Mittwoch, 19. September 2007
Vor dem eigentlichen Versicherungsvergleich
und der Suche nach den m?glichst besten Tarifen steht die Ermittlung des
tats?chlichen Versicherungsbedarfes.
Gerade in Deutschland ist es leider eine Tatsache, dass die meisten Personen zwar insgesamt ?berversichert sind, aber dennoch oftmals die wichtigsten Policen fehlen. Zu den wichtigsten Vertr?gen eines jeden geh?rt eine Haftpflichtversicherung, vor allem die Privathaftpflichtversicherung.
Sie sch?tzt vor Schadenersatzforderungen, wenn der Versicherungsnehmer Verm?genswerte, das Eigentum anderer oder andere Menschen selbst verletzt. Unverheiratete Kinder sind jedoch bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung oder des ersten Studiums ?ber eine bestehende Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Trotzdem diese Versicherung eigentlich ein absolutes Muss ist, haben bislang nur rund 70 Prozent der Deutschen eine Privathaftpflicht abgeschlossen. Ebenso wichtig f?r jeden Erwachsenen und Berufst?tigen ist die Berufsunf?higkeitsversicherung.
Sie deckt im Falle der Berufsunf?higkeit die mit einem Verlust des Arbeitsplatzes einhergehenden finanziellen Einbu?en ab. Die Wahrscheinlichkeit, w?hrend des Erwerbslebens berufsunf?hig zu werden, liegt trotz Industrialisierung und dem Wegfall von Knochenjobs immer noch bei
rund 25 Prozent. Jeder vierte wird also irgendwann vor Renteneintritt teilweise oder ganz berufsunf?hig. Trotzdem haben nur rund 25 Prozent aller Berufst?tigen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und von diesen Personen ist ein Gro?teil auch noch drastisch unterversichert.
Dies liegt meist in den h?heren Beitr?gen begr?ndet, die eine bessere Absicherung mit sich zieht. So muss ein 30-j?hriger Angestellter, der im kaufm?nnischen Bereich arbeitet, f?r eine Berufsunf?higkeitsrente von monatlich 1.000 Euro einen Jahresbeitrag zwischen 500 und 800 Euro entrichten.
Wie wichtig diese Versicherung aber ist, merken die meisten erst dann, wenn es zu sp?t ist und sich bei einer Berufsunf?higkeit die ersten finanziellen L?cher auftun.
Die dritte Versicherung, die so gut wie jeder Berufst?tige hat, ist die eigene Krankenversicherung. Hier kann man zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheiden.
Aufgrund der besseren Leistungen und der flexibleren Tarife ist immer dann die private
Krankenversicherung zu empfehlen, wenn der Versicherungsnehmer Selbst?ndig, als Freiberufler t?tig ist oder mit seinem Einkommen als Angestellter ?ber der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wer nicht in eine private Krankenversicherung wechseln kann, sollte pr?fen, ob er nicht eine Krankenzusatzversicherung abschlie?t, die zum Beispiel die mangelhaften Leistungen bez?glich der Kosten?bernahme durch die gesetzlichen Kassen bei Heilpraktikerbehandlungen, einer kieferorthop?dischen Behandlung oder Zahnersatz aufbessert. Zu diesen drei Hauptversicherungen gesellen sich im Laufe des Lebens noch weitere sekund?re Vertr?ge. So ist es f?r Familien anzuraten, dass die Hauptverdiener eine Risikolebensversicherung abschlie?en, um das eigene Todesfallrisiko zu versichern.
Auch eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn teure Unterhaltungselektronik oder M?bel im eigenen Hausrat vorhanden sind. Kinder sollten ?ber eine Kinderinvalidit?tsversicherung abgesichert werden, da diese im Invalidit?tsfall unabh?ngig davon zahlt, ob Krankheit oder Unfall als Ausl?ser f?r die Invalidit?t anzusehen sind. F?r Bauherren und Hauseigent?mer gibt es eine ganze Palette an eigenen Versicherungen, die alle Risiken rund um den Bau und Erhalt der eigenen vier W?nde aber auch vermieteter Objekte absichern.
