Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Gesundheitsreform oder offizell 'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz–GKV-WSG)'
Auf
542 Seiten werden die geistigen Ergüsse und Ideen der Beteiligten in dem
Referenten-Entwurf zusammengefasst. Ein Zitat des ehemaligen amerikanischen Präsidenten
Dwight D. Eisenhower:
Was nicht auf einer einzigen Manuskriptseite zusammengefaßt werden kann, ist weder durchdacht noch entscheidungsreif.
Gleichwohl, hier die wichtigsten Punkte des Entwurfs:
Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse:
Die gesetzlichen Krankenkassen bestimmen nicht mehr selbst über die Höhe der Beiträge. Künftig werden die Beiträge von der Regierung festgelegt. Ab 1.1.2009 soll durch den Gesundheitsfonds zusätzliche Sicherheit erlangt werden. Wenn das Geld der Krankenkassen nicht ausreichen sollte, so dürfen Zusatzprämien erhoben werden.
Zusatzprämie:
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen, wenn die Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht ausreichen sollten, eine Zusatzprämie erheben. Die Zusatzprämie ist auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. Maximal soll die Zusatzprämie acht Euro betragen.
Finanzausgleich:
Einer der Knackpunkte in den Verhandlungen über die Gesundheitsreform war der Finanzausgleich. Vom Grundsatz her sollen künftig Belastungen nach einer Übergangsphase zu 100 Prozent ausglichen werden. Eine Angleichung soll in 'kleinen' Schritten erfolgen, wobei die genauen Zahlen durch ein Gutachten festgelegt werden sollen.
Insolvenzen von Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen zu mehr Wettbewerb gezwungen werden. Kleine Krankenkassen werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben, mit größeren Krankenkassen fusionieren müssen. Zukünftig werden laut dem Entwurf
[...] alle Krankenkassen für insolvenzfähig erklärt. Damit kann künftig über das Vermögen jeder Krankenkasse das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Bisher war dies nur für bundesunmittelbare Krankenkassen der Fall sowie für die landesunmittelbaren Krankenkassen, bei denen das zuständige Land nicht von der Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO Gebrauch gemacht hatte.
Private Krankenversicherungen:
Der
Basistarif hatte ja schon die Gemüter der Medien und vor allem der privaten Krankenversicherer erhitzt. So muss die PKV zukünftig einen Basistarif anbieten.
Alterungsrückstellungen:
Die
Alterungsrückstellungen dürfen zukünftig beim Wechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen privaten Krankenversicherung mitgenommen werden. Die volle Portabilität der Alterungsrückstellungenen gilt allerdings nur innerhalb des neuen Basistarifs. Wenn ein höherwertiger Versicherungsschutz vorliegt, so ist die Mitnahme auf die Summe begrenzt, welche der Versicherte mitnehmen könnte, wenn er im Basistarif versichert wäre.
Wechsel in die private Krankenkasse:
Anders als bisher kann nur noch in die private Krankenkasse wechseln, wer drei Jahren in Folge die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 47.250 Euro Jahreseinkommen überschreitet. Diese Regelung soll rückwirkend zum 4.Juli 2006 eingeführt werden, um eine 'Massenflucht' aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu verhindern.
Kurz und gut, wir bewegen uns meiner Meinung nach mit dieser Gesundheitsreform weg von der
Marktwirtschaft und dem gesunden Wettbewerb im Gesundheitswesen hin zur
Planwirtschaft. Die Folgen der Planwirtschaft sind uns allen spätestens seit den Zeiten des Kalten Krieges bekannt.
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