Nun haben wir es schwarz auf wei?: Die Gesundheitsreform oder offizell 'Entwurf eines Gesetzes zur St?rkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV Wettbewerbsst?rkungsgesetz?GKV-WSG)'
Auf
542 Seiten werden die geistigen Erg?sse und Ideen der Beteiligten in dem
Referenten-Entwurf zusammengefasst. Ein Zitat des ehemaligen amerikanischen Pr?sidenten
Dwight D. Eisenhower:
Was nicht auf einer einzigen Manuskriptseite zusammengefa?t werden kann, ist weder durchdacht noch entscheidungsreif.
Gleichwohl, hier die wichtigsten Punkte des Entwurfs:
Beitr?ge zur gesetzlichen Krankenkasse:
Die gesetzlichen Krankenkassen bestimmen nicht mehr selbst ?ber die H?he der Beitr?ge. K?nftig werden die Beitr?ge von der Regierung festgelegt. Ab 1.1.2009 soll durch den Gesundheitsfonds zus?tzliche Sicherheit erlangt werden. Wenn das Geld der Krankenkassen nicht ausreichen sollte, so d?rfen Zusatzpr?mien erhoben werden.
Zusatzpr?mie:
Die gesetzlichen Krankenkassen d?rfen, wenn die Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht ausreichen sollten, eine Zusatzpr?mie erheben. Die Zusatzpr?mie ist auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. Maximal soll die Zusatzpr?mie acht Euro betragen.
Finanzausgleich:
Einer der Knackpunkte in den Verhandlungen ?ber die Gesundheitsreform war der Finanzausgleich. Vom Grundsatz her sollen k?nftig Belastungen nach einer ?bergangsphase zu 100 Prozent ausglichen werden. Eine Angleichung soll in 'kleinen' Schritten erfolgen, wobei die genauen Zahlen durch ein Gutachten festgelegt werden sollen.
Insolvenzen von Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen zu mehr Wettbewerb gezwungen werden. Kleine Krankenkassen werden, um wettbewerbsf?hig zu bleiben, mit gr??eren Krankenkassen fusionieren m?ssen. Zuk?nftig werden laut dem Entwurf
[...] alle Krankenkassen f?r insolvenzf?hig erkl?rt. Damit kann k?nftig ?ber das Verm?gen jeder Krankenkasse das Insolvenzverfahren er?ffnet werden. Bisher war dies nur f?r bundesunmittelbare Krankenkassen der Fall sowie f?r die landesunmittelbaren Krankenkassen, bei denen das zust?ndige Land nicht von der Regelung des ? 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO Gebrauch gemacht hatte.
Private Krankenversicherungen:
Der
Basistarif hatte ja schon die Gem?ter der Medien und vor allem der privaten Krankenversicherer erhitzt. So muss die PKV zuk?nftig einen Basistarif anbieten.
Alterungsr?ckstellungen:
Die
Alterungsr?ckstellungen d?rfen zuk?nftig beim Wechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen privaten Krankenversicherung mitgenommen werden. Die volle Portabilit?t der Alterungsr?ckstellungenen gilt allerdings nur innerhalb des neuen Basistarifs. Wenn ein h?herwertiger Versicherungsschutz vorliegt, so ist die Mitnahme auf die Summe begrenzt, welche der Versicherte mitnehmen k?nnte, wenn er im Basistarif versichert w?re.
Wechsel in die private Krankenkasse:
Anders als bisher kann nur noch in die private Krankenkasse wechseln, wer drei Jahren in Folge die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 47.250 Euro Jahreseinkommen ?berschreitet. Diese Regelung soll r?ckwirkend zum 4.Juli 2006 eingef?hrt werden, um eine 'Massenflucht' aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu verhindern.
Kurz und gut, wir bewegen uns meiner Meinung nach mit dieser Gesundheitsreform weg von der
Marktwirtschaft und dem gesunden Wettbewerb im Gesundheitswesen hin zur
Planwirtschaft. Die Folgen der Planwirtschaft sind uns allen sp?testens seit den Zeiten des Kalten Krieges bekannt.
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