Die
Kaufmännische Krankenkasse (KKH) hat ein Rechtsgutachten bezüglich des Gesundheitsfonds, der ja ein Teil der Gesundheitsreform 2006 ist, in Auftrag gegeben.
Dieses Rechtsgutachten des Prof. Dr. Schwerdtfeger mit dem Grundtenor 'Schuldenfreie Krankenkassen dürfen nicht zum Schuldenabbau herangezogen werden' spricht deutliche Worte:
[...] In seinem Gutachten geht Professor Schwerdtfeger davon aus, dass die fristgemäße Entschuldung zu allererst Sache der einschlägig verschuldeten Krankenkassen sei. Eine Solidarhilfe der unverschuldeten Krankenkassen und damit eine Belastung von deren Mitgliedern komme nur ganz eingeschränkt in Betracht.
Auf keinen Fall dürfe die finanzielle Bereinigung der Misere ausschließlich den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Vielmehr seien mit einer Heranziehung der Kreditgeber und des Staates als Mitbeteiligte alternative Finanzierungsmöglichkeiten gegeben, die nicht unberücksichtigt bleiben dürften. Mit der Aufnahme der Kredite hätten die Krankenkassen gegen das Gesetz verstoßen. Auf diese rechtswidrigen Fehlentwicklungen hätten die Aufsichtsbehörden nicht rechtzeitig und nicht mit der gebotenen Entschlossenheit reagiert.
Noch stärker hervor hebt der Verfassungsrechtler die Mitbeteiligung der Kreditgeber. Diese seien ungewöhnliche Kreditrisiken eingegangen und würden durch eine Ablösung ihrer Darlehen zum vollen Wert statt zum signifikant niedrigeren wirtschaftlichen Wert aus Mitteln der Beitragszahler begünstigt. Stattdessen hätte der Gesetzgeber eine "schmerzhafte" Beteiligung der Kreditgeber vorsehen können.
Wenn der Gesetzgeber davon absehen will, könne er nicht allein die Beitragszahler und dabei insbesondere die Mitglieder unverschuldeter Kassen mit dem Schuldenausgleich belasten. [...]
aus der Pressemitteilung der KKH
Sollte sich der Gesundheitsfonds etwa zum zweiten 'Merkel-Murks' oder besser 'Ulla-Murks' entwickeln? Dem ersten Stückwerk Gesundheitsreform 2006 oder auch GröRaZ genannt steht ja in wenigen Tagen die Lesung im Bundestag bevor.
Die Zusammenfassung des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Schwerdtfeger steht
hier als PDF-Dokument zum Download bereit.