Das OLG Saarbr?cken hat bereits vor sechs Monaten ein doch bemerkenswertes Urteil (AZ.: 5 U 53/06-5 vom 19.07.2006) gef?llt.
In dem Rechtsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem Kunden um Behandlungskosten und Leistungen aus einer Krankentagegeld-Versicherung. Der Versicherungsnehmer, selbst?ndiger Versicherungsvermittler, hat sich von einem Arzt der keine Praxisr?umlichkeiten unterhielt, behandeln lassen.
Der Arzt stellte wiederholt Arbeitsunf?higkeit fest. Die
private Krankenversicherung leistete im vollen Umfang in H?he von 29.127,19 EUR, pr?fte im Nachgang allerdings die Rechtm??igkeit der Kosten. Die Krankenversicherung forderte die Kosten von dem Versicherungsnehmer zur?ck, und bekam in dem Berufungsverfahren vor dem OLG Saarbr?cken (AZ.: 5 U 53/06-5 vom 19.07.2006) Recht.
Einige interessante Passagen aus dem
Urteil des OLG Saarbr?cken:
[...]Die in den Versicherungsbedingungen vorgesehene Beschr?nkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ?rztliche Heilma?nahmen durch einen niedergelassenen Arzt, die einen Risikoausschluss und keine Obliegenheit enth?lt, ist wirksam.
Ein Arzt, der sich nicht mehr ?ffentlich erkennbar der Allgemeinheit zur ?rztlichen Versorgung in einer selbst?ndigen Praxis anbietet, ist kein niedergelassener Arzt. [...]
In dem Artikel '
Darum pr?fe wer sich bindet ... die AVB der privaten Krankenversicherung' hatten wir ja bereits schon einmal auf die Problematik der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung hingewiesen.