Donnerstag, 13. September 2007
Die unerw?nschten Anrufe kennt jeder:
Da wird geworben f?r einzigartige Anlagem?glichkeiten, die neuen Telefontarife eines unbekannten Anbieters und zu guter letzt die Schweineh?lften, die nur am Telefon durch den Call-Center Agent gekauft werden k?nnen.
Damit d?rfte nach dem Vorschlag von Justizministerin Zypries endg?ltig Schluss sein:
Frau Zypries will ein eklatant hohes Bu?geld f?r unerw?nschte Cold-Calls per Gesetz durchsetzen.
In dem Gesetz soll unter anderem stehen, dass Telefonwerbung ohne vorherige ausdr?ckliche Einwilligung untersagt ist. Bei Verst??en sollen den Call Centern bis zu 50.000 Euro Bu?geld drohen. Von einer vergleichbaren Summe ist die Rede, wenn Unternehmen gegen das angedachte Verbot der Rufnummernunterdr?ckung versto?en. Verbraucher soll dadurch erleichtert werden, den Anrufer zu identifizieren. Dies berichtet die S?ddeutsche Zeitung.
Die Frage die sich stellt ist einfach: Wie soll ein Versicherungsmakler die Interessenten und Kunden ?ber Neuerungen informieren?
Mittwoch, 12. September 2007
k?nnen einem wirklich den letzten Nerv rauben.
Anscheinend trafen die Spam-Mailer den Nerv von Michael Brunnbauer von Financial Times Deutschland, was diesen zu einer Ode an die Spammer veranlasste.
1. Nein, ich ben?tige kein Viagra oder andere potenzsteigernde Mittel.
2. Nein, wirklich nicht.
3. Und wenn Ihr mich noch Tausend Millionen Mal fragt, die Antwort lautet Nein.
4. Und wenn ich sie ben?tigen w?rde, dann w?rde ich sie bestimmt nicht von Euch ?ber irgendeinen windigen Spam-Mail-Verteiler aus Osteuropa oder China beziehen. [...]
Das Versicherungs-Blog wurde ja ziemlich heftig von den diversen Potenzmittelchen und sonstigen ziemlich dubiosen Anbietern in Beschlag genommen, wobei wir endlich einen sehr wirksamen Spam-Filter gefunden haben. Inzwischen Fragen die Spammer ganz vorsichtig an, ob sie nicht gegen Bezahlung in die Blogroll aufgenommen werden k?nnen.
Nun, die Antwort lautet: NEIN, danke.
Dienstag, 11. September 2007
und startet ein neues Portal zum Thema Rentenversicherung, den 'Rentenblicker'.
Ziel des neuen Webprotals www.rentenblicker.de ist die Sensibilisierung der Jugendlichen auf die zuk?nftige Rente. Zeitgleich sollen die jungen Menschen im Alter von 16 bis 25 ?ber die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung informiert werden.
Ob nun auch die Deutsche Rentenversicherung gemerkt hat, dass man auf den Nachwuchs zu setzen hat?
Montag, 10. September 2007
Zu guter Letzt in der Artikelserie ?ber die gesetzliche Rentenversicherung kommen wir nun auf den Renten-Antrag. Sehr h?ufig glauben die angehenden Rentner immer noch, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch kommt.
Falsch.
Ohne Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung geht gar nichts. Beachten Sie bitte, dass die Anspr?che gegen?ber der Rentenversicherung erst ab Antragsstellung gilt.
Nach dem Rechtsschutz vom Discounter kommt nun die Kinderunfallversicherung einschlie?lich dem Rechtsschutz beim Einzelhandel.
Die Pressemitteilung der ARAG zur Kooperation mit REWE und Penny liest sich sehr fl?ssig:
Der K?lner Handelskonzern und das D?sseldorfer Versicherungsunternehmen werden ihre innovative und erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen. In ?ber 2.000 PENNY M?rkten bundesweit wird ein neu entwickelter Schutz f?r Kinder angeboten. Der ARAG Kids&Klar Kinderschutz umfasst Versicherungsleistungen bei Unfall, den Rechtsschutz f?r Opfer von Gewaltstraftaten sowie Schutzbriefleistungen. Der Versicherungsschutz kostet 49,00 ? pro Jahr. Dieses Angebot ist ab dem 17. September f?r die Dauer von vier Wochen exklusiv in allen PENNY M?rkten erh?ltlich.
