Manchmal ist es wirklich verwunderlich, womit sich Unternehmen beschäftigen können.
Die einen überziehen Google Adwords Werbende wegen Begriffen wie '
PKV Online Vergleich' oder '
PKV Online Beratung' mit einer
Klageflut, ohne dass dabei die Begriffe 'Online', 'Vergleich' oder 'Online Beratung' an sich höchstrichterlich geklärt sind.
Versicherungsgesellschaften untersagen Maklern, dass sie sich selbst eine Arbeitserleichterung und Ratings anhand von Leistungsaussagen zu generieren und diese, der
Gesellschaft unangenehmen Ratings, zu bewerben.
Wiederum andere streiten sich darum, wer nun der Marktführer für Versicherungs-Vergleichssoftware ist.
So erließ das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen ein Maklerpool, der auch Online-Vergleichsrechner für diverse Versicherungs-Sparten bereitstellt. In dieser einstweiligen Verfügung wird es dem Anbieter der Online-Vergleichsrechner untersagt, sich selbst als Marktführer im Geschäftsverkehr zu präsentieren, wobei die Klägerin, ein renommiertes Software-Haus im Bereich der Vergleichsrechner den Online-Bereich anscheinend aus geschäftspolitischen und urheberrechtlichen Gründen nicht abdecken möchte.
Ein Wort an die streitenden Parteien:
Ein kurzes Telefonat hätte mehr bewirkt als der juristische Dampfhammer und hätte sicherlich auch manche Synergieeffekte zu Tage gefördert.
Und noch ein weiteres Wort an den beklagten Maklerpool:
Es missfällt mir, dass Kooperationspartner per e-Mail angeschrieben werden. Vor allem wenn in diesen Mails eine abwertende Stimmung gegen den Kontrahenten und Konkurenten gemacht wird.
Abmahnungen gehören anscheinend zum guten Ton in der heutigen Wirtschaftswelt, vor allem im Bereich des Internets. Da wird der Anwalt konsultiert, anstatt eines Anrufes, um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen. Es wird über strittige Begriffe wie P
Aufgenommen: Jun 05, 12:34