Eine Folge hat die
Gesundheitsreform 2006 aka
GröRaZ aka
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz–GKV-WSG) jetzt schon:
Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse sind verunsichert.
Es ist unklar, ab welchem Stichtag Kündigungen der GKV durch die gesetzlichen
Krankenversicherungen noch nach der alten Regelung, sprich nach einem Jahr Überschreitung der Jahresarbeits-Entgeltgrenze, anerkannt werden. Auch herrscht Verunsicherung bei den Versicherten, ab welchem Zeitpunkt der Nachweis geführt werden muss, dass die Jahresarbeits-Entgeltgrenze bereits drei Jahre überschritten wurde.
Dieser Stichtag für die Kündigung der GKV ist der 27. Oktober 2006.
Wer nach diesem Stichtag als freiwillig Versicherter seine gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hat, muss zuerst der Krankenversicherung nachweisen, dass er bereits die Vorgabe der GröRaZ, drei Jahre in Folge Überschreitung der Jahresarbeits-Entgeltgrenze, erfüllt hat.
Die Gesundheitsreform 2006 (nennen wir das Kind beim Namen: Ein Kompromiss des Kompromisses zu dem Kompromiss) bietet schon wieder etwas neues: Der Stichtag für den Wechsel aus der GKV in die Pirvate Krankenversicherung wurde erneut verschoben. Nachde
Aufgenommen: Jan 16, 16:17