Nun taucht bei mir die Frage nach der Dokumentationspflicht und Beratung auf. Werden an der Kasse des Einzelhandels die Beratungsprotokolle ausgefertigt?
Ich zweifle an der Bedarfsgerechtigkeit des Produktes und an der Beratungsqualit?t des Einzelhandels.
Wenn man mit Frauen ?ber die gesetzliche Rente spricht kommt das Gespr?ch schon fast automatisch auf den Irrglauben, dass Frauen mit 60 in den Ruhestand gehen k?nnten.
Das stimmt nur teilweise.
Nur Frauen, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, k?nnen mit 60 in Ruhestand gehen und erhalten die Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die 15 Jahre Wartezeit erf?llt sind, und ab dem 40 Lebensjahr mindestens 121 Monate mit Pflichtbeitr?gen in die gesetzliche Rentenversicherung belegt sind.
Freitag, 7. September 2007
Mit der Frage ?ber die Hintergr?nde eines t?dlichen Sturzes hatte sich das Bundessozialgericht (AZ: B 2 U 28/06 R B vom 4. 9. 2007) in dem vorliegenden Fall zu befassen.
Ein Kran-Monteur st?rzte von einer 40 Meter hohen Plattform eines Kranes. Pikanterweise wurde der Monteur zuvor wegen einer suizidalen Krise zuerst station?r behandelt und wurde befand sich anschlie?end ambulant psychiatrisch in Behandlung.
Diese psychiatrischen Behandlungen wegen einer suizidalen Krise nahm nun der Rententr?ger, eine Berufsgenossenschaft, zum Anlass den Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente zu verweigern.
Zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht nun entschied:
Verungl?ckt ein Versicherter wie hier unter ungekl?rten Umst?nden an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entf?llt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte T?tigkeit zum Unfallzeitpunkt f?r eine private T?tigkeit unterbrochen oder beendet hatte. Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts, Link gefunden der Handakte
Nach einem Ausflug zur Riester-Rente heute also wieder zu den Irrt?mern und Fehlinformationen ?ber die gesetzliche Rentenversicherung.
Nat?rlich kommen in den Beratungsgespr?chen immer wieder die Fragen zum Babyjahr auf, vor allem die Meinung, dass jedes Babyjahr von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Geld honoriert werden w?rde.
Das ist nur teilweise richtig.
Das Babygeld bekommen nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. F?r alle Frauen, die nach 1921 geboren wurden erhalten diese Kindererziehungszeiten, analog wie die normalen Beitragszeiten, auf dem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung gut geschrieben. Und zwar gibt es f?r Kinder, die vor dem 31.12.1991 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto. F?r alle nach dem 1.1.2002 geborenen Babys gibt es dann drei Jahre auf dem Rentenkonto der Mutter.
Ein Rentenanspruch an die gesetzliche Rentenversicherung besteht allerdings vom Grundsatz nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erf?llt sind. Dabei werden allerdings die Kindererziehungszeiten gewertet.
Donnerstag, 6. September 2007
Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist durch die demografische Entwicklung, immer weniger Beitragszahler stehen einer steigenden Zahl von Rentnern gegen?ber, als kritisch zu betrachten.
Reformen wurden notwendig um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Renten weiter zu gew?hrleisten. Einschnitte im Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung waren die Folge.
Die dadurch entstandene Versorgungsl?cke kann nur durch eine private Altersvorsorge geschlossen werden. Eine M?glichkeit hierzu bietet die am 01.01.2002 eingef?hrte Riester Rente. Durch Zulagen und Steuervorteile unterst?tzt der Staat diese Form der privaten Altersvorsorge. Grundlage f?r die Beitragsh?he ist das steuerpflichtige Einkommen. Dieser Betrag wird dann in f?rderf?hige Sparfonds angelegt. F?rderf?hige Sparfonds sind Rentenversicherungen, Fondssparpl?ne und Banksparpl?ne, die folgende Kriterien erf?llen, die Vertragsdauer muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr gehen, eine vorherige Entnahme ist nicht m?glich.
