Manchmal ist es wirklich verwunderlich, womit sich Unternehmen besch?ftigen k?nnen.
Die einen ?berziehen Google Adwords Werbende wegen Begriffen wie '
PKV Online Vergleich' oder '
PKV Online Beratung' mit einer
Klageflut, ohne dass dabei die Begriffe 'Online', 'Vergleich' oder 'Online Beratung' an sich h?chstrichterlich gekl?rt sind.
Versicherungsgesellschaften untersagen Maklern, dass sie sich selbst eine Arbeitserleichterung und Ratings anhand von Leistungsaussagen zu generieren und diese, der
Gesellschaft unangenehmen Ratings, zu bewerben.
Wiederum andere streiten sich darum, wer nun der Marktf?hrer f?r Versicherungs-Vergleichssoftware ist.
So erlie? das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verf?gung gegen ein Maklerpool, der auch Online-Vergleichsrechner f?r diverse Versicherungs-Sparten bereitstellt. In dieser einstweiligen Verf?gung wird es dem Anbieter der Online-Vergleichsrechner untersagt, sich selbst als Marktf?hrer im Gesch?ftsverkehr zu pr?sentieren, wobei die Kl?gerin, ein renommiertes Software-Haus im Bereich der Vergleichsrechner den Online-Bereich anscheinend aus gesch?ftspolitischen und urheberrechtlichen Gr?nden nicht abdecken m?chte.
Ein Wort an die streitenden Parteien:
Ein kurzes Telefonat h?tte mehr bewirkt als der juristische Dampfhammer und h?tte sicherlich auch manche Synergieeffekte zu Tage gef?rdert.
Und noch ein weiteres Wort an den beklagten Maklerpool:
Es missf?llt mir, dass Kooperationspartner per e-Mail angeschrieben werden. Vor allem wenn in diesen Mails eine abwertende Stimmung gegen den Kontrahenten und Konkurenten gemacht wird.
Abmahnungen geh?ren anscheinend zum guten Ton in der heutigen Wirtschaftswelt, vor allem im Bereich des Internets. Da wird der Anwalt konsultiert, anstatt eines Anrufes, um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen. Es wird ?ber strittige Begriffe wie P
Aufgenommen: Jun 05, 12:34