Eine Folge hat die
Gesundheitsreform 2006 aka
Gr?RaZ aka
Gesetz zur St?rkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV Wettbewerbsst?rkungsgesetz?GKV-WSG) jetzt schon:
Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse sind verunsichert.
Es ist unklar, ab welchem Stichtag K?ndigungen der GKV durch die gesetzlichen
Krankenversicherungen noch nach der alten Regelung, sprich nach einem Jahr ?berschreitung der Jahresarbeits-Entgeltgrenze, anerkannt werden. Auch herrscht Verunsicherung bei den Versicherten, ab welchem Zeitpunkt der Nachweis gef?hrt werden muss, dass die Jahresarbeits-Entgeltgrenze bereits drei Jahre ?berschritten wurde.
Dieser Stichtag f?r die K?ndigung der GKV ist der 27. Oktober 2006.
Wer nach diesem Stichtag als freiwillig Versicherter seine gesetzliche Krankenversicherung gek?ndigt hat, muss zuerst der Krankenversicherung nachweisen, dass er bereits die Vorgabe der Gr?RaZ, drei Jahre in Folge ?berschreitung der Jahresarbeits-Entgeltgrenze, erf?llt hat.
Die Gesundheitsreform 2006 (nennen wir das Kind beim Namen: Ein Kompromiss des Kompromisses zu dem Kompromiss) bietet schon wieder etwas neues: Der Stichtag f?r den Wechsel aus der GKV in die Pirvate Krankenversicherung wurde erneut verschoben. Nachde
Aufgenommen: Jan 16, 16:17