Die sp?teren Zahlungen d?rfen nur in Form einer monatlichen Rente oder nach einem Auszahlungsplan erfolgen. Die eingezahlten Beitr?ge sowie die staatlichen Zulagen m?ssen am Ende der Laufzeit garantiert sein (wird durch die Bundesanstalt f?r Finanzdienstleistungsaufsicht gepr?ft und zertifiziert). Zus?tzlich bietet der Fondssparplan DWS Riester-Rente eine H?chtsstandssicherung an: Einmal erzielte H?chstst?nde sind zum Rentenbeginn garantiert.
Eine wichtige Rolle bei der Anlagenwahl spielt das Alter des Sparers. Beim Abschluss einer Rentenversicherung steht in der Regel bereits der Auszahlbetrag nach Eintritt des Rentenalters fest.
F?r die meisten Anleger stellt dieser kalkulierbare Wert eine Sicherheit dar. Nachteil, die Rentenversicherung ist nicht so flexibel wie Bank- und Fondssparpl?ne. Der Wechsel des Anbieters oder eine Beitragsminderung sind mit zus?tzlichen Kosten verbunden. Die klassische Rentenversicherung bietet einen garantierten Zinssatz von 2,25 % (Vertr?ge, die vor 2007 abgeschlossen wurden erhalten einen garantierten Zinssatz von 2,75 %) und eine ?berschussbeteiligung.
Mit Fondssparpl?nen k?nnen die h?chsten Renditen erzielt werden, wie die DWS TopRente belegt: Sie erzielte seit Auflage im Jahr 2002 eine
j?hrliche Rendite von gut 11%. Sie sind aber risikoreicher als die anderen staatlich gef?rderten Anlagen. Durch lange Laufzeiten k?nnen die Risiken minimiert werden. Deshalb sollten Riester- Fondssparpl?ne vorrangig von jungen Menschen gew?hlt werden. Der Vorteil gegen?ber Fondssparpl?nen ohne staatliche F?rderung ist, dass kein Verlust der eingezahlten Beitr?ge erfolgt. Von staatlicher Seite wurde hier schon eine Minimierung der Risiken vorgenommen. Das Risiko besteht also nur bei der Rendite. Sollte keine Rendite erzielt werden, betr?gt der Gewinn mit den Zulagen und F?rderungen immerhin bis zu 6 %.
Die H?he der Depotgeb?hren und Ausgabenaufschl?ge sind bereits im Vertrag festgelegt.
Riester-Banksparpl?ne zeichnen sich durch Flexibilit?t, Sicherheit und geringe Kosten aus.
Mit Riester-Banksparpl?nen k?nnen schon bei mittelfristiger Anlagezeit solide Renditen erzielt werden (abh?ngig vom Zinsniveau am Zinsmarkt) und sind deshalb besonders f?r ?ltere Sparer interessant. Leider gibt es noch zu wenig Angebote seitens der Banken.
Vergleiche zwischen den einzelnen Anbietern sollten bei allen Anlageformen durchgef?hrt werden. Das kann sich f?r den Sparer lohnen. Welche Anlageform auch gew?hlt wird, die Riester-Rente bringt dem Sparer allein schon durch die staatlichen Zulagen eine beachtliche Rendite.
Die Frage, wie viel zu der Rente hinzuverdient werden darf, ohne dass es zu einer K?rzung der Renten kommt, ist durchaus wichtig. Landl?ufig geistert f?r die Hinzuverdienstgrenze der Betrag von 400 Euro monatlich durch die K?pfe.
Nur leider ist der Betrag von 400 Euro bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente zu hoch.
Seit dem 1.7.2007 gilt folgendes:
Rentner, die vor dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen und regelm??ig mehr als 350 Euro verdienen, erhalten nur eine Teilrente.
Hierbei gelten folgende Zahlen:
Alte Bundesl?nder
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.836,27 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.379,18 Euro
als 2/3-Teilrente: 922,08 Euro
Neue Bundesl?nder
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.613,99 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.212,23 Euro
als 2/3-Teilrente: 810,46 Euro
Interessant ist nat?rlich auch folgender Satz aus einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung: Wird auch die Hinzuverdienstgrenze f?r die Ein-Drittel-Teilrente ?berschritten, f?llt der Rentenanspruch ganz weg.
Kurz und gut: Wer zuviel hinzuverdient, geht leer aus.
