Nachdem die Versicherungsunternehmen der privaten Krankenversicherung die Einführung geschlechtsunabhängiger Tarife beschlossen hatten, rechnen viele Versicherte und Verbraucherschützer mit steigenden Beiträgen in der PKV. Der Verband der privaten Krankenversicherung rechnet hingegen nicht mit signifikanten Betragserhöhungen im Zuge der Neuausrichtung der Tarife. Für weibliche Versicherte sollen die Tarife sogar günstiger werden.
Geschlechtsunabhängige Beitragsbemessung
Vergangenen Dienstag fiel am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg das Urteil, welches sich auf die gesamte Versicherungsbranche innerhalb von Europa auswirkt und im Speziellen für die Versicherten in der privaten Krankenversicherung von Bedeutung ist. Laut Urteil ist es den privaten Krankenkassen ab sofort untersagt, die Höhe der Krankenkassenbeiträge am Geschlecht des Versicherten zu ermessen. Die Beitragshöhe dürfen Private Krankenversicherungen künftig ausschließlich unabhängig vom Geschlecht festgesetzt werden. Bislang wurde für die Ermittlung des Krankenkassenbeitrags das Geschlecht des Versicherten mit in die Berechnung einbezogen. Frauen müssen in der Regel höhere Beiträge bezahlen als Männer. Dies soll sich nun durch die Einführung von so genannten Unisextarifen ändern.
Während die Mehrheit der Versicherungsunternehmen die Neuregelung positiv aufnimmt, befürchten viele Verbraucherschützer steigende Preise und Beiträge, vor allem für männliche Versicherte. Wie der Verband der privaten Krankenversicherung nun mitteilte, werden die Beiträge lediglich geringfügig ansteigen.
Tarif-Erhöhungen nur geringfügig
Grundsätzlich ausgeschlossen werden dürften leicht steigende Beiträge zwar nicht, doch einen signifikanten Anstieg müssen die Versicherten nicht befürchten. Grund hierfür ist die Versicherungsstruktur der PKV in Deutschland. Da es in der privaten Krankenversicherung rund 60 Prozent männliche und 40 Prozent weibliche Versicherte gibt, kann das Risiko der Frauen problemlos auf die gesamte Versicherungsgemeinschaft aufgeteilt werden. Anders als erwartet sollen also nicht die Beiträge der männlichen Versicherten an das Niveau der Frauen angeglichen werden, sondern umgekehrt: viele Frauen dürfen mit sinkenden Beiträgen rechnen.
Da die Einführung der neuen Unisextarife für alle privaten Krankenversicherungen verpflichtend ist, soll eine spezielle Regelung dazu beitragen, dass die bestehenden Versicherungs-Verträge dem neuen Modell entsprechend umgestellt werden können. Ähnliches sei bereits 2006 geschehen, als im Zuge des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die finanziellen Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft auf Männer und Frauen gleichermaßen aufgeteilt worden waren.
Durch die gleichmäßige Verteilung des Kostenrisikos für Schwanger- und Mutterschaft im Jahr 2006 waren die Krankenkassenbeiträge für Männer im Schnitt um fünf Prozent gestiegen, während die Tarife für Frauen um circa zehn Prozent gesunken waren. Einen ähnliche Effekt erwarten viele Experten nun im Zuge der Einführung von Unisextarifen.
Nicht überall wurde die gesetzlich beschlossene Änderung positiv aufgenommen. Kritiker räumen ein, dass die geschlechtsspezifische Tarifbestimmung durchaus die Gleichberechtigung der Geschlechter berücksichtigt. Die unterschiedliche Lebenserwartung würde schließlich dafür sorgen, dass geschlechtsspezifische Differenzen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen bestehen, die bei der Festsetzung der Tarife berücksichtigt werden müssten.