Nun kommt also doch noch Bewegung in die Gesundheitsreform 2006:
Am gestrigen Abend einigten sich die Spitzen der
Großen Koalition auf den 'Fahrplan zur Gesundheitsreform.
Die
entsprechende Pressemitteilung haben wir im Volltext hier veröffentlicht:
Einigung bei der Gesundheitsreform
Die Koalitionsparteien haben sich auf die Ausgestaltung und den Zeitplan der Gesundheitsreform geeinigt. Die Zusatzbeiträge der Kassen sollen ein Prozent nicht übersteigen. Der Start des Gesundheitsfonds wird auf den 1. Januar 2009 verschoben.
Die Koalition habe sich auf eine weitreichende Gesundheitsreform geeinigt, die das deutsche Gesundheitssystem strukturell umgestalten werde. Dies erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach siebenstündiger Verhandlung in der Nacht zum 5. Oktober.
Die verschiedenen Komponenten starten gleichzeitig
Die Einführung des Gesundheitsfonds erst 2009 habe den Vorteil, dass gleichzeitig der Risikostrukturausgleich und eine neue Gebührenordnung für Ärzte in Kraft trete, so die Kanzlerin.
Der Gesundheitsfonds gewährleistet eine gerechtere Verteilung. Die Finanzlage einer Kasse wird nicht mehr davon abhängen, ob sie gut oder gering verdienende, kranke oder gesunde Mitglieder hat. "Hundert Prozent des Beitragsaufkommens werden in einen Ausgleich geführt", sagte Merkel.
Jede Krankenkasse erhält für ihre Versicherten einen Pauschalbetrag aus dem Fonds. Dieser richtet sich nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren. Hat eine Kasse besonders viele ältere Mitglieder, erhält sie höhere Zuweisungen aus dem Fonds. Damit wird das Solidarprinzip des Gesundheitssystems gestärkt.
Keine Überforderung der Versicherten
Um mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit ins Gesundheitssystem zu bringen, können die Krankenkassen künftig Abschläge gewähren oder Zusatzbeiträge erheben. Wenn eine Kasse gut wirtschaftet, kann sie ihren Versicherten einen Teil des Beitrags erlassen. Kommt sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, soll sie zusätzliche Beiträge erheben können.
Um die Versicherten nicht finanziell zu überfordern, wird dieser Zusatzbeitrag auf ein Prozent des Einkommens des Versicherten reduziert. Allerdings können monatlich bis zu acht Euro Zusatzbeitrag erhoben werden, pauschal für alle Versicherten ohne Einkommensprüfung.
Private Kassen müssen Basistarif anbieten
Beim Wechsel zwischen privaten Kassen wird es eine Mitnahme der Altersrückstellungen geben. Das heißt, der Versicherte kann den für ihn zurückgestellten Kapitalstock in die neue private Kasse mitnehmen. Die Portabilität wird es aber bei einem Wechsel in eine öffentliche Kasse nicht geben.
Merkel betonte erneut, eines der zentralen Ziele der Reform sei, "dass alle Bürgerinnen und Bürger versichert sind". Dazu werden auch die privaten Kassen beitragen. Sie müssen künftig einen so genannten Basistarif anbieten. Dieser darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten.
Wenn dieser Tarif den Versicherten finanziell überfordert, halbiert sich der Beitrag. Das ist dann der Fall, wenn er durch den Beitrag in die Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches rutscht.
Gesetzentwurf bereits im Oktober
Der Gesetzgebungsprozess könne nun in seine Endphase eintreten. Noch im Oktober will das Kabinett einen Gesetzesentwurf vorlegen, kündigte Merkel an. Danach folgen die Beratungen im Bundestag.
Nun die
Gesundheitsreform wird uns und vor allem die Gerichte in der nächsten Zeit durchaus beschäftigen.