In der Sitzung des
Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengr??en der Sozialversicherung f?r das Jahr 2007 festgesetzt.
Die
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesl?ndern gleich. Sie betr?gt, wie bisher, bei 63.000, 00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesl?ndern steigt die BBG der
Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.
Die Grundlage f?r die Berechnung von vielen Werten in der Sozialversicherung,
die Bezugsgr??e, bleibt in den westlichen Bundesl?ndern in H?he von 2.450,00 Euro je Monat erhalten, in den ?stlichen L?ndern steigt die Bezugsgr??e auf 2.100,00 Euro monatlich.
Das
Durchschnittsentgelt f?r das Jahr 2007 wird auf 29.488,00 Euro festgelegt.
Die
Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird f?r das Jahr 2007 auf 47.700, 00 Euro festgelegt.
Die oben genannten Werte sind bis zur zur Verabschiedung durch den Bundesrat
voraussichtliche Werte.