Nun kommt also doch noch Bewegung in die Gesundheitsreform 2006:
Am gestrigen Abend einigten sich die Spitzen der
Gro?en Koalition auf den 'Fahrplan zur Gesundheitsreform.
Die
entsprechende Pressemitteilung haben wir im Volltext hier ver?ffentlicht:
Einigung bei der Gesundheitsreform
Die Koalitionsparteien haben sich auf die Ausgestaltung und den Zeitplan der Gesundheitsreform geeinigt. Die Zusatzbeitr?ge der Kassen sollen ein Prozent nicht ?bersteigen. Der Start des Gesundheitsfonds wird auf den 1. Januar 2009 verschoben.
Die Koalition habe sich auf eine weitreichende Gesundheitsreform geeinigt, die das deutsche Gesundheitssystem strukturell umgestalten werde. Dies erkl?rte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach siebenst?ndiger Verhandlung in der Nacht zum 5. Oktober.
Die verschiedenen Komponenten starten gleichzeitig
Die Einf?hrung des Gesundheitsfonds erst 2009 habe den Vorteil, dass gleichzeitig der Risikostrukturausgleich und eine neue Geb?hrenordnung f?r ?rzte in Kraft trete, so die Kanzlerin.
Der Gesundheitsfonds gew?hrleistet eine gerechtere Verteilung. Die Finanzlage einer Kasse wird nicht mehr davon abh?ngen, ob sie gut oder gering verdienende, kranke oder gesunde Mitglieder hat. "Hundert Prozent des Beitragsaufkommens werden in einen Ausgleich gef?hrt", sagte Merkel.
Jede Krankenkasse erh?lt f?r ihre Versicherten einen Pauschalbetrag aus dem Fonds. Dieser richtet sich nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren. Hat eine Kasse besonders viele ?ltere Mitglieder, erh?lt sie h?here Zuweisungen aus dem Fonds. Damit wird das Solidarprinzip des Gesundheitssystems gest?rkt.
Keine ?berforderung der Versicherten
Um mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit ins Gesundheitssystem zu bringen, k?nnen die Krankenkassen k?nftig Abschl?ge gew?hren oder Zusatzbeitr?ge erheben. Wenn eine Kasse gut wirtschaftet, kann sie ihren Versicherten einen Teil des Beitrags erlassen. Kommt sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, soll sie zus?tzliche Beitr?ge erheben k?nnen.
Um die Versicherten nicht finanziell zu ?berfordern, wird dieser Zusatzbeitrag auf ein Prozent des Einkommens des Versicherten reduziert. Allerdings k?nnen monatlich bis zu acht Euro Zusatzbeitrag erhoben werden, pauschal f?r alle Versicherten ohne Einkommenspr?fung.
Private Kassen m?ssen Basistarif anbieten
Beim Wechsel zwischen privaten Kassen wird es eine Mitnahme der Altersr?ckstellungen geben. Das hei?t, der Versicherte kann den f?r ihn zur?ckgestellten Kapitalstock in die neue private Kasse mitnehmen. Die Portabilit?t wird es aber bei einem Wechsel in eine ?ffentliche Kasse nicht geben.
Merkel betonte erneut, eines der zentralen Ziele der Reform sei, "dass alle B?rgerinnen und B?rger versichert sind". Dazu werden auch die privaten Kassen beitragen. Sie m?ssen k?nftig einen so genannten Basistarif anbieten. Dieser darf den H?chstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht ?berschreiten.
Wenn dieser Tarif den Versicherten finanziell ?berfordert, halbiert sich der Beitrag. Das ist dann der Fall, wenn er durch den Beitrag in die Hilfsbed?rftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches rutscht.
Gesetzentwurf bereits im Oktober
Der Gesetzgebungsprozess k?nne nun in seine Endphase eintreten. Noch im Oktober will das Kabinett einen Gesetzesentwurf vorlegen, k?ndigte Merkel an. Danach folgen die Beratungen im Bundestag.
Nun die
Gesundheitsreform wird uns und vor allem die Gerichte in der n?chsten Zeit durchaus besch?ftigen.