Dieser Frage ging das LG Coburg in einer Entscheidung vom 18. Oktober 2006 (Az.: 11 O 220/06) im Zusammenhang mit der Klage um Leistung aus einer Lebensversicherung nach.
Hintergrund der Klage vor dem Landgericht Coburg war, wie so h?ufig, der R?cktritt einer
Lebensversicherung vom Vertrag basierend auf
vorvertraglicher Anzeigepflicht-Verletzung.
In dem vorliegenden Fall hatte die Mutter des Kl?gers, eine Raucherin, in dem Antrag auf
Lebensversicherung die Frage der Nikotinsucht verneint. Kurz nach Antragsstellung wurde bei der Frau Lungenkrebs diagnostiziert, an dessen Folgen sie auch verstarb.
Erst diese Diagnose hatte die Dame dazu veranlasst, dem blauen Dunst abzuschw?ren. Gegen?ber den behandelnden Medizinern r?umte die Frau ein, schon seit etlichen Jahren geraucht zu haben.
Aufgrund dieser Informationen verweigerte die
Lebensversicherung dem Sohn als Erben die Auszahlung der Versicherungssumme in H?he von 26.000 Euro.
Zurecht, wie das LG Coburg urteilte. Das Urteil ist rechtskr?ftig.