Vor einiger Zeit berichteten wir ?ber den
rechtlichen Stand von Telefonmarketing.
Inzwischen hat sich auch das Landgericht Hamburg in dem Urteil vom 04.09.2006 (Az.: 312 T 6/06) zu der Thematik ge?ussert und geht mit seinem Urteil sogar noch einen Schritt weiter als das OLG Frankfurt
(Urteil vom 21. Juli 2005, - 6 U 175/04).
Aus dem
Urteil des LG Hamburg:
"Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Hamburg - St. Georg kann der Antragsteller aus ? 1004 i.V.m. ? 823 Abs. 1 BGB analog von dem Antragsgegner verlangen, dass dieser es unterl?sst, mit dem Antragsteller zu Werbezwecken telefonisch Kontakt aufzunehmen, ohne dass dessen Einverst?ndnis bez?glich einer solchen Kontaktaufnahme vorliegt oder anzunehmen ist.
Denn ein Anruf auch bei einem Unternehmer zu Werbezwecken stellt grunds?tzlich einen Eingriff in das ?Recht am Unternehmen" dar, gegen den sich der Unternehmer nach ?? 823 Abs. 1, 1004 BGB analog zur Wehr setzen kann (...).
Dass der Unternehmer grunds?tzlich auch Schutz vor unerw?nschten Werbeanrufen beanspruchen kann, hat der Gesetzgeber in der Begr?ndung seines Gesetzesentwurfs zur UWG-Novelle 2004 ausdr?cklich festgestellt. Er hat dort ausgef?hrt, dass auch im gewerblichen Bereich oder bei der Aus?bung eines selbst?ndigen Berufes telefonische Anrufe zu Werbezwecken nicht ohne weiteres hinzunehmen seien, da sie mit Blick auf die St?rung der beruflichen T?tigkeit ebenfalls als bel?stigend empfunden werden k?nnten. Anders als beim Verbraucher k?nne die Interessenlage hier zwar anders sein; dies jedoch nur dann, wenn der Anruf im konkreten Interes-
senbereich des Angerufen liegt.
Daher werde in ?bereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung die Telefonwerbung im gewerblichen Bereich auch bei einem vermuteten Einverst?ndnis als zul?ssig erachtet (Bt-Drucks. 15/1487, Seite 21, zu ? 7
Ziffer 2). Dass das Angebot der Frankfurter Unternehmensberatung, f?r welche der Antragsgegner t?tig ist, im Interessenbereich des Antragstellers liegen w?rde, konnte der Antragsgegner nicht ohne weiteres annehmen. Er konnte mithin von einem vermuteten Einverst?ndnis des Antragstellers mit einem Werbeanruf wie demjenigen vom 15.06.2006 nicht ausgehen."
Marcel Bartels von Mein-Parteibuch.de hat dem Thema Kaltaquise per Telefon eine eigene Rubrik in seinem Blog gewidmet:
Cold Calling
Und nochmals ein Urteil zum Thema Telefonmarketing: Laut OLG Hamm (Az.: 4 U 78/06) m?ssen unerlaubte Werbeanrufe auf Mobiltelefonen unterbleiben und stellen dar?ber hinaus eine unlautere Wettbewerbshandlung dar, wenn sie den Mobilfunkteilnehmer unzumu
Aufgenommen: Sep 26, 14:37