich von bisher 47700 Euro um 450 EUR auf 48150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelm??igen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (? 6 Abs. 7 SGB V) erh?ht sich um 450 Euro auf 43200 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelm??igen Arbeitsentgelt von 3600 Euro
Bezugsgr??e
Die Bezugsgr??e f?r die alten Bundesl?ndern betr?gt pro Jahr 29820 Euro bzw. 2485 Euro im Monat. F?r die neuen Bundesl?ndern betr?gt sie 25200 Euro j?hrlich oder monatlich 2100 Euro.
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