Jedes Jahr kommen sie - die voraussichtlichen Rechengrößen für die
Sozialversicherung des nächsten Jahres.
Ebenso wie jedes Jahr steigen die meisten Werte an, wobei die Steigerungen aufgrund des einheitlichen
Beitragssatzes in der
gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich noch sehr moderat sind.
Hier die Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2009:
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesländer: 5400 Euro im Monat bzw. 64800 Euro pro Jahr
Neue Bundesländern: 4550 Euro im Monat bzw. 54600 Euro pro Jahr
Dabei gelten die oben genannten Werte sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung. Der Durchschnittswert oder besser gesagt das Durchschnittentgelt, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr herangezogen wird, soll im Jahr 2009 30879 Euro betragen.
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3675 Euro monatlich beziehungsweise auf 44100 Euro pro Jahr. Der Wert gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Pflege- und Krankenversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird im Jahr 2009 in den alten und neuen Bundesländern 4050 Euro pro Monat bzw. 48600 Euro pro Jahr betragen.
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße für das Jahr 2009 wird in den alten Bundesländern Bezugsgröße 2520 Euro betragen. Dies ist ein Jahresbetrag von 30240 Euro. In den neuen Bundesländern wird sich die Bezugsgröße auf 2135 Euro pro Monat betragen. Dies entspricht einer jährlichen Bezugsgröße von 25620 Euro.