Vor einiger Zeit berichteten wir über den
rechtlichen Stand von Telefonmarketing.
Inzwischen hat sich auch das Landgericht Hamburg in dem Urteil vom 04.09.2006 (Az.: 312 T 6/06) zu der Thematik geäussert und geht mit seinem Urteil sogar noch einen Schritt weiter als das OLG Frankfurt
(Urteil vom 21. Juli 2005, - 6 U 175/04).
Aus dem
Urteil des LG Hamburg:
"Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Hamburg - St. Georg kann der Antragsteller aus § 1004 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB analog von dem Antragsgegner verlangen, dass dieser es unterlässt, mit dem Antragsteller zu Werbezwecken telefonisch Kontakt aufzunehmen, ohne dass dessen Einverständnis bezüglich einer solchen Kontaktaufnahme vorliegt oder anzunehmen ist.
Denn ein Anruf auch bei einem Unternehmer zu Werbezwecken stellt grundsätzlich einen Eingriff in das „Recht am Unternehmen" dar, gegen den sich der Unternehmer nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog zur Wehr setzen kann (...).
Dass der Unternehmer grundsätzlich auch Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen beanspruchen kann, hat der Gesetzgeber in der Begründung seines Gesetzesentwurfs zur UWG-Novelle 2004 ausdrücklich festgestellt. Er hat dort ausgeführt, dass auch im gewerblichen Bereich oder bei der Ausübung eines selbständigen Berufes telefonische Anrufe zu Werbezwecken nicht ohne weiteres hinzunehmen seien, da sie mit Blick auf die Störung der beruflichen Tätigkeit ebenfalls als belästigend empfunden werden könnten. Anders als beim Verbraucher könne die Interessenlage hier zwar anders sein; dies jedoch nur dann, wenn der Anruf im konkreten Interes-
senbereich des Angerufen liegt.
Daher werde in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung die Telefonwerbung im gewerblichen Bereich auch bei einem vermuteten Einverständnis als zulässig erachtet (Bt-Drucks. 15/1487, Seite 21, zu § 7
Ziffer 2). Dass das Angebot der Frankfurter Unternehmensberatung, für welche der Antragsgegner tätig ist, im Interessenbereich des Antragstellers liegen würde, konnte der Antragsgegner nicht ohne weiteres annehmen. Er konnte mithin von einem vermuteten Einverständnis des Antragstellers mit einem Werbeanruf wie demjenigen vom 15.06.2006 nicht ausgehen."
Marcel Bartels von Mein-Parteibuch.de hat dem Thema Kaltaquise per Telefon eine eigene Rubrik in seinem Blog gewidmet:
Cold Calling
Und nochmals ein Urteil zum Thema Telefonmarketing: Laut OLG Hamm (Az.: 4 U 78/06) müssen unerlaubte Werbeanrufe auf Mobiltelefonen unterbleiben und stellen darüber hinaus eine unlautere Wettbewerbshandlung dar, wenn sie den Mobilfunkteilnehmer unzumu
Aufgenommen: Sep 26, 14:37