In der Sitzung des
Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007 festgesetzt.
Die
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern gleich. Sie beträgt, wie bisher, bei 63.000, 00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern steigt die BBG der
Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.
Die Grundlage für die Berechnung von vielen Werten in der Sozialversicherung,
die Bezugsgröße, bleibt in den westlichen Bundesländern in Höhe von 2.450,00 Euro je Monat erhalten, in den östlichen Ländern steigt die Bezugsgröße auf 2.100,00 Euro monatlich.
Das
Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 wird auf 29.488,00 Euro festgelegt.
Die
Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2007 auf 47.700, 00 Euro festgelegt.
Die oben genannten Werte sind bis zur zur Verabschiedung durch den Bundesrat
voraussichtliche Werte.