Mittwoch, 5. September 2007
so kommt wahrscheinlich der Bundesfinanzhof (BFH) (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07) ins Spiel.
So auch in diesem Fall einer Frau, welche die Kosten f?r eine k?nstliche Befruchtung als au?ergew?hnliche Belastung steuerlich geltend gemacht hatte.
Zu dem Streit kam es, weil die gesetzliche Krankenversicherung nur dann die Leistungen zur Sterilit?tsbehandlung ?bernommen h?tte, wenn das Paar verheiratet gewesen w?re. Diese Beschr?nkung nach ? 27a Abs. 1 Nr. 3 des F?nften Sozialgesetzbuches (SGB V) ist, wie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 entschieden hatte, verfassungsgem??.
So schreibt der Bundesfinanzhof in seiner Pressemitteilung zu dem Urteil (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07):
Der BFH hatte bisher Aufwendungen einer nicht verheirateten, empf?ngnisunf?higen Frau f?r Sterilit?tsbehandlungen durch IVF auch dann nicht als au?ergew?hnliche Belastung ber?cksichtigt, wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte. Davon ist der BFH jetzt abger?ckt. Zur Begr?ndung verwies er darauf, dass die Empf?ngnisunf?higkeit einer Frau unabh?ngig von ihrem Familienstand eine Krankheit sei. Die Empf?ngnisunf?higkeit werde durch die k?nstliche Befruchtung zwar nicht behoben, sondern nur umgangen. Die steuerliche Abziehbarkeit setze aber keine Heilung voraus, sondern lasse es gen?gen, wenn Aufwendungen die Krankheit ertr?glicher machten, wie dies z.B. bei Aufwendungen f?r Zahnersatz, Brillen, Prothesen oder Rollst?hle anerkannt sei. Auch die f?r verheiratete Frauen m?glicherweise intensivere Zwangslage oder Interessen des Kindeswohls, dem es am besten entspreche, wenn die Eltern miteinander verheiratet seien, rechtfertigten es nicht, den steuerlichen Abzug der Aufwendungen zu versagen. Die Aufwendungen seien zu ber?cksichtigen, soweit die Ma?nahmen zur Sterilit?tsbehandlung in ?bereinstimmung mit den Richtlinien der ?rztlichen Berufsordnungen vorgenommen w?rden.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Man sollte bei Fertilit?tsst?rungen schnellstm?glich heiraten, vor allem dann wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Die Zahl des Tages ist 2000. Gestern wurden 2000 Spam Mails durch unseren Spam-Filter Clean-MX abgefangen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein durchaus interessantes Urteil gef?llt (AZ: XI R 60/04 vom 18.04.07)
Hierbei wollte ein Arzt, dessen zum Betriebsverm?gen geh?rendes Auto w?hrend einer Privatfahrt gestohlen wurde, den Schaden als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, nachdem die Kaskoversicherung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung nicht geleistet hatte.
Wird eine Privatfahrt unternommen, sind die Kosten des Unfalls privat veranlasst und d?rfen den Gewinn nicht mindern. Eine Privatfahrt liegt auch vor, soweit bei einer Betriebsfahrt aus privaten Gr?nden ein Umweg genommen wird. Wird das Fahrzeug gestohlen, gelten dieselben Grunds?tze wie bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug also bei einem privaten Termin entwendet worden, darf der Buchwert des Fahrzeugs den Gewinn nicht mindern. Allerdings sieht der BFH das Abstellen des Fahrzeugs zur ?bernachtung w?hrend einer Betriebsfahrt ebenso wenig als privat veranlasst an wie das Abstellen vor der Wohnung nach R?ckkehr aus dem Betrieb.
Quelle: Pressemitteilung BFH
Eine sehr weit verbreitete Fehlinformation in Bezug auf die Altersrente betrifft die Abschl?ge auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn eine vorzeitige Altersrente bezogen wird. Landl?ufig hat sich die Fehlinformation festgesetzt, dass die Abschl?ge auf die Rente enden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Dem ist nicht so.
Die Abschl?ge auf eine Altersrente, die der Einzelne vor der Regelaltersgrenze bezieht gelten lebenslang. Dies betrifft auch etwaige Renten f?r die Hinterbliebenen.
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