Nun, vor ?ber einem Jahr waren die beiden Kontrahenten
HUK Coburg und der Makler Claus-Dieter Gorr schon einmal im juristischen Nahkampf gegen?ber gestanden.
Anscheinend will die HUK Coburg die damaligen Ausseinandersetzungen nun doch noch etwas fortf?hren:
Gestern ver?ffentlichte die Pressestelle der HUK Coburg folgende
Pressemitteilung:
Landgericht K?ln best?tigt: Erneuter Wettbewerbsversto? des Maklers Gorr
Ein von dem Versicherungsmakler Claus-Dieter Gorr ?ber seine Gesellschaften GVM Gorr und Partner GmbH und PremiumCircle Deutschland GmbH im Internet angebotener Vergleich von privaten Krankenversicherungen ist irref?hrend und damit wettbewerbswidrig. Mit dieser Begr?ndung best?tigte das Landgericht K?ln in einem Urteil vom 31. August 2006 (Az 31 O 514/06) eine von der HUK-COBURG-Krankenversicherung erwirkte einstweilige Verf?gung gegen Gorr und wies dessen Widerspruch zur?ck.
In dem untersagten Online-Vergleich konnten Interessenten 14 verschiedene Einzelkriterien mit Noten von ?sehr wichtig" bis ?nachrangig" bewerten. Die Nutzer des Vergleichs konnten dadurch den Eindruck bekommen, ein individuell auf ihre Bed?rfnisse zugeschnittenes Angebot zu erhalten. Tats?chlich brachten Test-Vergleiche mit unterschiedlichen Vorgaben - ?sparsamer Kunde", ?optimiertes Angebot" und ?Luxuskunde" - jeweils dieselben Tarife auf den ersten beiden Pl?tzen. Einmal wurde sowohl bei der Einstellung ?sparsamer Kunde" als auch bei der Einstellung ?Luxuskunde" in identisches Gesamtergebnis auf den ersten vier Pl?tzen ermittelt.
Gorr r?umte ein, dass der Online-Vergleich ausschlie?lich den Leistungsumfang der Tarife vergleicht und dementsprechend der Tarif mit dem umfassendsten Leistungsspektrum regelm??ig den ersten Rang erreicht. Damit aber l?uft das Ergebnis des Vergleichs auch nach Auffassung des Gerichts insbesondere den Bed?rfnissen des sparsamen Kunden entgegen.
Der Versicherungsmakler Gorr und seine von ihm betriebenen Unternehmen PremiumRating GmbH und GVM Gorr und Partner GmbH waren bereits vor Jahresfrist in einem Rechtsstreit mit der HUK-COBURG-Krankenversicherung unterlegen. Seinerzeit hatte PremiumRating einen Leistungsvergleich entwickelt, in dem die Tarife mehrerer Anbieter f?r die Krankenvollversicherung in nicht nachvollziehbarer Weise als ?nicht empfehlenswert" eingestuft wurden. Die HUK-COBURG-Krankenversicherung erwirkte wegen erheblicher Zweifel an der Objektivit?t und Unabh?ngigkeit des Ratings von Gorr einstweilige Verf?gungen, die Gorr schlie?lich anerkannte.
Mein Kommentar zu diesen Vorg?ngen:
F?r Versicherungsmakler ist es sehr schwierig, die optimale
private Krankenversicherung f?r den Kunden zu finden. Nat?rlich spielt f?r mich die Frage nach den Leistungen die wichtigste Rolle. So hatte auch der BGH vor kurzem mit den beiden Urteilen (
IV ZR 192/04 und
IV ZR 305/04) (
Wir berichteten) meine Auffassung zu diesem Thema best?tigt.
Ein Leitsatz aus den Urteilen lautet:
Vielmehr haftet der Versicherer bei der privaten Krankenversicherung nach ? 178b Abs. 1 VVG nur "im vereinbarten Umfang" f?r Aufwendungen f?r medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen und f?r sonst vereinbarte Leistungen.
Wenn nun ein Makler Tarife und Gesellschaften mit den umfassendsten Leistungspektren anbietet, so ist das meiner Meinung nach nur legitim und vern?nftig.
Auch zu dem Thema
"Geiz ist Geil" in der privaten Krankenversicherung hatte ich bereits vor einiger Zeit hier einen Beitrag geschrieben.
Ein Gedanke schiebt sich da immer mehr in den Vordergrund:
Werden hier die Rechtsmittel der Abmahnung und einstweilige Verf?gung etwa dazu benutzt, um missliebige Aussagen ?ber die Leistungsf?higkeit einer Versicherungsgesellschaft zu unterbinden?
Die Abmahnungs-Welle der Burda-Tochter Ino24 gegen diverse Google Adwords Werbende wegen Werbeaussagen wie PKV Online Beratung: Private Krankenversicherungen Vergleichen und bares Geld sparen bewegt die Beteiligten noch immer. Wir hatten ja bereits ?
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Manchmal ist es wirklich verwunderlich, womit sich Unternehmen besch?ftigen k?nnen. Die einen ?berziehen Google Adwords Werbende wegen Begriffen wie 'PKV Online Vergleich' oder 'PKV Online Beratung' mit einer Klageflut, ohne dass dabei die Begriffe 'Onl
Aufgenommen: Jan 27, 23:59