Die Gesundheitsreform wurde am
2.2.2007 im Bundestag beschlossen. Nun wartet dieser Reform-Moloch auf die Best?tigung durch den Bundesrat am 16.2.2007.
Aber welche Folgen hat die Gesundheitsreform 2007 denn nun wirklich auf die Mitb?rgerinnen und Mitb?rger? Und vor allem wann kommen denn die ersten Ver?nderungen?
Diese Antworten findet man in der
Drucksache 16/4200. Z?rtliche 266 Seiten und 24,2 MB gro? ist diese Drucksache mit dem Titel '
Beschlussempfehlung des Ausschusses f?r Gesundheit (14. Ausschuss)'
Die Antwort auf die zweite Frage nach dem 'Wann' ist einfach zu beantworten: Ab 1.4.2007
Und was geschieht ab diesem Zeitpunkt?
Ab dem 1.4.2007 gibt es eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung.
Wie '
Versicherungspflicht' in der PKV?!?!
Ja vollkommen richtig.
[...] Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet,
[...] a) innerhalb von 6 Monaten nach Einf?hrung des Basistarifes, [...] allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und auch nicht unter Nummer 1 fallen, und die nicht bereits eine private Krankenvollversicherung bei einem in Deutschland zum Gesch?ftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen besitzen,[...] Versicherung im Basistarif zu gew?hren. [...]
Dies bedeutet konkret, dass in Deutschland ab 1. 4. 2007 eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung besteht, solange der Einzelne nicht ausdr?cklich unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung f?llt oder Beihilfe bzw.
Freie Heilf?rsorge erh?lt.
Wie bereits seit langem bekannt, wird der Basistarif erst zum 1.1.2009 eingef?hrt. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass die Private Krankenversicherung erst zu diesem Zeitpunkt sich dem Basistarif entsprechend verhalten muss. Konkret wird es im ? 315 SGb V, dass bisher nicht Versicherte, oder beispielsweise Beamte ohne Restkostenversicherung, sich in der Privaten Krankenversicherung im Standarttarif versichern k?nnen. Dieser Standarttarif wird dann zum 1.1.2009 in den Basistarif umgewandelt. Dieser Basistarif muss bei allen Gesellschaften gleich gestaltet sein. Interessant sind vor allem die Aufnahmebedingungen im Standarttarif. Diese sollten erst mit der Einf?hrung des Basistarifes gelten: Es d?rfen von der PKV weder Risikozuschl?ge erhoben werden noch k?nnen Antr?ge wegen des Gesundheitszustandes abgelehnt werden.
?ber die
M?glichkeiten dieser Regelung und die Gefahr, dass die Besserverdienenden aus der GKV in die PKV abwandern hatten wir ja bereits vor einiger Zeit bereichtet.
Einige Feinheiten, die in dem Reform-Moloch verborgen sind:
Was ist, wenn jemand aus einer finanziellen Notlage heraus, die Pr?mien seiner Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann?
Anders als bisher k?nnen die privaten Krankenversicherer bei Beitragsr?ckstand den Krankenversicherungsvertrag nicht mehr k?ndigen. Zwar kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag ruhen lassen. Dennoch muss die Krankenversicherung f?r die Kosten akuter Erkrankungen und Schmerzzust?nde aufkommen. Dies gilt auch bei Schwangerschaft und Mutterschaft. W?rtlich lautet die Formulierung:
[...]W?hrend der Ruhenszeit haftet der Versicherer ausschlie?lich f?r Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzust?nde sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. [...]
Nachdem diese Formulierung ja bereits die Einladung zu Missbrauch der
PKV ist, soll dem ein Riegel vorgeschoben werden. Dies geschieht mit der folgenden Formulierung:
[...] Wird der Vertragsabschluss sp?ter als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 5 Satz 1 beantragt, ist ein Pr?mienzuschlag zu entrichten. Dieser betr?gt einen Monatsbeitrag f?r jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung f?r jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens f?nf Jahre nicht versichert war. Der Pr?mienzuschlag ist einmalig zus?tzlich zur laufenden Pr?mie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Pr?mienzuschlags verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungew?hnlich hart treffen w?rde [...]
Nur wer soll diese Regelung denn ?berwachen? Mit der heutigen 'Geiz-ist-Geil'-Mentalit?t und der einhergehenden mangelhaften Zahlungsmoral ist die Formulierung wie gesagt die Blanko-Unterschrift unter einem Scheck.
Eine wichtige Frist gilt es zu beachten f?r alle in der GKV freiwillig Versicherten:
Die Frist vom 1.1.2009 bis einschlie?lich 30.6.2009
W?hrend dieses Zeitraums ist ein Wechselrecht f?r die freiwillig Versicherten aus der GKV in die private Krankenversicherung einger?umt. Dies gilt auch dann, wenn in diesem Zeitraum die Voraussetzungen f?r die freiwillige Versicherung erstmals entstehen.
Die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellungen wird es laut der Gesundheitsreform nur in begrenztem Ma?e geben. Die M?glichkeit seine angesparten Alterungsr?ckstellungen mitzunehmen wird es nur f?r private Krankenversicherungen geben, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden.
Dies sind nur einige der Punkte in der 'Gesundheitsreform' die zum Denken veranlassen sollten.
Meiner Meinung ist, dass die Gesundheitsreform den ersten Schritt in Richtung eine Reform der Reform der Reform der Gesundheitsreform darstellt und in der vorliegenden Fassung nicht tragbar ist.
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